Forskel mellem versioner af "Kalvslund 1795 Peter Nielsen/de"

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Bei der 18. Aug. d. J. geschehenen Aufnahme der Kirchenrechnung in [[Calslund]] und [[Frøs Harde]]n ist eine Verschiedenheit zwischen dem [[Calslunder]] Kirchenbuche und der von den dortigen Kirchenjuraten abgelieferten [[Rechnung]] über Einnahme und Ausgaben für gedachte [[Kirche]] von 100 Mark bei [[Peter Nielsen]] in [[Calslund]] entdeckt, worüber die nähere [[Erklärung]] der Kirchenjuraten für nötig erachtet werden.
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Bei der 18. Aug. d. J. geschehenen Aufnahme der Kirchenrechnung in [[Calslund]] und [[Frøs Harde]]n ist eine Verschiedenheit zwischen dem [[Calslunder]] [[Kirchenbuch]]e und der von den dortigen Kirchenjuraten abgelieferten [[Rechnung]] über [[Einnahme]] und [[Ausgabe]]n für gedachte [[Kirche]] von 100 Mark bei [[Peter Nielsen]] in [[Calslund]] entdeckt, worüber die nähere [[Erklärung]] der Kirchenjuraten für nötig erachtet werden.
 
Die nun mehre eingegangene [[Erklärung]] der Kirchenjuraten gibt darüber folgende Auskunft.
 
Die nun mehre eingegangene [[Erklärung]] der Kirchenjuraten gibt darüber folgende Auskunft.
  
Bemelter [[Peter Nielsen]] war der [[Kirche]] schuldig in allen 300 Mark, wovon derselbe im Jahre 1794 200 Mark abgetragen hat, die aber in die [[Rechnung]] der Kirchenjuraten nicht zur Einnahme gebracht wurden.
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Bemelter [[Peter Nielsen]] war der [[Kirche]] schuldig in allen 300 Mark, wovon derselbe im Jahre 1794 200 Mark abgetragen hat, die aber in die [[Rechnung]] der Kirchenjuraten nicht zur [[Einnahme]] gebracht wurden.
  
Der Rest von 100 Mark ist in diesem Jahre bezahlt, und es findet sich daher in ihrer diesjährigen [[Rechnung]] die volle Summe von 300 Mark zur Einnahme geführt.
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Der Rest von 100 Mark ist in diesem [[Jahre]] bezahlt, und es findet sich daher in ihrer diesjährigen [[Rechnung]] die volle Summe von 300 Mark zur Einnahme geführt.
Aus welschen (?) sind die letzt abgetragenen 100 Mark in dem Kirchenbuche als ein schuldiges Kapital angeführt werden.  
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Aus welschen (?) sind die letzt abgetragenen 100 Mark in dem [[Kirchenbuch]]e als ein schuldiges [[Kapital]] angeführt werden.  
  
 
Mit dem Kostenbetrag für die bei der [[Kirche]] geschehenen [[Reparation]], der von den Kirchenjuraten zu hoch angeschlagen zu sein geschienen, hat es nach den Licitationskonditionen seine ungezweifelte [[Richtigkeit]]. Ich ermangele nicht, solches zufolge hohen [[Befehl]]es hindurch ganz gehorsamst zu berichten.
 
Mit dem Kostenbetrag für die bei der [[Kirche]] geschehenen [[Reparation]], der von den Kirchenjuraten zu hoch angeschlagen zu sein geschienen, hat es nach den Licitationskonditionen seine ungezweifelte [[Richtigkeit]]. Ich ermangele nicht, solches zufolge hohen [[Befehl]]es hindurch ganz gehorsamst zu berichten.

Versionen fra 26. mar 2013, 07:02

An des Kammerherre und Amtmann von Møsting, Hoch- und Wohlgebornen, wie auch des Hr. Probsten Foersom, Hochwohlehrwürden ...

Promemoria.

Bei der 18. Aug. d. J. geschehenen Aufnahme der Kirchenrechnung in Calslund und Frøs Harden ist eine Verschiedenheit zwischen dem Calslunder Kirchenbuche und der von den dortigen Kirchenjuraten abgelieferten Rechnung über Einnahme und Ausgaben für gedachte Kirche von 100 Mark bei Peter Nielsen in Calslund entdeckt, worüber die nähere Erklärung der Kirchenjuraten für nötig erachtet werden. Die nun mehre eingegangene Erklärung der Kirchenjuraten gibt darüber folgende Auskunft.

Bemelter Peter Nielsen war der Kirche schuldig in allen 300 Mark, wovon derselbe im Jahre 1794 200 Mark abgetragen hat, die aber in die Rechnung der Kirchenjuraten nicht zur Einnahme gebracht wurden.

Der Rest von 100 Mark ist in diesem Jahre bezahlt, und es findet sich daher in ihrer diesjährigen Rechnung die volle Summe von 300 Mark zur Einnahme geführt. Aus welschen (?) sind die letzt abgetragenen 100 Mark in dem Kirchenbuche als ein schuldiges Kapital angeführt werden.

Mit dem Kostenbetrag für die bei der Kirche geschehenen Reparation, der von den Kirchenjuraten zu hoch angeschlagen zu sein geschienen, hat es nach den Licitationskonditionen seine ungezweifelte Richtigkeit. Ich ermangele nicht, solches zufolge hohen Befehles hindurch ganz gehorsamst zu berichten.

Hadersleber Wester Amtstube, den 2. Nov. 1795. J. Jürgensen