Hjortvad 1891 Hans T. Teilmann/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, daß zwischen dem Hufner Terkel Nielsen Teilmann in Hjortwatt als Verkäufer und Überlasser einerseits und seinem Sohn Hans Terkelsen Teilmann daselbst als Käufer und Annehmer anderseits folgende Kauf- und Überlassungsvertrag errichtet und abgeschlossen ist.

# 1.

Es verkauft und überlässt der Hufner Terkel Nielsen Teilmann an seinen gedachten Sohn Hans Terkelsen Teilmann die ihm gehörigen zu Hjortwatt belegende im Grundbuch von Hjortwatt Band I Blatt 15 eingetragenen Hufenstelle groß 97,94,43 ha. mit 206,69 Thl. Reinertrag nebst dem beweglichen Zubehör der Stelle und Mobilien sowie die ihm zufolge Schöte vom 3. Februar 1860 gehörige sogenannte "Krämer Eng af Riberhuus Ladegaards jorder, Matr. № 112b mit Hartkorn 3 Skp. 3 Fjk. ½ Album und Gammelskat 10 Kroner 87 Øre" zum Eigentum, die Ländereien von solche in ihren Ganzen und Scheiden belegen sind, die Gebäude mit Alles was in und am denselben erd- wand- niet- und nagelfest ist. Alles mit den damit verbundenen Kosten und Gerechtigkeiten, aber auch Abgaben, Lasten und Beschwerden für die Zeit vom Antritt an.

# 2.

Der Kaufpreis beträgt 15.000 M. und die im # 3 bestimmte Abnahme.

Der Kaufpreis ist wie folgt zu berichtigen.

  1. Käufer übernimmt die auf dem Grundstück in Hjortwatt eingetragenen Hypotheken an
    1. Das Pastorat in Osterlinnet 4.500 M.
    2. Die Kirche in Osterlinnet 3.000 M.
    3. Den Hufner Hans J. Boisen zu Gastrupgaard 6.000 M.

    Und verzinst solche vom 1. Dezember 1891 an verschriebenermaßen.

  2. Den Rest der Kaufsumme mit 1.500 M. ist auf dem oberlassenen Grundstück als Hypothek für den Überlasser einzutragen, vom 1. Dezember 1891 ab mit 3 % p. a. in halbjährlichen Raten am 1. Mai und 1. November zahlbar zu verzinsen und nach halbjährliche Kündigung zu zahlen.

Erfüllt die Kauf- und Überlassungssumme von 15.000 M.

# 3.

Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer folgende lebenslängliche Abnahme zu geben.

Zur Wohnung erhält der Überlasser die im westlichen Ende des Wohnhauses bereits eingerichtete Wohnung sowie den über derselben vorhandenen Bettenräume welscher abgetrennt wird. Die Wohnung ist nach Wunsch des Überlasser in Stand zu setzen und künftig in und auswendig in einem verantwortlichen Stand zu unterhalten. Der Überlasser ist berichtigt aus dem zum Hofe gehörigen Garten, Gemüsekräuter, für seinen Bedarf zu nehmen.

Benutzung des Brunnens und der Backgeräte.

Jährlich im Voraus mit der Hälfte am 1. Mai und 10. November, 3 Tonnen Roggen, 4 Schipp Gerste zu Mehl, 6 Schipp Buchweizengrütze, 2 Schipp Gerstengrütze, 10 Schipp Malz frei zur Mühle und zurück, 2 Tonnen gute Speisekartoffeln. Jährlich vor Mai hinachten 32 Pfund getrockneter Speck ohne Knochen, 5 Stieg frische Hühnereier, 16 Pfund guter Flachs und 60 M. Handgeld, wöchentlich 2 Pfund Butter, täglich 4 Liter süße neugemolkene Milch und zwar Morgens 2 Liter und Abends 2 Liter. Alles in guter und gesunder Waren.

An Feuerung jährlich zur rechten Zeit 12.000 Stk. Gestrichener Torf und 8 Trag Heidekraut. Die Torfe sind gut und trocken, aber so das Heidekraut zu liefern und in der nördlich des Tors vorhandenen Scheune zu setzen.

Jährlich ein Fuder weißes Sand. Freie Beförderung mit einem anständigen Wagen so oft verlangt wird, jedoch aus in einer Entfernung von 3 Meilen von der Abnahmewohnung.

Der Hofeigentümer ist verpflichtet dem Überlasser auf verlangen ein ordentliches anständiges Mädchen, mit welschem Überlasser zufrieden sein kann, zu schaffen dasselbe wird von dem Überlasser 2 der besten von den auf dem Hofe vorhandenen Schafen, dieselben werden mit den anderen Schafen auf dem Hofe gefüttert und gegrast und erhält der Überlasser die Lämmer und die Wolle. Falls die Schafe oder Lämmer sterben sollten, so sind frei von Hofeigentümer durch andere zu ersetzen.

Von dem vorhandenen Mobilien erhält der Überlasser solche Gegenstände welsche er für gut befindet auf der Abnahme gebrauchen zu kann.

In Krankheitsfällen soll dem Überlasser die nötige Pflege und Aufwartung sowie ärztliche Hilfe und Medizin erteilt werden.

Falls der Überlasser von der Abnahme fortziehen wolle, steht ihm solches nach halbjährlicher Ansage frei, in welchem Falle er statt der Abnahme jährlich 500 M. haben soll.

Überlasser kann nach halbjährlicher Ansage auf die Abnahme wieder zurückkehren.

Nach dem Tode des Überlasser hat Annehmer ihm Begräbnis nach Landes Sitte und Gebrauch zu geben.

# 4.

Der jährliche Wert der Abnahme wird auf 500 M. angegeben.

# 5.

Der Antritt erfolgt am 1. Dezember 1891.

# 6.

Die Kosten dieses Vertrages, der Stempelung, der Auflassung und Eintragung trägt der Überlasser.

# 7.

Hiernach verpfändet der Annehmer zur Sicherheit für die Restkaufsumme von 1.500 M. nebst Zinsen und Kündigungsbestimmungen das erworbene Grundstück und bewilligt und beantragt die Eintragung der qu. Hypothek im Range hinter der Abnahme in Grundbuch ohne Dokument.

Ferner bewilligt und beantragt Annehmer die Eintragung der in # 3 festgesetzten Abnahme im Grundbuch in Range vor der Hypothek.

Schließlich bewilligen und beantragen wir zum Zwecke der Eintragung des Käufers als Eigentümers, sowie zum Zwecke der Eintragung der Hypothek an der Überlasser die Dinglesung vor der betreffenden dänischen Behörde ohne unser Beisein.

So geschehen Rödding, den 12. Dezember 1891

Terkel Nielsen Teilmann Hans Terkelsen Teilmann

Zur Beglaubigung der eigenhändig vollzogenen Unterschriften des Hufner Terkel Nielsen Teilmann und des Hufner Hans Terkelsen Teilmann in Hjortwatt.

Rødding, den 12. Dezember 1891.

(L.S.) Kgl. Amtsgericht Lange

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Für richtige Abschrift Petermann Gerichtsschreiber