Bavngård 1919 Paul Hans Petersen/de
Überlassungsvertrag zwischen der ehefrau Maren Gadegaard Petersen geb. Wind in Røddingfeld und ihren sohn Landmann Paul Hans Petersen in Baungaard.
Die Ehefrau Gadegaard überlässt ihre in Baungaard belegenen, im Grundbuch von Hjortwatt Bd. I, Bl. 3 und Bl. 18 verzeichneten Grundguter
ihren Sohn 1. Ehe Landmann Paul Hans Petersen.
Der Sohn übernimmt und entgelt die eingetragenen Hypotheken als eigen Schulden. Die Hypotheken sind teilweise gekundigt und zur Auszahlung fällig. Paul Hans Petersen ist hiervon unterrichtet und tritt in die Verpflichtungen ein.
Der weitere Überlassungsentgelt wird bei der späteren Erbregulierung berichtigt.
Ich der Ehemann Peter Marinus Gadegaard stimme den Erklärungen meines Ehefrau zu.
Der Wert des Grundstücks beträgt 45.000 M.
Rødding, den 6. Mai 1919.