Bavngård 1877 Peter J. Petersen/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Hofbesitzer Peter Hansen in Bavngaard als Überlasser einerseits und seinem Sohn Peter Jørgensen Petersen daselbst als Annehmer anderseits nachstehender Überlassung und Abnahmekontrakt eingegangen und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es überträgt und überlässt der vor gedachte Peter Hansen für sich und Erben die ihm zufolge Kontrakts vom 28. September 1826 gehörige Eigentums Hufe 'Baunegaard', einen Teil von Gudsnap, die Soge. 'Marsch Wiese' in Norder Farup und die Kontrolleur Wiese Matr. № 12 in Villebøl mit Gebäuden und was in den selben erd- wand- niet- und nagelfest ist, der vorhandene aus und inwendigen Besatzung

an

den obengedachten Peter Jørgensen Petersen dergestalt dass er das selbe, welsches er schon angetreten hat, in Zukunft besitzen, benutzen und gebrauchen und für sich und Erben mit allen dazu gehörenden Gerichtlichkeiten aber auch Pflichten und Lasten sich so nützlich und vorteilhaft machen darf wie er am Besten weiß und kann und zulässig ist.

§ 2.

Dagegen verpflichtet sich der Annehmer mehr gedachte Peter Jørgensen Petersen für sich und Erben:

  1. vom dem Antritt alle auf den hindurch erworbenen Besitz ruhenden Steuern und Abgaben, Leistungen und Prästationen jeder Art zu zahlen, leisten und prästieren.
  2. dem Überlasser und seiner Ehefrau, solange sie leben, an Abnahme zu prästieren.
    1. Zur Wohnung 4 Fach massives Haus von der östlichen Ende des nördlichen Hauses, welsches auf Verlangen mit Fenstern, Türen, Backofen und Schornstein hierin mit 3 Fach Boden gut einzurichten und mit einem eisernen Ofen zu versehen (?) ihn.
    2. Zum Lebensunterhalt zu liefern:
      Jährlich mit der hälfte um Martins und der hälfte am 1. Mai.
      4 9/10 Hektoliter Roggen, 35 Liter Gerste, 1 Hektoliter 5 Liter Buchweizengrütze, 35 Liter Gerstengrütze und 1 2/5 Hektoliter Maltz.
      Jährlich um Martins
      12 Kilogramm trockenen Speck und 10 M. 80 Pf. zu Hopfen uns Salz.
    3. ihnen jährlich 2 Mal nämlich um Martins und am 1. Mai eine neugemalkene Kuh zu liefern und dieselbe zu füttern und grasen wie seiner eigener Kühe: ihnen fernes (?) 2 Schafe mit Lämmern zu füttern und zu grasen und ihnen die Wolle und die Lämmer zu überlassen, sollten jedoch die Lämmer sterben, soll ihnen am Michaels 2 Lämmer geliefert werden.
    4. freie Beförderung nach der Kirche, der Mühle und der Stadt, sowie ihr Opfer und ihre Ekstrasteuern zu zahlen.
    5. zur Feuerung 10 Fuder Heidetorf, 2 Fuder Torf, 4 Hauen Heidekraut, welsches Alles in guten und krackendem Stande rechtzeitig nach Hause zu fahren ist.
    6. ihnen beim Antritt der Abnehme die zwei besten Betten und von dem übrigen Haus gerecht zum Bedürfnis mitzugeben.
    7. Pflege und Aufwartung im Krankfallshilfe und bei ihren Tode eine anständige Beerdigung nach der Sitte und den Gebrauch des Kirchspiels. Bei dem Tode des ersten Altenteilers fällt ⅛ der vorstehenden Abnehme weg.
  3. Seinem Bruder Søren Petersen in Krankheitsfälle Recht zur Zuflucht an die Hufe zu genießen. Zur Sicherheit für die Abnehme verpfändet der Annehmer den hindurch erworbenen Besitz mit gesetzlichen Zubehör mit Bewilligung der Protokollation nach dem bekommenden Folio im Schuld und Pfandprotokoll.
§ 3.

Die Überlasser liefert den Besitz frei für die Ansprache Dritter und mit reinem Folio im Schuld und Pfandprotokoll.

§ 4.

Alle mit der Errichtung dieses Kontrakts verbundenen Kosten zahlt der Überlasser. Dessen zur Urkunde haben die Kontrahenten diesen Kontrakt unter Verzicht auf alle Einreden eigenhändig unterzeichnet. Ausgefertigt und unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding den 21. Juni 1877 mit hinzufügen, dass die Ehefrau des Überlassers gestorben ist, und dass die ganze Abnehme ungekürzt für den Überlasser zu liefern ist.

Peder Hansen Peder Jørgensen Pedersen

Zur Sollemnisation und zugleich zur Beglaubigung der Unterschriften. Jürgensen

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Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes und protokolliert gerad Abnahme in dem Schuld und Pfandprotokoll der Frøs und Calslund Harden Bd. VI pag. 25 und eingetragen in des N. B. Litr. U pag. 775.

Rødding den 30. Juli 1877. Königliches Amtsgericht. Jürgensen

Noter[redigér]

U-775. Billede