Redigerer Hjortvad Skole 1894 Regulativ/de

Skift til: navigering, søgning

Advarsel: Du er ikke logget på. Din IP-adresse vil blive offentligt tilgængelig, hvis du foretager nogen ændringer. Hvis du logger på eller opretter en konto vil dine redigeringer blive tilskrevet dit brugernavn, og du vil få flere andre fordele.

Redigeringen kan fjernes. Kontroller venligst sammenligningen herunder for at bekræfte at det er hvad du ønsker at gøre, og gem så ændringerne for at fuldføre fjernelsen.
Nuværende version Din tekst
Linje 1: Linje 1:
{{tysk}}
+
<center>'''''[[Regulativ]]''''' für die [[Gemeindevertretung]] der [[Schulgemeinde]] [[Hjortwatt]]</center>
<center>'''''[[Regulativ]]''''' für die ''[[Gemeindevertretung]]'' der [[Schulgemeinde]] [[Hjortwatt]]</center>
 
  
 
<center>§ 1.</center>
 
<center>§ 1.</center>
Am 1. April 1894 tritt in der [[Schulgemeinde]] [[Hjortwatt]] an der Stelle der Interessantversammlung eine ''[[Gemeindevertretung]]''.
+
Am 1. April 1894 tritt in der [[Schulgemeinde]] [[Hjortwatt]] an der Stelle der Interessantversammlung eine [[Gemeindevertretung]].
  
 
<center>§ 2.</center>
 
<center>§ 2.</center>
Die ''[[Gemeindevertretung]]'' besteht aus:
+
Die Gemeindevertretung besteht aus:
 
<ol type=a>
 
<ol type=a>
 
<li> dem Ortschulinspektor
 
<li> dem Ortschulinspektor
 
<li> den Schulverstehern
 
<li> den Schulverstehern
<li> sechs von der [[Schulgemeinde]] gewählten [[Mitglied]]ern, von denen mindestens die hälfte mit [[Grundbesitz]] in der [[Gemeinde]] angesessen sein müssen. Die Verteilung dieser [[Mitglied]]er auf die einzelnen zur [[Schule]] gehörigen [[Ortschaft]]en geschickt entsprechend der in der [[Schulgemeinde]] üblichen [[Verteilung]] der Schulversteher.
+
<li> sechs von der [[Schulgemeinde]] gewählten Mitgliedern, von denen mindestens die hälfte mit [[Grundbesitz]] in der [[Gemeinde]] angesessen sein müssen. Die Verteilung dieser Mitglieder auf die einzelnen zur [[Schule]] gehörigen [[Ortschaft]]en geschickt entsprechend der in der [[Schulgemeinde]] üblichen [[Verteilung]] der Schulversteher.
 
</ol>
 
</ol>
  
Linje 25: Linje 24:
 
Gewählt ist derjenige, welcher die absolute Stimmmehrheit erhalten hat.
 
Gewählt ist derjenige, welcher die absolute Stimmmehrheit erhalten hat.
 
Ergibt sich keine absolute Stimmmehrheit, so kommen diejenigen zwei [[Personen]], welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf die engere Wahl.
 
Ergibt sich keine absolute Stimmmehrheit, so kommen diejenigen zwei [[Personen]], welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf die engere Wahl.
Haben mehr als zwei [[Personen]] die meisten und gleichviel Stimmen erhalten, so entscheidet das durch die Haus des [[Vorsitzende]]n zu ziehende Loos darüber, wer auf die [[engen]] [[Wahl]] zu bringen ist.
+
Haben mehr als zwei [[Personen]] die meisten und gleichviel Stimmen erhalten, so entscheidet das durch die Haus des [[Vorsitzende]]n zu ziehende Loos (?) darüber, wer auf die engen [[Wahl]] zu bringen ist.
 
Zu gleicher Weise erfolgt die [[Entscheidung]], wenn auf die engere [[Wahl]] keine Stimmmehrheit ergibt.
 
Zu gleicher Weise erfolgt die [[Entscheidung]], wenn auf die engere [[Wahl]] keine Stimmmehrheit ergibt.
  
Die [[Wahl]] erfolgte auf 6 Jahre.
+
Die [[Wahl]] erfolgt in 6 Jahre.
Alle 3 Jahre scheidet die hälfte das gewählten [[Mitglied]]ern und wird durch neue Wahlen ersetzt, die Ausscheidenden blieben jedoch in allen Fällen bis zum Eintritt der neu gewählten in [[Tätigkeit]], die das erste Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt, die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
 
Für die en Laufe der Wahlperiode ausscheidenden [[Mitglied]]ern haben Ersatzwahlen stattzufinden, die Ersatzmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit voraus in [[Tätigkeit]], für welchen die Ausgeschiedenen gewählt wurden.
 
Wegen Ablösung der Wahl finden die Vorschriften des § 65 des Landgemeindeordnung vom 4. Juli 1892 entsprechende Anwendung.
 
  
Der [[Lehrer]] (wenn mehrere [[Lehrer]] an der Ortsschule angestellt sind, der erste [[Lehrer]] und wenn dem Schulverbande  mehrere öffentliche [[Volksschule]]n angehören, jährlich abwechselnd der [[Lehrer]] oder erste [[Lehrer]] der einen und der anderen [[Schule]]) nimmt an den [[Sitzung]]en der Schulgemeindevertretung mit beratende Stimme Teil, soweit nicht die [[Verhandlung]]s-Gegenstände seine [[Person]] oder seine Stellung betreffen.
+
 
 +
(forkortet her)
  
 
<center>§ 3.</center>
 
<center>§ 3.</center>
Den Vorsitz in der Schulgemeindevertretung führt der Ortsschulinspektor oder in dessen Verhinderung ein von der Schulgemeindevertretung für die Dauer seiner Mitgliedschaft hierzu gewähltes [[Mitglied]].
 
Das Protokoll (§8) wird von dem [[Lehrer]] geführt in dessen Behinderung von einen Seitens der [[Gemeindevertretung]] dazu bestimmten [[Mitglied]] derselben.
 
  
 
<center>§ 4.</center>
 
<center>§ 4.</center>
Der [[Vorsitzende]] beruft die Schulgemeindevertretung, so oft es die Geschäfte erfordere die Zusammenberechnung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der [[Beratung]].
 
 
Die Orts und Weise der Zusammenberufung wird durch die Orts [[Verfassung]] bestimmt. Mit Ausnahme dringender Fälle müssen zwischen der zusammen Berufung und dem [[Verhandlung]]stermine mindestens zwei tage frei bleiben.
 
 
Durch Beschluss der Schulgemeindevertretung können auch regelmäßige [[Sitzung]]stage festgesetzt werden. Es müssen jedoch auch dann Gegenstände der [[Beratung]] um zwar mit Ausnahme dringender Fälle mindestens 2 Tage vorher den [[Mitglied]]ern angezeigt werden.
 
  
 
<center>§ 5.</center>
 
<center>§ 5.</center>
Die Schulgemeindevertretung ist beschlussfähig, denn mehr als die hälfte der [[Mitglied]]er … ist.
 
Wird die Schulgemeindevertretung wegen [[Beschlussfähigkeit]] zum zweiten Wahl zur [[Beratung]] über derselben Gegenstand zusammenberufen, so sind die erschienenen [[Mitglied]]er ohne Rücksicht auf ihr Zahl beschlussfähig.
 
Bei der zweiten Zusammenberufung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.
 
  
 
<center>§ 6.</center>
 
<center>§ 6.</center>
Die Beschlüsse werden nach Stimmmehrheit gefasst.
 
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des [[Vorsitzende]]n.
 
Die der Stimmenabgabe sich enthaltenden [[Mitglied]]er werden zwar als abwesend (?) betrachtet.
 
Die Stimmenmehrheit wird jedoch lediglich nach der Zahl der abgegebenen Stimmen festgesetzt.
 
  
 
<center>§ 7.</center>
 
<center>§ 7.</center>
Die [[Sitzung]]en der Schulgemeindevertretung sind nicht öffentlich.
 
Der [[Vorsitzende]] leitet die [[Verhandlung]]en, eröffnet und schließt die [[Sitzung]]en und handhabt die Ordnung in der [[Versammlung]].
 
  
 
<center>§ 8.</center>
 
<center>§ 8.</center>
Die Beschlüsse der Schulgemeindevertretung sind in ein besonderes Buch einzutragen und von dem [[Vorsitzende]]n, sowie wenigstens zwei stimmenberechtigten [[Mitglied]]ern zu unterzeichnen.
 
  
 
<center>§ 9.</center>
 
<center>§ 9.</center>
Die Schulgemeindevertretung beschließt über alle Angelegenheiten der [[Schulgemeinde]], soweit sie nicht durch [[Gesetz]] oder [[Verordnung]] anderen Organen oder [[Behörde]]n, namentlich auch dem Ortsschulinspektor und dem Schulvorstande vorbehalten sind.
+
Die Schulgemeindevertretung beschließt über alle Angelegenheiten der [[Schulgemeinde]], soweit sie nicht durch [[Gesetz]] oder [[Verordnung]] anderen Organen oder [[Behörde]]n, namentlich nach dem Ortsschulinspektor und den Schulvorstande vorbehalten.
  
Angenommen in der [[Versammlung]] der [[Schulgemeinde]] [[p.t.]] [[Hjortwatt]] 30. März 1894.
+
Angenommen in der Versammlung der [[Schulgemeinde]] vom 30. März 1894.
  
 
<center style='white-space:pre'>Der Ortsschulinspektor    ''Brag''</center>
 
<center style='white-space:pre'>Der Ortsschulinspektor    ''Brag''</center>
<center style='white-space:pre'>Seitens der [[Schulgemeinde]]   ''Mads Schmidt  [[Terkel Nielsen Teilman|T. N. Teilmann]]  [[Thøste Hansen]]''</center>
+
<center style='white-space:pre'>Gez.   ''Schmidt  [[Terkel Nielsen Teilman|T. Teilmann]]  [[Thøste Hansen]]''</center>
 
 
== Noter ==
 
Findes i 2 eksemplarer i præstearkivet.
 
  
 
[[kategori:Hjortvad Skole]]
 
[[kategori:Hjortvad Skole]]
[[kategori:Hygum Præstearkiv]]
 
 
[[kategori:Regulativ]]
 
[[kategori:Regulativ]]

Bemærk venligst at alle bidrag til Ribewiki kan bearbejdes, ændres eller slettes af andre brugere. Læg ingen tekster ind, hvis du ikke kan acceptere at disse kan ændres.

Du bekræfter hermed også, at du selv har skrevet denne tekst eller kopieret den fra en fri kilde (se Ribewiki:Ophavsret for detaljer). OVERFØR IKKE OPHAVSRETSLIGT BESKYTTET INDHOLD UDEN TILLADELSE!

Afbryd Hjælp til redigering (åbner i et nyt vindue)

Skabelon der er brugt på denne side: