Ravning 1880 Niels Chr. Hermansen artikel № 8/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Niels Hansen in Rauning einer- und dem Niels Christian Hermansen von Norder Weirup anderseits nachstehender Tauschkontrakt verabredet und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es überträgt und überlässt der vor gedachte Niels Hansen für sich und Erben den ihm zufolge Kontrakts vom 10. August d. Jahres gehörigen Grundbesitz in Rauning, Gemeinde Hjortwatt, Artikel № 8 mit einem Flächeneinhalt von 15,53,47 ha. und einem Reinertrag von 34,49 Taler mit Gebäuden und was darin erd-, wand-, niet- und nagelfest ist, der gelegten Aussaat, der vorhandenen Ernte und dem Dinge an den obengedachten Niels Christian Hermansen dergestalt, dass er diesen von ihm schon angetretenen Besitz in Zukunft als sein rechtmäßiges und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.

§ 2.

Dagegen überträgt und überlässt der vor gedachte Niels Christian Hermansen für sich und Erben die ihm zufolge Adjudikationsakte vom 3. Mai 1880 gehörige Hufenteil in Møgelmose Gemeinde Hjerting, mit den dastehenden Gebäuden, und was darin erd-, wand-, niet- und nagelfest ist, der gelegten Ausfart, der vorhandenen Ernte und dem Dinger, an den obengedachten Niels Hansen dergestalt, dass er diesen von ihm angetretenen Besitz in Zukunft als sein rechtmäßiges und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.

§ 3.

Die resp. Annehmer haben von Antritt an die sämtlichen auf den ihnen hindurch übertragenen Besitzungen ruhenden Steuern, Lasten und Abgaben zu tragen und abzuhalten.

§ 4.

Niels Christian Hermansen bezahlt in akkordierter Tauschsumme 6.240 M., schreibe Sechstausend, Zweihundert und Vierzig Mark, und berichtigt dieselbe durch unterschrieben der auf dem Besitz in Rauning ruhenden protokollierten Schulden

  1. an die Kreditbank in Hadersleben 4.500 M.
  2. Hans E. Wind in Gastrupgaard 1.740 M.

Mit Verzinsung von 1. November d. J.

§ 5.

Niels Hansen übernimmt die auf dem Besitz in Møgelmose ruhende Abnahmen an Anders Madsen.

§ 6.

Die resp. Überlasser haften für die gewöhnlichen Eriction und liefern bis auf die übernommenen Protokollate ein reines Folium im Schuld und Pfandprotokoll, namentlich verpflichtet sich Niels Hansen, die Entlassung des Besitzes in Rauning für ein darauf haftende Obligation über 2.000 M. ausgestallt an Jens N. Jensen in Lintrup Norderkrug zu veranlasten.

§ 7.

Alle mit der Errichtung des Kontrakts verbundenen Kosten zahlen die Parteien halbschiedlich. Der größte Besitz hat einen Werth von 6.340 M. Dessen zur Urkunde haben die Kontrahenten diesen Kontrakt unter Verzicht auf alle Einreden eigenhändig unterzeichnet.

Unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding den 10. November 1880.

N. C. Hermansen N. Hansen

Zur beglaubigung der Unterschriften Jürgensen …

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Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes im Schuld und Pfandprotokoll des Frøs und Calslund Harden Bd. VI ff. 308 s. 522. N.B. Ltr. Y pag. 573.

Rødding der 22. November 1880. Königliches Amtsgericht Jürgensen

Noter[redigér]

Y-573