Kalvslund-Ribe 1831 grænsegrøft/de
Das Königliche Amthaus zu Hadersleben.
Nach anzeige des Kirchspielvogts H. Thøgersen in Calslund haben die Hufner Jürgen Olufsen in Calslund an zwei Stellen und die Hufner Hans Madsen und Lauritz Thøgersen daselbst, jeder an einer Stelle, den dortigen Grenzgraben zwischen Calslund und Ripen nicht hinlänglich, sowie die andern Lodseigner gesäubert, und auf meiner Reise in Wegebauangelegenheiten nahm ich Gelegenheit, mich selbst von der Nachlässigkeit dieser gedachten Hufner, in Hinsicht Aufräumung des bemeldten Grabens, zu überzeugen.
Ew. Hoch- und Wohlgeborene ersuche ich daher ganz gehorsamst, gefälligst mehrgedachten Hufnern, bei namhafter Brüche, dem Befehl beilagen zu wollen, ihre Anteile des Quaest Grenzgrabens, gleich ihren Nachbarn, dermasten vollständig aufzuräumen, dass der Kirchspielvogt mir darüber die erforderliche Bescheinigung geben könne.
Hadersleber Westeramthausvogtei, den 23. Juli 1831.
An die W. A. Hausvogtei zu Exekution.
Wann … angezeigt worden ist, dass der Hufner Jürgen Olufsen in Calslund an 2 Stellen um die Hufern Hans Madsen und Lauritz Thøgersen daselbst, jeder an item Stellen den Ausvertigen Grenzgraben, zwischen Calslund und Ripen nicht hinlänglich mit den anderen Lodseigern aufgekomt haben, so wird denselben … der Befehl beigelegt den … Grenzgraben weshalb 3 Tagen dergestalt aufzuräumen, das der Kirchspielvogt hierüber eine … … abgraben kann, in Entstehung desselben … den Tägliche Exekution.
Der Kirchspielvogt hat dieses zu aufräumen und darauf mit der Exekution zu ausführen.
An das Königliche Amthaus.
Nach angeschlagenen Schreiben des Herr Kanzlei…, Bürgermeister und Birkvogts Tranberg in Ripen, ist den 3. dieser, bei Besichtigung des Calslunder Grenzgraben, befunden, dass die darin namhaften (?) Hufner zu Calslund, die Aufsäuberung ihrer Anteile von demselben, nach der den 23. Aug. 1823 errichteten Akt, wonach diese Arbeit vor Ausgang Mai jeden Jahres geschehen müssen, nicht hinlänglich bewerkstelligt haben und daher von dem Herrn Birkvogt darauf angetragen (?), dass diesen Nachlässigen, innerhalb kürzer Frist, anbefohlen werden möchte, gedachten Grenzgraben verantwortlich zu säubern, niedrigen falls diese Arbeit von dem Kirchspielvogt durch Tagelöhner auf ihre Kosten bewerkstelligen zu lassen und die Nachlässigen über dem in eine wohl akkordierte Mulkt an die Kirchspiels Armenkasse zu verurteilen.
Ehrenvolle und wohlgeborener ersuche ich hindurch ganz gehorsamsten sachgefällig den des falls vernötener Befehl an die Nahmhaft gemachten, in dieses Angelegenheit hat jedes Jahr erschlächtigen (?) hinsagen Amts- Einwohner zu Calslunds erlassen, oder mich beauftragen zu wollen, solchen mit der Klausel, im Fall ihrer ferneren Weigerung, die Arbeit auf ihre Kosten bewerkstelligen zu lassen und Erlegung eines Mulkt von 1 rbt. á Pastor an die Calslunder Armenkasse, abgaben zu dürfen.
Haderslebener Westerhausvogtei, den 15. Aug. 1833.