Redigerer Ravning 1884 Mads J. Lautrup/de

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Nachstehende Verhandlungen verhandelt [[Rødding]] den 28 Januar 1884 auf dem Königlichen Amtsgericht.
 
Nachstehende Verhandlungen verhandelt [[Rødding]] den 28 Januar 1884 auf dem Königlichen Amtsgericht.
  
Zu Sachen betreffen den Nachlass des am 15. November 1883 zu [[Rauning]] verstorbene Hufner [[Simon Jensen Lautrup]] steht zur '''''[[Regulierung]]''''' ein Termin auf heute an und erscheinen in demselben:
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Zu Sachen betreffen den Nachlass des am 15 November 1883 zu [[Rauning]] verstorbene Hufner [[Simon Jensen Lautrup]] steht zur '''''[[Regulierung]]''''' ein Termin auf heute an und erscheinen in demselben:
 
#Jens Nissen Simonsen Lautrup in [[Grønnebæk|Grønnebeck]]
 
#Jens Nissen Simonsen Lautrup in [[Grønnebæk|Grønnebeck]]
 
#[[Mads Jensen Lautrup]] von [[Rauning]]
 
#[[Mads Jensen Lautrup]] von [[Rauning]]
 
#der Landbohlsmann Søren Hendrik Petersen von [[Lintrup]]
 
#der Landbohlsmann Søren Hendrik Petersen von [[Lintrup]]
#der Gemeindevorsteher [[T. N. Teilmann]] von [[Hjortwatt]]
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#der Gemeindevorsteher [[T. N. Teilmann]] von [[Hjortvadt]]
 
Anne Christine Lautrup war Krankheits selber am Erscheinen verhindert.
 
Anne Christine Lautrup war Krankheits selber am Erscheinen verhindert.
  
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Die erschienenen verzichteten auf die Beerdigung desselben mit den Worten:
 
Die erschienenen verzichteten auf die Beerdigung desselben mit den Worten:
  
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''Det behøves ikke at Tolken beediges.''
 
''Det behøves ikke at Tolken beediges.''
 
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Sodann erklärten die Comparenten:
 
Sodann erklärten die Comparenten:
  
Wir stellen hiermit einen Antrag, des die Lautrupsche nachlaßmasse gerichtlich reguliert wird und das bei der Unklarheit des vom Erblasser errichteten [[Testament]]s resp. Nachtrags ein sörmlicher Erbverpleich aufgenommen wird vorbehältlich der zu erwartenden Genehmigung Seitens der heute nicht erschienenen Anne Christine Lautrup in [[Rauning]].
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Wir stellen hiermit einen Antrag, des die Lautrup … nachlass maße gerichtlich reguliert wird und das bei der Unklarheit des vom Erblasser errichteten [[Testament]]s resp. Nachtrags ein sörmlicher Erbverpleich aufgenommen wird vorbehältlich der zu erwartenden Genehmigung Seitens der heute nicht erschienenen Anne Christine Lautrup in [[Rauning]].
 
Zu dem Ende sind wir aus über folgende Punkten einig geworden:
 
Zu dem Ende sind wir aus über folgende Punkten einig geworden:
  
Das [[Testament]] von 14. Januar 1881 resp. der Nachtrag vom 29 Mai 1883 werden im Allgemeinen als zu Recht bestehend anerkannt.
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Das [[Testament]] von 14 Januar 1881 resp. der Nachtrag vom 29 Mai 1883 werden im Allgemeinen als zu Recht bestehend anerkannt.
  
 
Erben resp. Legatare sind nach denselben:
 
Erben resp. Legatare sind nach denselben:
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Es haben bei Errichtung des [[Testament]]s andere Verhältnisse abgewaltet als zu der Zeit als der Erblasser den Nachtrag errichtete.
 
Es haben bei Errichtung des [[Testament]]s andere Verhältnisse abgewaltet als zu der Zeit als der Erblasser den Nachtrag errichtete.
  
Diese anderen Verhältnisse beziehen sich nicht nur auf die Zahl der Erben (Johannes Lautrup ist inzwischen verstorben) als auf dem Umstand dass der Erblasser zu zeit der Errichtung des [[Testament]]s eine größere Stelle in [[Rauning]] (36 ha groß) besaß, diese, mit Ausnahmen einer Parzellen welsche er mit den Gebäuden behielt, und welsche kleinere Stelle jetzt [[Mads Jensen Lautrup]] haben soll, später gegen eine Stelle in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] vertauschte.
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Diese anderen Verhältnisse beziehen sich nicht nur auf die Zahl der Erben (Johannes Lautrup ist inzwischen verstorben) als auf dem Umstand dass der Erblasser zu zeit der Errichtung des [[Testament]]s eine größere Stelle in [[Rauning]] (36 ha groß) besaß, diese, mit Ausnahmen einer Parzellen welsche er mit den Gebäuden behielt, und welsche kleinere Stelle jetzt [[Mads Jensen Lautrup]] haben soll, später gegen eine Stelle in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] vertauschte. Auf die Stelle in [[Rauning]] haften keine Schulden, dagegen auf der Hufe in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] eher: 4.500 Mark protokollierte durch diesen im [[Testament]] nicht weiter erwähnten Tauschhandel sind andre Verhältnisse getroffen, insbesondere der Erblasser Eigentümer zweier Stelle geworden.  
 
 
Auf die Stelle in [[Rauning]] haften keine Schulden, dagegen auf der Hufe in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] eher: 4.500 Mark protokollierte durch diesen im [[Testament]] nicht weiter erwähnten Tauschhandel sind andre Verhältnisse getroffen, insbesondere der Erblasser Eigentümer zweier Stelle geworden.  
 
  
 
Wir handeln auch im Sinne des Erblassens, dessen Wille aus Allen wohlbekannt war, wenn wir seine Bestimmungen dahin verstehen und aus vergleichen.
 
Wir handeln auch im Sinne des Erblassens, dessen Wille aus Allen wohlbekannt war, wenn wir seine Bestimmungen dahin verstehen und aus vergleichen.
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[[Mads Jensen Lautrup]] verpfändet die durch diesen kontrakt erworbene in [[Rauning]] belegende Stelle nebst Gebäuden, Inventar & Zubehör pp. Für das ad § 2b seinen Geschwistern Marie Lautrup, Ane Lautrup und Christian Lautrup eingeräumte Zupfluchts und Alimentationsrecht unter Bewilligung und Beantragung des Protokollierten resp. Berichtigung der [[Grundakt]]en.
 
[[Mads Jensen Lautrup]] verpfändet die durch diesen kontrakt erworbene in [[Rauning]] belegende Stelle nebst Gebäuden, Inventar & Zubehör pp. Für das ad § 2b seinen Geschwistern Marie Lautrup, Ane Lautrup und Christian Lautrup eingeräumte Zupfluchts und Alimentationsrecht unter Bewilligung und Beantragung des Protokollierten resp. Berichtigung der [[Grundakt]]en.
  
Für das [[Grundbuch]] wird für jedes der Geschwister das Recht auf 100 Mark pro Jahr taxiert.
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Für das Grundbuch wird für jedes der Geschwister das Recht auf 100 Mark pro Jahr taxiert.
  
 
<center>§ 6.</center>
 
<center>§ 6.</center>
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Es wird beantragt:
 
Es wird beantragt:
  
Diesen '''''[[Kontrakt]]''''' vormündschafts gerichtlich zu genehmigen, je eine Ausfertigung dem Jens Nissen Simonsen Lautrup, [[Mads Jensen Lautrup]] und dem Vormund Søren Hendrik Petersen für die Mündne zu erteilen und ferner: die bewilligten Protokollationen resp. Berichtigungen vorzunehmen.
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Diesen '''''[[Kontrakt]]'''' vormündschafts gerichtlich zu genehmigen, je eine Ausfertigung dem Jens Nissen Simonsen Lautrup, [[Mads Jensen Lautrup]] und dem Vormund Søren Hendrik Petersen für die Mündne zu erteilen und ferner: die bewilligten Protokollationen resp. Berichtigungen vorzunehmen.
 
<center style="white-space:pre">''Jens Nissen Simonsen Lautrup      [[Mads Jensen Lautrup]]        Søren Hendrik Petersen        [[T. N. Teilmann]]''</center>
 
<center style="white-space:pre">''Jens Nissen Simonsen Lautrup      [[Mads Jensen Lautrup]]        Søren Hendrik Petersen        [[T. N. Teilmann]]''</center>
 
<center style="white-space:pre">''Berg        Stollmann''</center>
 
<center style="white-space:pre">''Berg        Stollmann''</center>
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Auf die Beerdigung des Sekretärs Berg als Dollmetscher für den Erbvergleich, und die heutige Verhandlung verzichtet Comparenten, mit den Worten:
 
Auf die Beerdigung des Sekretärs Berg als Dollmetscher für den Erbvergleich, und die heutige Verhandlung verzichtet Comparenten, mit den Worten:
  
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''Det behøves ikke, at [[beedige]] [[tolk]]en.''
 
''Det behøves ikke, at [[beedige]] [[tolk]]en.''
 
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Der Erbvergleich ist hierauf von der p. Lautrup vollzogen.
 
Der Erbvergleich ist hierauf von der p. Lautrup vollzogen.
  
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[[Rødding]] am 1. Februar 1884. Königliches [[Amtsgericht]] [[(L.S.)]]    ''Wollmann''
 
[[Rødding]] am 1. Februar 1884. Königliches [[Amtsgericht]] [[(L.S.)]]    ''Wollmann''
 
== Noter ==
 
{{sa|N|20435128#310572|63560300|4|183}}
 
  
 
[[Kategori:Gammel Ågård, Ravning]]
 
[[Kategori:Gammel Ågård, Ravning]]
 
[[Kategori:Rødding Amtsret 1884-1885 4.]]
 
[[Kategori:Rødding Amtsret 1884-1885 4.]]
 
[[Kategori:Regulierung/de]]
 
[[Kategori:Regulierung/de]]

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