Redigerer Bavngård 1890 Peder J. Pedersen/de

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===== <center>[[Letztwillige Verfügung]]</center> =====
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==== <center>[[Letztwillige Verfügung]]</center> ====
 
Wir unterzeichnete Eheleute [[Peder Jørgensen Pedersen]] und [[Karen Pedersen|Karen geb. Iversen]] zu [[Bavngård, Hjortvad|Baungaard]] errichten folgende '''''[[letztwillige Verfügung]]'''''.
 
Wir unterzeichnete Eheleute [[Peder Jørgensen Pedersen]] und [[Karen Pedersen|Karen geb. Iversen]] zu [[Bavngård, Hjortvad|Baungaard]] errichten folgende '''''[[letztwillige Verfügung]]'''''.
  
 
<center>§ 1.</center>
 
<center>§ 1.</center>
Falls ich, der [[Ehemann]], zuerst mit Tode abgehen sollte, soll meine Ehefrau, so lange sie sich nicht wieder verheiratet mit unseren Kindern in ungeteilten Gütern sitzenbleiben und befügt sein, über den gesamten [[Nachlass]] sowohl beweglichen als unbeweglichen, frei unter Lebenden zu verfügen, insbesondere auch die zum [[Nachlass]] gehörigen [[Grundstücke]] zu beschweren und zu veräußern, sowie die hierzu erforderlichen [[Erklärung]]en wie auch Löschungsbewilligungen von dem Grundbuchamt und fristigen (?) [[Hypotheken]] befinden rechtsverbindlich abzugeben.
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Falls ich, der Ehemann, zuerst mit Tode abgehen sollte, soll meine Ehefrau, so lange sie sich nicht wieder verheiratet mit unseren Kindern in ungeteilten Gütern sitzenbleiben und befügt sein, über den gesamten Nachlass sowohl beweglichen als unbeweglichen, sowie (?) unter Lebenden zu verfügen, insbesondere auch die zum Nachlass gehörigen Grundstücke zu beschweren und zu veräußern, sowie die hierzu erforderlichen [[Erklärung]]en wie auch Löschungsbewilligungen von dem Grundbuchamt und fristigen (?) Hypotheken befinden rechtsverbindlich abzugeben.
 
Meine Ehefrau soll Vormünderin unsere Kinder werden.
 
Meine Ehefrau soll Vormünderin unsere Kinder werden.
  
 
<center>§ 2.</center>
 
<center>§ 2.</center>
Sollte ich die Ehefrau, zuerst mit Tode Abgehen, so soll meine [[Ehemann]], so lange derselbe sich nicht wieder verheiratet, mit unseren Kindern in ungeteilten Gütern sitzen bleiben und befügt sein, frei unter Lebenden über den gesamtes [[Nachlass]], sowohl beweglichen als unbeweglichen zu verfügen, insbesondere auch zum [[Nachlass]] gehörigen [[Grundstücke]] zu beschweren und zu veräußern, sowie die hierzu erforderlichen [[Erklärung]]en wie auch Löschungsbewilligungen von dem Grundbuchamt und fristigen [[Hypotheken]] befinden rechtsverbindlich abzugeben.
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Sollte ich die Ehefrau, zuerst mit Tode Abgehen, so soll meine Ehemann, so lange derselbe sich nicht wieder verheiratet, mit unseren Kindern in ungeteilten Gütern sitzen bleiben und befügt sein, sowie (?) unter Lebenden über den gesamtes Nachlass, sowohl beweglichen als unbeweglichen zu verfügen, insbesondere auch zum Nachlass gehörigen Grundstücke zu beschweren und zu veräußern, sowie die hierzu erforderlichen Erklärungen wie auch Löschungsbewilligungen von dem Grundbuchamt und fristigen Hypotheken befinden rechtsverbindlich abzugeben.
  
 
<center>§ 3.</center>
 
<center>§ 3.</center>
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<li>[[Anna Dortea Pedersen|Anne Dorothea]]
 
<li>[[Anna Dortea Pedersen|Anne Dorothea]]
 
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Uns diejenigen, welsche uns etwa noch geboren werden sollten, den als denen vorhandenes [[Nachlass]] erben und zwar zu gleichen Teilen ohne Berücksichtigung des Geschlechtsunterschiedes. Sollten eines oder mehrere unserer Kinder vorher mit Tode abgehen, so substituieren wir ihm oder ihnen ihre …
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Uns diejenigen, welsche uns etwa noch geboren werden sollten, den als denen vorhandenes Nachlass erben und zwar zu gleichen Teilen ohne Berücksichtigung des Geschlechtsunterschiedes. Sollten eines oder mehrere unserer Kinder vorher mit Tode abgehen, so substituieren wir ihm oder ihnen ihre …
 
Falls eines oder mehrere unserer Kinder ohne Leibeserben versterben sollten, so soll seine resp. ihr Erbteil die überlebenden Geschwister zu gleiche Teilen anfallen.
 
Falls eines oder mehrere unserer Kinder ohne Leibeserben versterben sollten, so soll seine resp. ihr Erbteil die überlebenden Geschwister zu gleiche Teilen anfallen.
  
 
<center>§ 4.</center>
 
<center>§ 4.</center>
Sollte der überlebenden Ehegatte sich wieder verheiraten, so hat er noch den … [[Abteilung]] mit unseren Kindern zu fallen wobei jedoch Söhnen und Töchtern gleiche Erbparteien gefallen soll ohne Berücksichtigung des Geschlechtsunterschiedes.
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Sollte der überlebenden Ehegatte sich wieder verheiraten, so soll er noch den … Abteilung mit unseren Kindern zu fallen neben (?) jedoch Söhnen und Töchtern gleiche Erbparteien gefallen soll ohne Berücksichtigung des Geschlechtsunterschiedes. Der überlebende Ehegatte soll dann die Hälfte das gesamten … erhalten, während die andere Hälfte unter die Kinder geteilt wird.
Der überlebende Ehegatte soll dann die Hälfte das gesamten … erhalten, während die andere Hälfte unter die Kinder geteilt wird.
 
  
 
<center>§ 5.</center>
 
<center>§ 5.</center>
Sollte eins unsere Kinder diesen unseren letzten Willen widersprechen oder ihn gar ensichten (?), so soll  dasselbe lediglich auf den Pflichtteil eingesetzt sein.
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Sollte eins unsere Kinder diesen unseren letzten Willen widersprechen oder ihn ensichten (?), so soll  dasselbe lediglich auf den Jehlichtteil  (?) eingesetzt sein.
  
Es geschehen zu [[Bavngård, Hjortvad|Baumgaard]] den 24. Juni 1890.
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Es geschehen zu [[Bavngård, Hjortvad|Baungaard]] den 24. Juni 1890.
 
<center style="white-space:pre">''[[Peder Jørgensen Pedersen]]            [[Karen Iversen]]''</center>
 
<center style="white-space:pre">''[[Peder Jørgensen Pedersen]]            [[Karen Iversen]]''</center>
<center style="white-space:pre">Als [[Zeugen]]:        ''Anton Hjort    Jens P. Nielsen''</center>   
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<center style="white-space:pre">Als Zeugen:        ''Anton Hjort    Jens P. Nielsen''</center>   
  
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Es wird attestiert, das die desgenanten (?) bei gesunde Vernunft sowohl diese bete für ihre wahre Willensmeinung erkant, als auch dieselbe mit und nebst den Zeugen, Hufner Anton Hjort aus [[Tobøl]] und Hufner Jens Peter Nielsen aus [[Tobøl]] unterschrieben haben, und das dieses Alles in ihren allseitigen geschehen ist.
Es wird attestiert, das die desgenanten (?) bei gesunde [[Vernunft]] sowohl diese bete für ihre wahre Willensmeinung erkant, als auch dieselbe mit und nebst den [[Zeugen]], [[Hufner]] Anton Hjort aus [[Tobøl|Toböl]] und [[Hufner]] Jens Peter Nielsen aus [[Tobøl|Toböl]] unterschrieben haben, und das dieses Alles in ihren allseitigen [[Gegenwart]] geschehen ist.
 
  
Hierbei wird bemerkt, dass der Gerichtsnotare Opfermann in [[Rödding]] als [[Dolmetscher]] fungiert hat.
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Hierbei wird bemerkt, dass der Gerichtsnotare Opfermann in [[Rødding]] als Dolmetscher fungiert hat.
  
 
[[Bavngård, Hjortvad|Baungaard]], den 24. Juni 1890.
 
[[Bavngård, Hjortvad|Baungaard]], den 24. Juni 1890.
<center style="white-space:pre">''Clausen''      Gerichtsvorsteher in [[Vertretung]] des [[Amtsrichter]] in [[Rödding]].</center>
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<center style="white-space:pre">''Clausen''      Gerichtsvorsteher in Vertretung des [[Amtsrichter]] in [[Rødding]].</center>
  
 
[[Kategori:Koldingvej 74, Bavngård]]
 
[[Kategori:Koldingvej 74, Bavngård]]
 
[[Kategori:Grundakt Hjortvad]]
 
[[Kategori:Grundakt Hjortvad]]
 
[[Kategori:Letztwillige Verfügung/de]]
 
[[Kategori:Letztwillige Verfügung/de]]

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