Bavngård 1907 Zollgebäude/de

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Kaufvertrag
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Verhandelt Baungaard, den 31, Mai 1907.

Vor mir, dem Oberzollinspektor, Regierungsassessor Michael aus Hadersleben, der nach der angesiegelten Ausfertigung d. d. Altona, den 25. Mai 1907 № 8432 als Beurkundungsperson gemäß Art. 12 § 2 des Aussicherungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt worden ist erschienen heute:

  1. die Hofbesitzerin Wittwe Karen Petersen geb. Iversen zugleich als Vertreterin der minderjährigen Iver Theodor und Anna Dorothea, Geschwister Petersen.
  2. der Landmann Peter Petersen
    sämtlich aus Baungaard
  3. die Landmannsfrau Else Madsen, geb. Petersen
  4. der Landmann Mads Sørensen Madsen, des Ehemann der Erschienenen zu 3, aus Meilby
  5. der Obergrenzkontrolleur Diebert aus Schottburg, Namens des Provinzial-Steuerdirektors in Altona in folge der Ermächtigung d. d. Altona, den 25. Mai 1907 № 8432 und schließen folgenden Kaufvertrag ab.
§ 1.

Die Erschienenen zu 1, zugleich als Vertreterin ihrer minderjährigen Kinder Iver Theodor und Anna Dorothea Geschwister Petersen vorbehaltlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, die Erschienenen zu 2 und 3, Letztere im Beistande ihres Ehemanns, das Erschienenen zu 4, verkaufen von ihrem im Grundbuch für den Gemeindebezirk Hjortwatt Band I Blatt Nr. 13, in der Grundsteuermutterrolle unter Artikel 2 eingetragenen Parzelle 21 des Kartenblatt Nr. 3 den westlichsten, an der Grenz nach Dänemark belegenen Teil ihres Grundstücks, welsches südlich an dem von Ripen nach Foldingbro führenden Wege liegt, in Größe von 3.000 dreitausend qm. zum Preise von fünf und siebenzig Pfennigen für das Quadratmeter

an

den Preußischen Fiskus, Verwaltung der indirekten Steuer, frei von Schulden und Lasten oder Einschränkungen des Eigentums, für ein Zollgebäude.

Die Bestimmung der Breite und Länge des Grundstücks bleibt dem Ermessen der Verwaltung der indirekten Steuern überlassen.

§ 2.

Die Berichtigung des Kaufgeldes wird nach Auflassung und Übergabe des Grundstücks in einer Summe erfolgen.

§ 3.

Rechte, Pflichten und Nützungen des Grundstücks gehen von Tage der Auflassung an den Käufer über.

§ 4.

Den Stempel für diesen Kaufvertrag haben die Verkäufer zur Hälfte zu zahlen und sämtliche Kosten des Kaufgeschäfts, einschliesslich derjenigen für die Katasteramtliche Vermessung des Baugrundstücks zu tragen.

§ 5.

Der Erschienenen zu 4 genehmigt verstehende Erklärung seiner Ehefrau.

Hierauf wurde diese Verhandlung in meiner Gegenwert vorgelesen, von Beteiligten genehmigt und, von folgt eigenhändig unterschrieben.

Karen Petersen geb. Iversen Peter Petersen
Else Madsen geb. Petersen Mads Sørensen Madsen
Wilhelm Diebert Obergrenzkontrolleur.
Geschlossen Michael Regierungsassessor und Oberzollinspektor.

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Zu dem vorstehenden Kaufvertrage wird in Ansehung der minderjährigen Iver Theodor Petersen und Anna Dorothea Petersen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung damit erteilt.

Rødding, den 1. Juni 1907. Königliches Amtsgericht.

(L.S.) Knigge

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Genehmigt auf Grund des Finanzministerialerlasses vom 16. Februar 1907 III 2152. № 9514.

Altona, den 14. Juni 1907.

Der Provinzialsteuerdirektor (L.S.) Mertens

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Die vorstehende Abschrift stimmt mit der als Hauptschrift überreichten Abschrift überein.

Rødding, den 28. September 1907.

Pantz (?) Amtsgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.