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In [[Betreff]] der [[Teilung]] der Objekte jener [[Kirchspiel]]e, welche durch die neue [[Grenze]] getrennt werden, wird folgendes
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In [[Betreff]] der [[Teilung]] der Objekte jener [[Kirchspiel]]e, welche durch die neue [[Grenze]] getrennt werden, wird Folgendes
  
 
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In dem durch die neue Grenzlinie geteiltem [[Kirchspiel]]e [[Kalvslund]] verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere [[Abrechnung]] demjenigen Teile, auf dessen [[Gebiet]] dasselbe gelegen ist.
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In dem durch die neue Grenzlinie geteiltem [[Kirchspiel]]e [[Kalvslund]] verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Teile, auf dessen Gebiet dasselbe gelegen ist.
  
Das in [[Ländereien]], Renten, Feste-Abgaben und Kapitalien bestehende [[Vermögen]] der [[Kirche]] und das [[Pastorat]]s des [[Kirchspiel]]s [[Kalvslund]], sowie die vorhandenen Armenhäuser und die dem Armenwesen gehörigen Kapitalien, resp. die durch Taxation zu ermittelnden [[Wert]]e, werden nach Maßgabe der [[Kontribution]] und der zur Ausgleichung zwischen [[Kontribution]] und [[Hartkorn]] im [[Kirchspiel]] angenommenen Norm unter die Kirchspielsteile geteilt.
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Das in [[Ländereien]], Renten, Feste-Abgaben und Kapitalien bestehende Vermögen der [[Kirche]] und das [[Pastorat]]s des [[Kirchspiel]]s [[Kalvslund]], sowie die vorhandenen Armenhäuser und die dem [[Armenwesen]] gehörigen Kapitalien, resp. die durch Taxation zu ermittelnden [[Wert]]e, werden nach Maßgabe der [[Kontribution]] und der zur Ausgleichung zwischen [[Kontribution]] und [[Hartkorn]] im [[Kirchspiel]] angenommenen Norm unter die Kirchspielsteile geteilt.
  
Die im [[Kirchspiel Kalvslund]] belegenen [[Schulgebäude]] und Schulgrundstücke werden, sofern deren Distrikte durch die neue Grenzlinie geteilt sind, je nachdem die [[Schule]] auf dem [[Königreich Dänemark]] zugefallenen Teil oder auf dem bei dem [[Herzogtum Schleswig]] verbliebenem Teil belegen ist, nach [[Bestimmung]] der Stifts-[[Obrigkeit]] in [[Ribe]] oder das [[Kirchen]] Visitatoriums für [[Torninglehn]] entweder verkauft oder geschätzt und wird dem von der Schulkommune abgetrennten Teile entweder vom Verkaufswert oder vom Taxationswert der zur [[Schule]] gehörigen [[Grundstücke]] der nach Maßgabe der Norm für den [[Beitrag]] zu den Realschullasten ihnen gebührende Teile ausgezahlt.
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Die im [[Kirchspiel Kalvslund]] belegenen [[Schulgebäude]] und Schulgrundstücke werden, sofern deren Distrikte durch die neue Grenzlinie geteilt sind, je nachdem die [[Schule]] auf dem [[Königreich Dänemark]] zugefallenen Teil oder auf dem bei dem [[Herzogtum Schleswig]] verbliebenem Teil belegen ist, nach [[Bestimmung]] der Stifts-[[Obrigkeit]] in [[Ribe]] oder das Kirchen-Visitatoriums für [[Torninglehn]] entweder verkauft oder geschätzt und wird dem von der Schulkommune abgetrennten Teile entweder vom Verkaufswert oder vom Taxationswert der zur [[Schule]] gehörigen [[Grundstücke]] der nach Maßgabe der Norm für den Beitrag zu den Realschullasten ihnen gebührende Teile ausgezahlt.
 
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In [[Kirchspiel Hygum]] verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere [[Abrechnung]] demjenigen Teile, auf dessen [[Gebiet]]e dasselbe belegen ist. Von dem Kirchenvermögen und dem durch [[Schätzung]] zu ermitteln dem [[Wert]] der [[Pastorat]] [[Ländereien]] wird dem durch die neue Grenzlinie vom übrigen [[Kirchspiel]] abgetrenntem [[Gebiet]]e der nach Maßgabe der Volkszahl ihm gehörende Teil ausgezahlt.
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In [[Kirchspiel Hygum]] verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Teile, auf dessen Gebiete dasselbe belegen ist. Von dem Kirchenvermögen und dem durch Schätzung zu ermitteln dem [[Wert]] der [[Pastorat]] [[Ländereien]] wird dem durch die neue Grenzlinie vom übrigen [[Kirchspiel]] abgetrenntem Gebiete der nach Maßgabe der Volkszahl ihm gehörende Teil ausgezahlt.
Das [[Gebäude]] und die [[Ländereien]] der zum [[Kirchspiel]] gehörigen [[Fädsted]]-[[Kamtrup]]-[[Harreby]]er [[Schule]] werden je nach [[Bestimmung]] des [[Kirchen]] Visitatoriums der [[Propstei]] [[Torninglehn]] entweder verkauft oder geschätzt und wird den durch die neue Grenzlinie vom Schuldistrikt abgetrennten [[Gebiet]]en von der [[Verkauf]]s- oder Schätzungssumme der nach Maßgabe der [[Kontribution]] zu den Realschullasten ihnen gebührende Teil ausgezahlt.
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Das [[Gebäude]] und die [[Ländereien]] der zum [[Kirchspiel]] gehörigen [[Fädsted]]-[[Kamtrup]]-[[Harreby]]er [[Schule]] werden je nach [[Bestimmung]] des [[Kirchen]]-[[Visitatorium]]s der [[Propstei]] [[Torninglehn]] entweder verkauft oder geschätzt und wird den durch die neue Grenzlinie vom [[Schuldistrikt]] abgetrennten Gebieten von der Verkaufs- oder Schätzungssumme der nach Maßgabe der [[Kontribution]] zu den Realschullasten ihnen gebührende Teil ausgezahlt.
 
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Das in dem Pastoratgebäude stehende, dem [[Prediger]] als zinsfreie [[Anleihe]] überlassene, aus einer früheren Vacanzherrührende [[Kapital]] im Betrage von 4,203 [[Mark Courant]] 12½ S. C., sowie ein bei Andreas Reimers in [[Hökelbjerg]] ausstehendes [[Kapital]], von welchem das [[Pastorat]] die jährlichen [[Zinsen]] mit 5 [[Reichstaler]] 70 dänischer R. M. genossen hat, werden zwischen dem [[Pastorat]]e zu rate zu [[Aller]] und [[Taps]] nach Maßgabe des Betrages der [[Prediger]] zehnten der [[Kirchspiele]] geteilt.
 
Das in dem Pastoratgebäude stehende, dem [[Prediger]] als zinsfreie [[Anleihe]] überlassene, aus einer früheren Vacanzherrührende [[Kapital]] im Betrage von 4,203 [[Mark Courant]] 12½ S. C., sowie ein bei Andreas Reimers in [[Hökelbjerg]] ausstehendes [[Kapital]], von welchem das [[Pastorat]] die jährlichen [[Zinsen]] mit 5 [[Reichstaler]] 70 dänischer R. M. genossen hat, werden zwischen dem [[Pastorat]]e zu rate zu [[Aller]] und [[Taps]] nach Maßgabe des Betrages der [[Prediger]] zehnten der [[Kirchspiele]] geteilt.
  
Von den [[Pastorat]] [[Ländereien]] verbleiben die innerhalb der [[Grenzen]] des [[Kirchspiel]]s [[Aller]] gelegenen, sowie die in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel Tyrstrup]]) belegenden mit [[Holz]] bestandenen Landstücke Skoveruphave und Knek dem [[Aller]] [[Pastorat]], während dem [[Taps]]er [[Pastorat]] die im [[Kirchspiel]] [[Taps]] belegenden [[Prediger]] [[Ländereien]] sowie das in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel Tyrstrup]]) belegende Pastoratland Rödemark zufallt. Die [[Prediger]]-Festen im [[Kirchspiel Aller]] und in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel Tyrstrup]]) sowie die von diesen eingekommenen Kapitalien verbleiben dem [[Aller]]-[[Pastorat]]e, während die [[Prediger]]-Festen im [[Kirchspiel Taps]], sowie die davon und für die Abtretung von [[Taps]]er-Pastoratland an die [[Chaussee]] eingekommenen Gelder dem [[Taps]]er-[[Pastorat]] verbleiben.
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Von den [[Pastorat]] [[Ländereien]] verbleiben die innerhalb der [[Grenzen]] des [[Kirchspiel]]s [[Aller]] gelegenen, sowie die in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel]] [[Tyrstrup]]) belegenden mit [[Holz]] bestandenen Landstücke [[Skoveruphave]] und Knek dem [[Aller]] [[Pastorat]], während dem [[Taps]]er [[Pastorat]] die im [[Kirchspiel]] [[Taps]] belegenden [[Prediger]] [[Ländereien]] sowie das in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel Tyrstrup]]) belegende Pastoratland Rödemark zufallt. Die [[Prediger]]-Festen im [[Kirchspiel Aller]] und in der [[Dorfschaft]] [[Hökelbjerg]] ([[Kirchspiel Tyrstrup]]) sowie die von diesen eingekommenen Kapitalien verbleiben dem [[Aller]]-[[Pastorat]]e, während die [[Prediger]]-Festen im [[Kirchspiel Taps]], sowie die davon und für die Abtretung von [[Taps]]er-Pastoratland an die [[Chaussee]] eingekommenen Gelder dem [[Taps]]er-[[Pastorat]] verbleiben.
  
Die von den [[Pastorat]]e [[Aller]] und [[Taps]] zu leistenden [[Witwe]]n [[Pension]]en sind nach Maßgabe des [[Prediger]] [[Zehnte]]n künftig von den einzelnen [[Pastorat]]en zu leisten.
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Die von den [[Pastorat]]e [[Aller]] und [[Taps]] zu leistenden [[Witwe]]n Pensionen sind nach Maßgabe des [[Prediger]] [[Zehnte]]n künftig von den einzelnen [[Pastorat]]en zu leisten.
 
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Die vom [[Kirchspiel]] [[Taps]] ausscheidende [[Dorfschaft]] [[Skoverup]] erhält nach Maßgabe der [[Kontribution]] ihren Anteil an allen, dem [[Taps]]er-[[Pastorat]]e gehörigen [[Grundstücken]], Renten und Kapitalien.
 
Die vom [[Kirchspiel]] [[Taps]] ausscheidende [[Dorfschaft]] [[Skoverup]] erhält nach Maßgabe der [[Kontribution]] ihren Anteil an allen, dem [[Taps]]er-[[Pastorat]]e gehörigen [[Grundstücken]], Renten und Kapitalien.
Das Kirchengebäude jedoch und der auf das [[Kirchspiel Taps]] fallende Anteil an dem [[Vermögen]] der gemeinschaftlichen Kirchenkasse, verbleibt dem Territorium auf welchem die [[Kirche]] belegen ist, ohne weitere [[Abrechnung]]. Von dem durch Taxation zu ermittelndem Werte der zur Tapser [[Schule]] gehörigen Grundstücke, erhält die [[Dorfschaft]] [[Skoverup]] ihren Anteil nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.  
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Das Kirchengebäude jedoch und der auf das [[Kirchspiel Taps]] fallende Anteil an dem Vermögen der gemeinschaftlichen Kirchenkasse, verbleibt dem Territorium auf welchem die [[Kirche]] belegen ist, ohne weitere Abrechnung. Von dem durch Taxation zu ermittelndem Werte der zur Tapser [[Schule]] gehörigen Grundstücke, erhält die [[Dorfschaft]] [[Skoverup]] ihren Anteil nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.  
 
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Die vom [[Kirchspiel Frörup]] ausscheidende [[Dorfschaft]] [[Brænore]] erhalt ihren Anteil von dem Werte aller dem [[Pastorat]]e für [[Frörup]] und dem [[Kirchspiel Frörup]] gehörigen [[Grundstücke]], Renten und Kapitalien nach Abzug der darauf haftenden [[Schulden]], und sind für diese [[Auseinandersetzung]] die sämtlichen in Betracht kommenden [[Grundstücke]] einer Taxation zu unterlegen.
 
Die vom [[Kirchspiel Frörup]] ausscheidende [[Dorfschaft]] [[Brænore]] erhalt ihren Anteil von dem Werte aller dem [[Pastorat]]e für [[Frörup]] und dem [[Kirchspiel Frörup]] gehörigen [[Grundstücke]], Renten und Kapitalien nach Abzug der darauf haftenden [[Schulden]], und sind für diese [[Auseinandersetzung]] die sämtlichen in Betracht kommenden [[Grundstücke]] einer Taxation zu unterlegen.
  
Die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Pastorat]] [[Gebäude]] und der dem [[Kirchspiel Frörup]] gehörigen [[Pastorat]] [[Ländereien]], Renten und Kapitalien erfolgt nach der für die Beitragspflicht zu den Kosten des [[Neubau]]es der [[Pastorat]] [[Gebäude]] angenommenen Norm, die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Stepping]]e und [[Frörup]] gemeinschaftlichen Armen Arbeitsanstalt nach der für den [[Neubau]] dieser Anstalt angenommenen Kontributionsnorm, die [[Teilung]] des [[Wertes]] des alten [[Armenhaus]]es nach bonitierten Tonnen, und die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Gebäude]] und [[Ländereien]] der [[Schule]] nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.
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Die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Pastorat]] [[Gebäude]] und der dem [[Kirchspiel Frörup]] gehörigen [[Pastorat]] [[Ländereien]], Renten und Kapitalien erfolgt nach der für die Beitragspflicht zu den Kosten des [[Neubau]]es der [[Pastorat]] [[Gebäude]] angenommenen Norm, die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Steppinge]] und [[Frörup]] gemeinschaftlichen Armen Arbeitsanstalt nach der für den [[Neubau]] dieser Anstalt angenommenen Kontributionsnorm, die [[Teilung]] des [[Wertes]] des alten [[Armenhaus]]es nach bonitierten Tonnen, und die [[Teilung]] des [[Wertes]] der [[Gebäude]] und [[Ländereien]] der [[Schule]] nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.
Das Kirchengebäude und der auf das [[Kirchspiel Frörup]] fallende Anteil an dem [[Vermögen]] der gemeinschaftlichen Kirchenkasse verbleibt dem [[Gebiet]]e auf welchem die [[Kirche]] gelegen ist ohne weitere [[Abrechnung]].  
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Das Kirchengebäude und der auf das [[Kirchspiel Frörup]] fallende Anteil an dem Vermögen der gemeinschaftlichen Kirchenkasse verbleibt dem Gebiete auf welchem die [[Kirche]] gelegen ist ohne weitere Abrechnung.  
 
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Die [[Over Lert|Ober-Lerdte]] [[Schule]] nebst dem dazu gehörigen Schullande wird nach [[Bestimmung]] des [[Kirchen]] Visitatoriums der [[Propstei]] [[Hadersleben]] entweder geschätzt oder verkauft und wird den in [[Ödis-Bramdrup]] belegenden von der Schulkommune durch die neue Grenzlinie abgetrennten Teilen entweder vom Taxationswerte oder vom Verkaufswerte der zur [[Schule]] gehörigen [[Grundstücke]] und [[Gebäude]] der nach Maßgabe ihrer Beiträge ihnen gehörende Teil ausgezahlt.
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Die Ober-Lerdte [[Schule]] nebst dem dazu gehörigen Schullande wird nach [[Bestimmung]] des Kirchen [[Visitatorium]]s der [[Propstei]] [[Hadersleben]] entweder geschätzt oder verkauft und wird den in [[Ödis-Bramdrup]] belegenden von der Schulkommune durch die neue Grenzlinie abgetrennten Teilen entweder vom Taxationswerte oder vom Verkaufswerte der zur [[Schule]] gehörigen [[Grundstücke]] und [[Gebäude]] der nach Maßgabe ihrer Beiträge ihnen gehörende Teil ausgezahlt.
 
Die im Rückstand gelassenen Beiträge zur [[Schule]] sind vorher zu berichtigen.  
 
Die im Rückstand gelassenen Beiträge zur [[Schule]] sind vorher zu berichtigen.  
 
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<center style="white-space:pre">''G. F. Schöller      von Stedingk      von Poppenheim''  [[(L.S.)]]</center>
 
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== Noter ==
 
[[Wikisource:Freden i Wien (1864) Haderslev]].
 
[//tidsskrift.dk/index.php/historisktidsskrift/article/view/35205/67610]
 
  
 
[[Kategori:Kongeågrænse]]
 
[[Kategori:Kongeågrænse]]
 
[[kategori:Grænsedragning]]
 
[[kategori:Grænsedragning]]

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