Hjortvad 1909 Mette Jensen i Opsneum/de
Akten über die Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Hjortwatt Kreis Hadersleben Band II Blatt № 66 auf den Namen der unverehelichten Mette Jensen in Opsneum in Dänemark eingetragenen Grundstück.
Im Namen des Königs!
In Sachen Landmanns Anders Hermansen in Gammelby bei Esbjerg, Dänemark.
Kläger: Prozessbevollmächtigter: Prozessagent H. A. Nehlsen i Rödding gegen die unverehelichte Mette Jensen, früher in Opsneum in Jütland, jetzt unbekannte Aufenthalt,
Beklagte: wegen 176 M., hat das Königliche Amtsgericht in Rödding auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 1909 durch den Amtsrichter Knigge für Recht erkannt:
Die beklagte wird verurteilt, dem Kläger 176 M., in B. einhundert sechs und siebzig Mark, zu zahlen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das dem beklagten gehörige im Grundbuch von Hjortwatt Band II Bl. 66 eingetragene Grundstück.
Die Kosten des Rechts… werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand und Entscheidungsgründe.
In die Termine zur mündlichen Verhandlung am 17. März 1909 hat der Kläger entsprechend das Klagepunkt auf Grund das Behauptung, das Beklagte ihm an rückständigen Zinsen aus einer auf ihrem Grundstück - Grundbuch von Hjortwatt Band II Bl. 66 - in Abt. II № 1 eingetragenen Grundstück, im Betrage von 800 M. … schuldig sei, verhandelt und beantragt, wie bekannt ist.
Der Beklagte ist in dem Terminen nicht …. Der Kläger hat darauf Bezug genommen, dass bei öffentliche Gestellung bewilligt dass eine beglaubigte Abschrift das Klage nebst Ladung in der Gerichtstafel am 6. Januar 1909 angehaftet und Klage nebst Ladung im Auszuge im Öffentlicher Anzeiger das Regierungsamtsblattes zweimal (in Stück 3 von 16. Januar 1909 und Stück 4 von 23. Januar 1909) sowie im Deutscher Reichsanzeiger einmal (in № 7, vom 4. Januar 1909) veröffentlichte und nach das letzten Einrückung 1 Monat vergangen ist, und hat solche das Versäumnisurteils beantragt.
An Ladung zum Zinsen ist ordnungsweise, da das tatsachliche mündliche Verbringen als zu gestanden anzunehmen ist und den Klagantrag rechtfertigt, so war nach dem Antrage zu erkennen (§ 33 des Zivilprozessordnung). Am Entpfandung über die Kosten des Rechts… beruht auf § 91 die Anordnung des vorläufigen Vollstreckbarkeit auf § … des Zivilprozessordnung.
Ausgefertigt Rödding den 11. März 1909.
Einstellung
Des geringsten behalts in Sachen betreffend die Zwangsversteigerung des der unverehelichten Mette Jensen, früher in Opsneum in Dänemark, jetzt unbekannten Aufenthalt, zugehöriges im Grundbuch von Hjortwatt Band 2 Bl. 66 eingetragene Grundstück.
Auf Antrag des Landmanns Anders Hermansen in Gammelby bei Esbjerg, vertreten durch Prozessagent Nehlsen in Rödding ist wegen einen Forderung um 170 M. Zinsen aus der im Abteilung № 1 eingetragenen Hypothek von 800 M. aus dem Anteile des Königlichen Amtsgerichte im Rödding von 8. März 1909 die Zwangsversteigerung des genannten Grundstückes durch Beschluss von 14. Mai 1909 angeordnet worden.
Tag der Beschlagnahme ist der 24. Mai 1909 von welchem Tage das … dem …gung des Versteigerungsvermerkes im Grundbuch werden eingegangen ist für Beitritt ist nicht erfolgt.
Seine Zwangsverwaltung ist nicht …beitet.
Kann den zu berücksichtigen der Rechten die bestehen die der Abt. II … eingetragen der …rechtigkeit zu … …tigen Eigentümers des Grundstücks Grundbuch von Hjortwatt Band II Blatt 51.
Dem … zu zahlende Betrag des geringe … setzt sich … zu kommen …
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hjortwatt belegende, im Grundbuche von Hjortwatt Bd. II Blatt № 66 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der unverehelichten Mette Jensen in Opsneum in Dänemark eingetragene Grundstück, Acker, Obermarck (?) der Gemarkung Hjortwatt Kartenblatt 1 Parzelle № 3, groß 2 ha. 66 ar. 64 qm. mit 3 ¼ Talern Reinertrag, Artikel № 62 der Grundsteuermutterrolle, am 20. September 1909, nachmittags 3 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in Lintrup Norderkrug versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Mai 1909 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, niedrigen falls für bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht … und bei der Bevillung des Versteigerungs… dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen welche in der Versteigerung entgegen Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder ein… Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, niedrigen falls für das Recht der Versteigerungsrechts an die Stelle des versteigerten Gegenhandes tritt.
Rödding, den 3. Juli 1909. Königliches Amtsgericht.
Beschluss in dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsverstreckung des in Hjortwatt belegenen, im im Grundbuche von Hjortwatt Band II Blatt № 66 auf den Namen der unverehelichten Mette Jensen in Opsneum in Dänemark eingetragenen Grundstücks.
Nachdem der der Hufner Heinrich Diedrich Wilhelm Dohrmann in Rauning in dem Versteigerungstermin am 20. September 1909 Meistbietender geblieben ist für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 1.130 M. (in Buchstaben eintausend einhundert und dreißig Mark) und unter folgenden Bebindungen zugeschlagen:
Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag das Machtgebots vom Zuschlag an mit der von Hundert zu rarzuchen (?)
Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem … zu last.
Lintrup Norderkrug, den 20. September 1909. Königliches Amtsgericht Rödding. Knigge
In Sachen betreffende den Zwangsversteigerung des der unverehelichten Mette Jensen in Opsneum in Dänemark gehörigen im Grundbuche von Hjortwatt Band I Blatt № 66 …zeichneten Grundstücken erschienen in dem suche … termin zur Verteilung des Versteigerungs… nach Anspruch der Sache.
- Der haftichen Hufner H. D. W. Dohrmann an Rauning.
- … Zahlen für den … Hermannsen
- … für den Gerichts…
(resten er dårlig affotograferet og indviklet)