Ravning 1798 Feldaufteilungs-Akte/de

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Feldaufteilungs-Akte der Dorfschaft Rauning

Akte über die Ländereien der Dorfschaft Rauning.

Akte über die Aufteilung der zur Dorfschaft Rauning gehörigen und bis her in Gemeinschaft gewesenen Heide-Ländereien.

Hoch- und wohlgeborner Herr Kammerherr und Amtmann, gnädige Herr!

Bei der sei selbst im Dorfe geschehenen Feldverteilung, ist ein Stück Fællets-Kier und Heide genannt zwischen mir und meinem Nachbarn in Gemeinschaft geblieben. Da ich nicht mehr in der Gemeinschaft sein, sondern meinen Anteil für mich haben will; so ersuche Hr. Hoch- und Wohlgeborn hindurch untertänig, Hr. Reitvogt Arbo zu committiren, das er mit Entziehung (?) der vorhin gebrauchten Sandmänner Anders Knudsen in Lintrup und Terkel Jensen in Hjerting, nebst dem Landmesser Peter Casse in Oehrstedt mir meinen Anteil nach der vorigen Bonite und Maasen (?) zu teilen solle.

Hierüber pp. Untertänigen bitte abseits des Kontrolleurs Thiörnelund in Rauning.

Den 18. Jan. I. Iversen pro Commissorio.

Communicateur dem intus gedachten Supplicato und falls nicht gegen die intus gedachter Bitte einzuwenden ist, werden die Herren Haus- und Hardesvogts ersucht mit Zuziehung des intus gedachten Landmessers und der gedachten Sandleute die Teilung des Stück Fællets Kier genannte gefällig vorzunehmen.

Haderslebener Amthaus der 18. Jan. 1798. Mösting


(dansk)

Vorstehende Unterschrift ist in meiner Gegenwart mit völliger Übereinstimmung und gutem Willen geschehen in solches attestiere hindurch an Eidestatt (?).

Actum ut supra.

Petersen Königliche Landmesser

Vorstehende Verteilung welche die Lodseigener den beschriebenen Nummern nach gutwillig in Empfang und Besitz genommen, ist von mir der Bonitierung gemäss mit bestem Witten und Willen, keinen zu Liebe noch Leide geschehen, ein solches attestiere hierdurch an Eidestatt.

Rauning den 24. Apr. 1798. Petersen Königliche Landmesser

Verteilung der gemeinen Weide zu Rauning.
a. Hans Jepsen an Quantität an Bonität
erhielt wie folgt: Ton. Schp. S. Ton. Schp. S.
№ 1. 4 6 6 1 4 13
№ 2. 7 2 5 12
№ 3. 1 4 8 3 9
№ 4. 9 1 8 3 5 6
№ 5. 21 2 8 9 3 5

Summa 43 6 14 17 6 13


Rauning, den 24. Apr. 1798. Petersen Landmester.

b. Hr. Controleur Thiørnelund an Quantität an Bonität
erhielt wie folgt: Ton. Schp. S. Ton. Schp. S.
aus № 3. 9 4 10 2 3 10
№ 6. 19 2 10 9 5 5
№ 7. 3 4 7
№ 8 3 5 4 1 2
№ 9 2 4 1 6
№ 10 4 1 4 1 5 5
Aaling Kiel 4 3 2 1 12½

Summa 47 15 17 6 13

Actum Rauning den 20. Jul. 1798.

Da von aus unterschriebenen Officiales der Frös und Calslund Harden in Gemässheit des von dem Königliche Amtshaus zu Hadersleben an aus relassenen Commissori d. d. Hadersleber Amthaus den 18. Jan. 1798, die Verteilung des Stückes Fælleds Kier genannt, zwischen den Lodseigern zu Rauning veranstaltet werden: so haben wir aus Verteilung, nach der von den beiden Sandmännern Andreas Knudsen zu Lintrup und Jens Christensen zu Bröstrup geschehen, und den gedachten beiden Lodseigenern genehmigten Bonitierung, vorgenommen worden ist, aus nicht weniger die Lodseigener mit der Verteilung so wie solche von dem Landmesser Petersen geschehen, zufriedenzu seinsich schriftlich erklärt haben, in Rauning eingefunden und in Gegenwart der beiden Lodseigener und des Landmessers Petersen, die final Besichtigung vorzunehmen.

Da sich nun fand, dass die Verteilung verordnungsmässig von dem Landmesser Petersen vorgenommen worden und beide Lodseigener nochmals erklärten, dass sie in aller Hinsicht damit zufrieden wären, und nur blos wegen der neuen Befriedigung an den Grenzen, eine Vorschrift verlangten, wie es sich damit verhalten sollte, so wurde mit ihrer Genehmigung bestimmt und festgesetzt, dass sie die Befriedigungen an den äusserne Grenzen ihres aufgeteilten Fælledts zum ersten Mal solcher gestallt halbschiedlich in Stand setzen sollten, dass derjeninger von ihnen, welcher die Strecken, die schon gefertigt sind, erhält dagegen dem andern nach Verhältniss derselben zu Hilfe kommen sollte, wobei es sich den von selbst versteht, dass die künftigen Unterhaltung, wenn die Instandsetzung verantwortlich geschehen, einem jede nach seiner Landlage zur Last sollen müssen.

Womit die Verrichtung geschehen abgemacht und von den Lodseigenern unterschrieben wurde. Actum ut supra.

Thiørnelund Hans Jepsen med ført pen.
In fidem Lorentzen J. O. Arbo

In fidem J. O. Arbo

Vorstehende Feldaufteilungsakte wird von mir den p. Z. Amtmann hierdurch approbiert.

Hadersleber Amtshaus, d. 19. Okt. 1801. J. S. v. Møsting

Noten

№ 746-750. Album