Ravning 1920 Johannes Garder II-77/de

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Verhandelt zu Rødding am 31. Mai 1920.

Vor dem unterzeichneten zu Rødding wohnhaften Notar Karlo Jepsen erschienen heute:

  1. Der Landmann Johann Wilhelm Magaard in Rauning bei Lintrup.
  2. Der Landmann Johannes Garder in Villebøl bei Ribe.

Die Erschienenen sind dem Notar persönlich nicht bekannt.

Der Erschienene zu 1. wie sich durch Verlegung seines Passes aus. Er stellte dem Notar den Erschienenen zu 2 vor. Der Erschienenen zu 2 erklärte der deutschen Sprache nicht, sondern nur der dänischen mächtig zu sein. Da der Notar dieser Sprache vollständig mächtig ist, wie er hiermit versichert, wurde ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers auf Dänisch verhandelt.

Dieselben erklärten folgenden Kaufvertrag.

§ 1.

Der Landmann Magaard verkauft der ihm gehörigen zu Hjortwatt belegenden, im Grundbuch von Hjortwatt Band II Blatt 77 verzeichnete Grundstück nebst allem Zubehör an den Landmann Johannes Garder für den auf 14.500 Kronen in Buchstaben vierzehntausendfünfhundert Kronen verabredeten Kaufsumme, woran 6.500 Kronen auf bewegliche Sachen zu rechnen sind.

§ 2.

Der Kaufpreis wird wie folgt belegt:

  1. 4.500 Kronen werden heute an den Verkäufer bar bezahlt.

Der Rest des Kaufgeldes von 10.000 Kronen wird bei dem Notar Jepsen in Rødding hinterlegt. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Notar Jepsen jeder Zeit Anweisung zu erteilen, die Kronen in Mark umzuwechseln. Die sich bei der Umwechslung ergebende Summe bleibt wieder hinterlegt und ist erst bei der Auflassung an den Verkäufer auszubezahlen.

§ 3.

Die Übergabe und Auflassung sollen nach Eingang der erforderlichen Genehmigung stattfinden.

§ 4.

Die Kosten dieses Vertrages der Auflassung, den Wertstempel, sowie die Grunderwerbsteuer übernimmt zu ⅓ der Verkäufer, zu ⅔ der Käufer.

§ 5.

Parteien bevollmächtigen den Bürovorsteher Beck und die Bürogehilfin Skov, beide in Rødding, die Auflassungserklärungen vor dem Amtsgerichte in Rødding abzugeben und entgegenzunehmen, und zwar soll jeder von ihnen zur Ausübung die Vollmacht auch alleine berechtigt sein.

§ 6.

Der Verkäufer darf mit seiner Familien auf dem verkauften Grundstück bis zum 1. Nov. 1920 wohnen bleiben. Er zahlt hierfür kein Entgelt.

Das Protokoll ist in Gegenwert des Notars auf deutsch vorgelesen, von dem Notar auf dänisch vegetragen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig, wie folgt, unterschrieben.

Wilhelm Magaard Johannes Garder

(L.S.) Karlo Jepsen Notar

Vorstehende in das Register unter Nr. 885 Jahr 1920 eingetragenen Verhandlung wird hiermit ein… für den Bürovorsteher Beck in Rødding ausge…

Rødding, den 5. Juni 1920. Karlo Jepsen Notar


Skøde

I henhold til den mig i § 5 af ovenstående købekontrakt givne fuldmagt erklærer jeg, undertegnede kontorforstander Beck fra Rødding, at mine mandanter er enige om, at ejendomsretten til det i grundbogen for Hjortwatt bind II blad 77 indprotokollerede grundstykke overgår til landmand Johannes Garder fra Villebøl ved Ribe.

Jeg bevilger for landmand Johannes Wilhelm Magaard (?) fra Rauning ved Lintrup at landmand Johannes Garder fra Villebøl ved Ribe bliver indført som ejer af grundstykket og andrager for landmand Johannes Garder i Villebøl ved Ribe at denne indføres som ejer i grundbogen.

Af omkostningerne bærer sælgeren ⅓ og køberen ⅔.

Grundstykkets værdi er angivet i købekontrakten.

Rødding, den 14. oktober 1920. Asmus Beck