Redigerer Hjortvad 1769 separation af landerier/de

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Diese differente Gerichtsbarkeit verhindert beider bei uns viele gute zum nützen des Dorfs dienlich und notwendige Betrieb und Anordnungen und also auch dass wir bisher so oft wie es auch den Supplicanten auf alle mögliche Weise pro proniret nicht aus der schädlichen Feldern und Länder Gemeinschaft haben können mögen.
 
Diese differente Gerichtsbarkeit verhindert beider bei uns viele gute zum nützen des Dorfs dienlich und notwendige Betrieb und Anordnungen und also auch dass wir bisher so oft wie es auch den Supplicanten auf alle mögliche Weise pro proniret nicht aus der schädlichen Feldern und Länder Gemeinschaft haben können mögen.
  
Wir Wünschen nichts lieberes als die Hebung solcher bisherigen Felder Kommunion und dagegen die Einführung der ersprichtlich gefundenen und allerhöchst befohlenen '''''[[Separation]]''''' bei uns zu sehen und zu erhaltene allein so oft wie davon an Supplicaten etwas erwähnet ist es gewesen als wenn wir vor Tauben ohne gepredigt haben, ob gleich wie ihnen verboten nach Besitz, Pflug oder Ottings Zahl teilen zu wollen.
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Wir Wünschen nichts lieberes als die Hebung solcher bisherigen Felder Kommunion und dagegen die Einführung der ersprichtlich gefundenen und allerhöchst befohlenen Separation bei uns zu sehen und zu erhaltene allein so oft wie davon an Supplicaten etwas erwähnet ist es gewesen als wenn wir vor Tauben ohne gepredigt haben, ob gleich wie ihnen verboten nach Besitz, Pflug oder Ottings Zahl teilen zu wollen.
  
 
Alle unsere Anmeht (?) und Anerbietungen wollen die Supplikanten nichts …das in diesem passa beiwirken, was das Königs Wille und Befehl sei, viel mehr ist es nur der Supplikanten Sache die verkehrte Bahn ihrer und unserer Vorväter zu wandeln.
 
Alle unsere Anmeht (?) und Anerbietungen wollen die Supplikanten nichts …das in diesem passa beiwirken, was das Königs Wille und Befehl sei, viel mehr ist es nur der Supplikanten Sache die verkehrte Bahn ihrer und unserer Vorväter zu wandeln.
  
Wenn aber ihre königliche Majestät nicht allein überhaupt sondern auch § 4 der allerhöchsten Verordnung d. d. 20. Febr. 1766 aller gnädigst befohlen haben, dass die '''''[[Separation]]''''' der Gemeinschaftliche Felder geschehen und, wenn ⅔ einer Dorfschaft sich darüber nicht Vereinig können so dann von verständigen und unparteiischen, von jeden Arts Hr. [[Amtmann]] zu ernennenden Landwirten untersucht und per ocularem Inspektion in nähere Gewissheit gesetzt werden solle.
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Wenn aber ihre königliche Majestät nicht allein überhaupt sondern auch § 4 der allerhöchsten Verordnung d. d. 20. Febr. 1766 aller gnädigst befohlen haben, dass die Separation der Gemeinschaftliche Felder geschehen und, wenn ⅔ einer Dorfschaft sich darüber nicht Vereinig können so dann von verständigen und unparteiischen, von jeden Arts Hr. [[Amtmann]] zu ernennenden Landwirten untersucht und per ocularem Inspektion in nähere Gewissheit gesetzt werden solle.
  
 
So ersuchen ew. Hoch und wohl geboren wie hindurch untertänig, hoch dieselben mit d. h. [[Amtmann]] zu [[Riepen]] zu verfügen gnädig geruhen wollen, dass 3 zu ernommenen Sandmänner uns aus der schädlichen Felder und Ländereien Gemeinschaft setzen und ihre Verrichtung zur Approbation einsenden sollen, die wir uns gnädiges und fordersamsten Erhörung getrosten.
 
So ersuchen ew. Hoch und wohl geboren wie hindurch untertänig, hoch dieselben mit d. h. [[Amtmann]] zu [[Riepen]] zu verfügen gnädig geruhen wollen, dass 3 zu ernommenen Sandmänner uns aus der schädlichen Felder und Ländereien Gemeinschaft setzen und ihre Verrichtung zur Approbation einsenden sollen, die wir uns gnädiges und fordersamsten Erhörung getrosten.
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In der anliegenden mir befindlich den Vorstellung beklagen sich die in dem Dorfe [[Hjortwatt]] wohnende hiesige Amts Untertanen, dass sie mit ihren Nachbarn zu wieder Teilung ihrer Gemeinschaftliche Ländereien in der oft versuchten Gute gelungen können und bitten daher, dass solche Verordnungsmäßig vorstelliget werden möge.
 
In der anliegenden mir befindlich den Vorstellung beklagen sich die in dem Dorfe [[Hjortwatt]] wohnende hiesige Amts Untertanen, dass sie mit ihren Nachbarn zu wieder Teilung ihrer Gemeinschaftliche Ländereien in der oft versuchten Gute gelungen können und bitten daher, dass solche Verordnungsmäßig vorstelliget werden möge.
… … können den Nutzen, welcher aus der '''''[[Separation]]''''' ent… von der Gesinnung des Monarchen zu gut, als, davon nur etwas weiter zu erwähnen nötig zu haben, dieselben haben doch auch Gerichts bei anderer Gelegenheiten als ein Befördern zur  Hebung der Feld Gemeinheit beweisen nur dieses gibt vor die Hoffnung sie werden in dem jetzigen fall ab ihrer Seite an die nötige Commissoria und Befehle an beikommende Officiales und Amtsrichtes den  
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… … können den Nutzen, welcher aus der Separation ent… von der Gesinnung des Monarchen zu gut, als, davon nur etwas weiter zu erwähnen nötig zu haben, dieselben haben doch auch Gerichts bei anderer Gelegenheiten als ein Befördern zur  Hebung der Feld Gemeinheit beweisen nur dieses gibt vor die Hoffnung sie werden in dem jetzigen fall ab ihrer Seite an die nötige Commissoria und Befehle an beikommende Officiales und Amtsrichtes den  
 
(dass sie mit den hiesige Königliche … Hingeschlossenen an neuen unter sich aus zu machen die Tage zusammen treten können sollen)
 
(dass sie mit den hiesige Königliche … Hingeschlossenen an neuen unter sich aus zu machen die Tage zusammen treten können sollen)
 
abzugeben gewegen.
 
abzugeben gewegen.
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<center>Hoch und Wohlgeborner Herr Kammerherr, Hochgebietender Herr [[Amtmann]], Ritter!</center>
 
<center>Hoch und Wohlgeborner Herr Kammerherr, Hochgebietender Herr [[Amtmann]], Ritter!</center>
  
Nach Befehl habe denen beiden Haderslebischen Untertanen in [[Hiortwad]], die hierbei zurückgehenden Dokumenten, angehend dir Ländereien '''''[[Separation]]''''' kommuniziert. Es haben sich aber beiderseits Eingesessene darauf, wie der in original anliegende Entwurf ergibt, vergleichen, dergestalt dass [[Anders Nielsen]] in den entfernetesten Feldern seinen Anteil nimmt und seine Wohnung mit Beihilfe der übrigen dahin versezet (?).
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Nach Befehl habe denen beiden Haderslebischen Untertanen in [[Hiortwad]], die hierbei zurückgehenden Dokumenten, angehend dir Ländereien Separation kommuniziert. Es haben sich aber beiderseits Eingesessene darauf, wie der in original anliegende Entwurf ergibt, vergleichen, dergestalt dass [[Anders Nielsen]] in den entfernetesten Feldern seinen Anteil nimmt und seine Wohnung mit Beihilfe der übrigen dahin versezet (?).
  
 
Der Grund von diesen allen liegt darin:
 
Der Grund von diesen allen liegt darin:
 
#können sie die entfernetste Felder bei weiten nicht so gut nutzen als die andern.
 
#können sie die entfernetste Felder bei weiten nicht so gut nutzen als die andern.
#ist [[Anders Nielsen]] nicht in Stande mit den übrigen, den Feldbau gleich gut zu treiben. Das Wiesenland zu [[Hiortwad]] ist nur mäßig und am geringsten bei den Haderslebischen Höfen. Die übrige Eingesessene oder deren Vorweser haben Gelegenheit gehabt von den zum ehemaligen [[Riberhus Ladegård|Riepensichen Ladegaard]] gehörigen Wiesenlande injuncto ein Stück anzukaufen. Des [[Anders Nielsen]]s Vorweser aber war in den schlechten Umständen um cediert zu letzt bonis; dieser hat also nichts weiter als das Wiesenland so zum Hofe gehöret, kann demnach nicht so viel Vieh halten folglich, nicht so gut düngen, obschon er sonst ein guter Hauswirt ist. Von den beschriebenen [[Ladegård|Ladegaard]]s Wiesen ist gar nichts mehr zu kriegen. Jetzt da er sein Land beisammen kriegt, kann er die Felder so er nicht im Gebrauch hat, ruhen lassen und desto mehr Vieh in der Grasung setzen oder auch Heu schlagen, folglich sich mehr Nützen aus den Ländereien machen.
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#ist [[Anders Nielsen]] nicht in Stande mit den übrigen, den Feldbau gleich gut zu treiben. Das Wiesenland zu [[Hiortwad]] ist nur mäßig und am geringsten bei den Haderslebischen Höfen. Die übrige Eingesessene oder deren Vorweser haben Gelegenheit gehabt von den zum ehemaligen Riepensichen Ladegaard gehörigen Wiesenlande injuncto ein Stück anzukaufen. Des [[Anders Nielsen]]s Vorweser aber war in den schlechten Umständen um cediert zu letzt bonis; dieser hat also nichts weiter als das Wiesenland so zum Hofe gehöret, kann demnach nicht so viel Vieh halten folglich, nicht so gut düngen, obschon er sonst ein guter Hauswirt ist. Von den beschriebenen Ladegaards Wiesen ist gar nichts mehr zu kriegen. Jetzt da er sein Land beisammen kriegt, kann er die Felder so er nicht im Gebrauch hat, ruhen lassen und desto mehr Vieh in der Grasung setzen oder auch Heu schlagen, folglich sich mehr Nützen aus den Ländereien machen.
  
Ich meines Teils finde diese '''''[[Separation]]''''' allen zuträglich; es wäre aber unmaßgeblich die Umstände zu erwägen das
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Ich meines Teils finde diese Separation allen zuträglich; es wäre aber unmaßgeblich die Umstände zu erwägen das
 
#der halbe Hof [[Guldsnap]]s genant, den alle Eingesessene, hiesige und [[Riepen]]sche, doch unter einen Nahmen in Feste haben und wovon ein jeder seinen Anteil besitzt, für sich und auf einer Seiten abgeteilt werde, wie sie mir (?) dann sämtlich versichert auch das nötige dies falls erwogen zu haben und besorgen zu wollen.
 
#der halbe Hof [[Guldsnap]]s genant, den alle Eingesessene, hiesige und [[Riepen]]sche, doch unter einen Nahmen in Feste haben und wovon ein jeder seinen Anteil besitzt, für sich und auf einer Seiten abgeteilt werde, wie sie mir (?) dann sämtlich versichert auch das nötige dies falls erwogen zu haben und besorgen zu wollen.
 
#das [[Mads Sörensen]] gehalten sein müsste seines Hofes Anteil sowohl als den [[Guldsnap]]pischen nun zugleich  von den übrigen 4 [[Riepen]]schen zu separieren, indem es hat scheinet als wollten sie in Kommunion bleiben.
 
#das [[Mads Sörensen]] gehalten sein müsste seines Hofes Anteil sowohl als den [[Guldsnap]]pischen nun zugleich  von den übrigen 4 [[Riepen]]schen zu separieren, indem es hat scheinet als wollten sie in Kommunion bleiben.
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Wegen des 1. Punkts, dass, falls der halbe Hof [[Gudsnap]] zu seiner Zeit wieder gesammelt werden sollte, des [[Anders Nielsen]] Stelle das Equivalent dafür, an die übrige richtig zurück zu geben habe, gleich Anfangs verabredet und beschlossen sei, auch dieses Stück Landes des Endes richtig abgezeichnet seien und für sich alleine liegen solle.
 
Wegen des 1. Punkts, dass, falls der halbe Hof [[Gudsnap]] zu seiner Zeit wieder gesammelt werden sollte, des [[Anders Nielsen]] Stelle das Equivalent dafür, an die übrige richtig zurück zu geben habe, gleich Anfangs verabredet und beschlossen sei, auch dieses Stück Landes des Endes richtig abgezeichnet seien und für sich alleine liegen solle.
  
Wegen des 2. Punkts, wünschet [[Mads Sörensen]] sehr und findet es eben so vorteilhaft als die übrige 4 [[Riepen]]er-Untertanen, mit ihnen, falls die Obrigkeit es erlaube, in Kommunion zu bleiben. Was das Gegen-Anbringen des [[Riepen]]er-Untertanen [[Niels Petersen]] betrifft, so versichern die hiesige beide, dass derselbe Anfangs der Mit-Ahnheber der '''''[[Separation]]''''' mit [[Anders Nielsen]] gewesen und mit diesen die Abteilung selbst gemacht, da die übrige es hernach nur approbiert.
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Wegen des 2. Punkts, wünschet [[Mads Sörensen]] sehr und findet es eben so vorteilhaft als die übrige 4 [[Riepen]]er-Untertanen, mit ihnen, falls die Obrigkeit es erlaube, in Kommunion zu bleiben. Was das Gegen-Anbringen des [[Riepen]]er-Untertanen [[Niels Petersen]] betrifft, so versichern die hiesige beide, dass derselbe Anfangs der Mit-Ahnheber der Separation mit [[Anders Nielsen]] gewesen und mit diesen die Abteilung selbst gemacht, da die übrige es hernach nur approbiert.
  
 
Es sei ihm aber nachhero was eingefallen und seine Einwendungen haben seinen Grund; jedoch verpflichtet sich [[Mads Sörensen]] und, wie er sagt, sein auch die übrige 3 [[Riepen]]er mit ihm eins, dass wenn die Gerichts-Bediente und unparteiische Männer künftig finden, dass ratione der Situation der Ländereien und der Wege, dem [[Niels Petersen]] auf einerlei Weise was præjudicirlich sei, sie 4 mit ihm in Kommunion seiende, demselben abholzen (?) wollen, und da sie nicht wüsten was ihm præjudicire, so könnten sie jetzt zu seiner Satisfaktion nichts determinieren.
 
Es sei ihm aber nachhero was eingefallen und seine Einwendungen haben seinen Grund; jedoch verpflichtet sich [[Mads Sörensen]] und, wie er sagt, sein auch die übrige 3 [[Riepen]]er mit ihm eins, dass wenn die Gerichts-Bediente und unparteiische Männer künftig finden, dass ratione der Situation der Ländereien und der Wege, dem [[Niels Petersen]] auf einerlei Weise was præjudicirlich sei, sie 4 mit ihm in Kommunion seiende, demselben abholzen (?) wollen, und da sie nicht wüsten was ihm præjudicire, so könnten sie jetzt zu seiner Satisfaktion nichts determinieren.
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Wie ich nun glaubte dass, da befugte [[Niels Petersen]] nach allen Meinung nichts erhebliches einzuwenden hatte, diese Sache, bis zur höheren Approbation, gemeinschaftlich abzumachen, oder wenigstens nuter (?) videtur darüber zu geben, so wendete Hr. Lund ein, er habe dazu keine Vollmacht, sondern volle erst referieren, ich wurde alsdann wohl näher Nachricht erhalten. Er wollte das Instrument weder selben unterschreiben, nach erlauben dass die [[Hiortwadt]] Einwohner Riepischen Anteils, so doch hier auch Ländereien von dem [[Gulsnap]]s Hofe dieses Amts in feste haben, unterschreiben mögen.
 
Wie ich nun glaubte dass, da befugte [[Niels Petersen]] nach allen Meinung nichts erhebliches einzuwenden hatte, diese Sache, bis zur höheren Approbation, gemeinschaftlich abzumachen, oder wenigstens nuter (?) videtur darüber zu geben, so wendete Hr. Lund ein, er habe dazu keine Vollmacht, sondern volle erst referieren, ich wurde alsdann wohl näher Nachricht erhalten. Er wollte das Instrument weder selben unterschreiben, nach erlauben dass die [[Hiortwadt]] Einwohner Riepischen Anteils, so doch hier auch Ländereien von dem [[Gulsnap]]s Hofe dieses Amts in feste haben, unterschreiben mögen.
  
Nachdem nun diesseits Untertanen mit denen ihnen beipflichte den [[Riepen]]schen vergebens auf die versprochene Nachricht gehofft, auch diese weil die Zeit bald versanden, dass sie nach dem Plan ihn Pflügen anstellen sollen, mich gebellten (?), dies falls eine untertänige Verstellung zu tun. So habe nicht … können ew. Excellenz den Rapport untertänig abzustatten, und diesen noch beizufügen, wie dem [[Niels Petersen]] genugsam zugeredet werden nur anzuzeigen worin er eine Genugthnung (?) wünsche oder sondern, falls er præjudiciert zu sein vermeine, er aber beständig geantwortet er verlange nichts, wolle aber auch in der projektierten '''''[[Separation]]''''' nicht willigen, es sei dann dass er von der Obrigkeit dazu genötigt werde.
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Nachdem nun diesseits Untertanen mit denen ihnen beipflichte den [[Riepen]]schen vergebens auf die versprochene Nachricht gehofft, auch diese weil die Zeit bald versanden, dass sie nach dem Plan ihn Pflügen anstellen sollen, mich gebellten (?), dies falls eine untertänige Verstellung zu tun. So habe nicht … können ew. Excellenz den Rapport untertänig abzustatten, und diesen noch beizufügen, wie dem [[Niels Petersen]] genugsam zugeredet werden nur anzuzeigen worin er eine Genugthnung (?) wünsche oder sondern, falls er præjudiciert zu sein vermeine, er aber beständig geantwortet er verlange nichts, wolle aber auch in der projektierten Separation nicht willigen, es sei dann dass er von der Obrigkeit dazu genötigt werde.
  
 
Ew. Excellenz untertänigsten Diener.
 
Ew. Excellenz untertänigsten Diener.
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Auf den von beiderseitigen Officialen unteren 30. Okt. a. pr. bewerkstelligte lokal Untersuchung der in dem gemeinschaftlichen Dorfe [[Hiortwad]] angeordneten Landesausteilung und gewilligte Ausrückung des Hadersleber Untertan [[Andreas Nielsen]] samt an die weiter anhängig und davon eingelangte berichte werden … sämtliche [[Hiortwadt]]en Eingesessene von aus beiderseitigen Amtmännern bei Vermeidung 100 … königliche Brüche befehliget, innerhalb 10 Tage nach Verkündigung dieses zusammen zu treten und nicht allein ein förmliche Instrument über die allgemeine Landesausteilung und gedachten Ausrückung sowie insbesondere der dem unerhebliche Einwendungen machenden [[Andreas Nielsen]] zugeteilte Widerlage für dessen 10. Teil in dem genannten [[Guldschnap]]per Hofes Grunde, nach Anleitung anfänglich gedachter Untersuchungsakten von beiderseits Officialen ausfertigen zu lassen, sondern auch solches alsdann zu unserer hinzu zufügenden Bestätigung unverweilt einzuliefern.
 
Auf den von beiderseitigen Officialen unteren 30. Okt. a. pr. bewerkstelligte lokal Untersuchung der in dem gemeinschaftlichen Dorfe [[Hiortwad]] angeordneten Landesausteilung und gewilligte Ausrückung des Hadersleber Untertan [[Andreas Nielsen]] samt an die weiter anhängig und davon eingelangte berichte werden … sämtliche [[Hiortwadt]]en Eingesessene von aus beiderseitigen Amtmännern bei Vermeidung 100 … königliche Brüche befehliget, innerhalb 10 Tage nach Verkündigung dieses zusammen zu treten und nicht allein ein förmliche Instrument über die allgemeine Landesausteilung und gedachten Ausrückung sowie insbesondere der dem unerhebliche Einwendungen machenden [[Andreas Nielsen]] zugeteilte Widerlage für dessen 10. Teil in dem genannten [[Guldschnap]]per Hofes Grunde, nach Anleitung anfänglich gedachter Untersuchungsakten von beiderseits Officialen ausfertigen zu lassen, sondern auch solches alsdann zu unserer hinzu zufügenden Bestätigung unverweilt einzuliefern.
  
[[Hadersleber Amthaus]] und [[Rieper Amthaus]] den 10. Feb. 1710.
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Hadersleber Amthaus und Rieper Amthaus den 10. Feb. 1710.
 
''[[F. v. Klingenberg]]''
 
''[[F. v. Klingenberg]]''
  
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<center>Hoch und Wohlgeborner Herr, Hochgebietender Herr Geheimrat, Kammerherr und [[Amtmann]], Ritter, gnädige Herr!</center>
 
<center>Hoch und Wohlgeborner Herr, Hochgebietender Herr Geheimrat, Kammerherr und [[Amtmann]], Ritter, gnädige Herr!</center>
Ew. Excellenz, habe hindurch der ''[[Kontrakt]]'', über der [[Hiortwadt]] Austeil und Hofes Ausrückung, in der 16. passato zu [[Hiortwad]] zur Richtigkeit gebracht, und den 20. passati hier zu Ding in gehörigen forma expediert ist, zur Konfirmation, untertänig einzuliefern.
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Ew. Excellenz, habe hindurch der [[Kontrakt]], über der [[Hiortwadt]] Austeil und Hofes Ausrückung, in der 16. passato zu [[Hiortwad]] zur Richtigkeit gebracht, und den 20. passati hier zu Ding in gehörigen forma expediert ist, zur Konfirmation, untertänig einzuliefern.
  
 
Der Hr. Rathmann Lund hat diesen, und ich das Duplum mit unterschrieben, und ist beschlossen dass diese beide Original an beiden Gerichtsstellen hernach verlesen und die Protokolles inseriert werden sollen. Es ist sonst nichts bemerkungswürdiges dabei vorgefallen, als das der bis dahin widrig gesinnte [[Niels Petersen]] seiner Wahman mit geführter Hand freiwillig beifügen lassen, hinfolgliche nun alles zur Richtigkeit gekommen, ich verfahre mit Soumisschten Respekt.
 
Der Hr. Rathmann Lund hat diesen, und ich das Duplum mit unterschrieben, und ist beschlossen dass diese beide Original an beiden Gerichtsstellen hernach verlesen und die Protokolles inseriert werden sollen. Es ist sonst nichts bemerkungswürdiges dabei vorgefallen, als das der bis dahin widrig gesinnte [[Niels Petersen]] seiner Wahman mit geführter Hand freiwillig beifügen lassen, hinfolgliche nun alles zur Richtigkeit gekommen, ich verfahre mit Soumisschten Respekt.
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[[Kategori:Bavngård i gammel tid]]
 
[[Kategori:Bavngård i gammel tid]]
[[Kategori:Hjortvad i gammel tid]]
 
 
[[Kategori:Gudsnap i gammel tid]]
 
[[Kategori:Gudsnap i gammel tid]]
 
[[Kategori:Frøs-Kalvslund bilag 189-346]]
 
[[Kategori:Frøs-Kalvslund bilag 189-346]]
[[kategori:Separation/de]]
 
 
[[Kategori:Udskiftning]]
 
[[Kategori:Udskiftning]]

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