Hjortvad 1906 Lauritz I. M. Lauritzen/de

Skift til: navigering, søgning

Kund und wissen sei hiermit, dass zwischen dem Hufner Peder Lauritzen in Hjortvad als Verkäufer und Unterlasser einerseits und dessen Sohn Lauritz Ingvart Marius Lauritzen daselbst als Käufer und Annehmer anderseits folgende Kauf- und Überlassungsvertrag errichtet und abgeschlossen ist.

§ 1.

Es verkauft und überlässt nämlich der Hufner Peder Lauritzen in Hjortvad an seinen gedachten Sohn Lauritz Ingvart Marius Lauritzen daselbst die ihm gehörige zu Hjortvad belegene im Grundbuch von Hjortvad Band I Blatt 28 eingetragene Hufenstelle nebst dem beweglichen Zubehör der Stelle zum Eigentum, die Ländereien wie solche in ihren Ganzen und scheiden belegen sind, die Gebäude mit Allem was in und an denselben erd- wand- niet- und nagelfest ist, Alles mit den damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch Abgaben, Lasten und Beschwerden, für die Zeit von Antritt an.

§ 2.

Die Überlassungssumme beträgt 19.000 M. in Worten Neunzehn Tausend Mark und die im § 3 bestimmten Abnahme.

Die Überlassungssumme ist so folgt zu berichtigen.

  1. Annehmer übernimmt die auf dem Grundstück eingetragene Hypothek an den Landschaftlichen Kreditverband für die König (?) Schleswig-Holstein in Kiel über 12.000 M.
    und erzucst (?) solche von Antritt an verschiedener maßen.
  2. Annehmer vorberuft (?) als Erbabfindung an seine Schwester die unverehelichte Kjestine Marie Lauritzen in Hjortvad 7.000 M.
    in Worten sieben tausend Mark zu zahlen, welche zunächst auf dem überlassenen Grundstück als Hypothek einzutragen mit 4 % p. a. von … 1906 ab in halbjährlichen Raten am 1. Mai und 1. November zahlbar zu verzinsen, unkündbar bis zum 1. November 1916 dem auf halbjährlicher Kündigung zu rückzuzahlen. Werden aber die Zinsen nicht innerhalb 30 Tage auf dem Verfalltage berichtigt, so soll das Kapital auf Anfordern der Gläubiger nach halbjährlicher Kündigung fällig sein.

Erfüllt die Überlassungssumme von 19.000 M.

§ 3.

Annehmer verpflichtet sich dem Überlasser und dessen Ehefrau Edel Lauritzen, geboren Sørensen und seiner Schwester Kjestine Marie Lauritzen in Hjortvad folgende lebenslängliche Abnahme zu geben und zum an

  1. Überlasser und Ehefrau Edel Lauritzen, geboren Sørensen
    1. Als Wohnung 4 Fach Haus, welsches bereits von dem Überlasser und Ehefrau bewohnt wird. Das Haus ist von Annehmer künftig in und auswendig zu unterhalten.
    2. Freie Benutzung des Brunnens, des Hofplatzes, des Gartens, der Brütens, des Srikosant (?) und Benuewigenitschaften (?).
    3. Freie Feuerung nach Bedarf.
    4. Freie Beförderung mit einem anständigen Wagen so oft verlangt wird.
    5. 3 Schafe mit Zucht werden mit den anderen Schafen auf dem Hofe gefüttert und gegrast, die Abnahmeleute haben freies Verfügungswacht über die Schafe und noch die Lämmer und Wolle derselbe.
    6. Tägliche Aufwartung in der Abnahmewohnung.
    7. An Handgeld jährlich 800 M. in halbjährigen Raten am 1. Mai und 1. November zahlen im Voraus zu erst am 1. November 1906.
    8. Falls die Abnahmeleuten in der Abnahme fortziehen wollen, steht ihnen solches zu jederzeit frei und erhalten diese Überalsdem (?) statt der Abnahme (zu …) jährlich 1.800 M. an Handgeld in halbjährlichen Raten um 1. Mai und 1. November mit zu 900 M. im Voraus. Die können zu jeder zeit auch der Abnahme zurück haben.
      Die Abnahmewohnung darf nicht am Nachkommenden (?) bewohnt werden.
    9. Die Abnahme ist unverkürzt bis zum längstlebende Tode zu liefern.
    10. Annehmer soll verpflichtet sein den Abnahmeleuten folgende Prästationen gegen Entzahlt (?) zu liefern, nämlich Fleisch und Speck zu 50 ff. pro Pfund, 2 Liter neugemolkenen Milch zu 15 Pf., 1 Brot zu 50 ff., 1 Maisbrot zu 50 ff., und solche Molkenbutter zu 1 M. pro Pfund, je nach Bedarf.
  2. An die Schwester Kjestine Marie Lauritzen, so lange sie in unverehelichten (?) Stande lebt
    1. Freie Wohnung in dem an den Abnahmeleuten bewohnten Hause, und hat der Annehmer … und auswendig zu unterhalten.
    2. Freie Feuerung nach bedarf.
    3. Freie Benutzung des Brunnens, des Hofplatzes, des Gartens, der Bruck und Brauereigerätschaften.
§ 4.

Der jährliche Wert der Abnahme wird auf 800 M., das Wohnungsnest für die Schwester wird auf 50 M. angegeben. Der Überlasser ist 72 Jahre, die Ehefrau 67 Jahre und die Schwester 35 Jahre alt.

§ 5.

Der Überlasser tritt hiermit alle die… Rechte, welche er durch Zahlung an Amortisationsquoten während seiner Besitzzeit ewerken (?) hat, an den Annehmer zum alleinigen Eigentum ab.

§ 6.

Der Wert des Grundstücks wird auf 45.000 M. angegeben.

§ 7.

Der Antritt erfolgt am 1. März 1906.

§ 8.

Die Kosten dieses Vertrages, der Steuerpflicht, der Kauflassung und der Eintragung trägt der Käufer.

Hiernach bezahlt der Annehmer für die Erbabfindungssumme 7.000 M. nebst Zinsen und Kündigungsbestimmungen eine Hypothek an dem angedachten Grundstücke und bewilligt und beantagt (?) die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch im Range hinter der in § 3 bezeichneten Abnahme. Sowie bewilligt und beantagt (?) Annehmer die Eintragung der in § 3 festgesetzten Abnahme in das Grundbuch im Range an der erstehenden Hypothek.

Bezüglich der Hypothek soll die Erteilung eines Hypothekenliefen auszuschließen sein.

So geschehen Rødding, den 27. März 1906

Peder Lauritzen Lauritz Ingvart Marius Lauritzen