Frøs-Kalvslund 1753 tinghus/de

Skift til: navigering, søgning

Hoch und Wohlgeborener Herr Baron und Konferenzrath Ritter, Höchstgebietender Herr Amtmann, gnädiger Herr!

Ew. Hoch und Wohlgeboren Exzellenz, geruhen gnädig zu bemerken, was … die hiesige Dinghäuser gänzlich im Verfall geraten, als sich im beiden Frös und Calslund Harden gar keine Dinghäuser mehr befinden, es sind noch keine zu meiner Zeit gewesen, daher ich genötiget bei in Rödding bei dem Krüger Friderich Julius, und im Hiortwadt bei einem Bauer Ding zu halten, welches nicht nur eine große Unordnung, sondern auch große Inkommodität unterwerfen, besonders im Hiortwad, als ich in eines Mannes Stube wo er seine tägliche Haushaltung hat Gericht halten muss, er ist noch dazu ganz … dass ich ihm damit inkommodiere wes falls dann erforderlich sein dürfte, dass 2 Dinghäuser gebaut und mit den ersten im Stande gesetzt werden, nämlich ein bei Rödding und 1 bei Hiortwadt, als wozu die Untertanen auch verbunden, damit sie aber in denen darauf gehenden schweren Kosten könnten erleichtert werden, so wäre so kläglich und nützlich gehandelt, dass an Statt nur ein gutes Dinghause in der mitten von beiden Harden aufgerichtet werde, man reagierte nicht nur dienen untertanern eine große Bekostung, sondern auch die Harden bedürften an Statt 16 nur 8 Dinghörern wöchentlich und in statt 16 nur 8 Sandmänner dieses und andere Kommoditäten könne denen Untertanen zum nützen, wobei dem auch wann die Harden solchergestalt kombiniert würden im Protokoll gespart würde, nicht zu gedenken, welche Kommodität denen Gerichts bedienten dadurch Zuwächse.

Das Gerichtshaus müsste wohl mitten in denen Harden stehen, dieses wäre ungefähr in der Grenz-Scheide zwischen Hygum und Bröstrup südwärts von Scherrebek Mühle, und hätten also die längste in Frös und Calslund Harden nicht über ¼ Meile höchsten länger, und einen guten Weg, und wann dieser vor … ins Werk gebracht werden könnte, so muss ein jeder Mensch zustehen, das es vor denen Untertanen sehr profitable und nützlich, der Platz dazu würde gar keine Schwierigkeit setzen, als die Gegenden lauter Heide besteht, die Bekostung wäre auch überwindlich vor allen und jeden, zu mahlen beide Harden dazu kontribuierten, dagegen die Bekostung sehr fort fallen dürfte, wann ein jeder Harden sein Dinghaus, als wozu sie allerdings schuldig für sich, wie es sich gebührte, aufbauen sollten.

Ich kann noch eine Stelle ein Vorschlag bringen, welche denen Harden wohl nicht so kostbar würde zustehen kommen, der Kirchspielvogt Peter Nielsen in Kastbierg hat etwa vor 2 Jahre ein kleines Toftgut Bienburg genannt, im Hygum Gemeinde belegen, ein viertel Meile, weiter zu westen von den andern obbemeldten Orte, angekauft, wo selbst er sich an hiesig (?) machen will, gedachtes Toftgut, welches er ohnehin aufbauen muss, so einzurichten, dass daselbst ein gutes und bequemes Dinghaus zu beiden Harden werden sollte, und wobei er auch ein Stall von etwa 10 Fach aufrichten wollte, und damit die Untertanen aus Calslund, welche Hiortwadder auspassieren müssen, sich darüber nicht zu beschweren hätten, so verpflichtet er sich weiter selbige aus aller zeit mit einer Brücke passable zu halten, mit hin gedachtes Toftgut zu eine unmerkwärende Dinghaus zu machen, und beständigen Stande zu halten, als wozu er sich für sich und seine Erben verschreiben will, dagegen verlanget er par Wahmen (?) aus denen Harden jährlich 3 l. cour., und hätten sie für weiter nichts zu sorgen, ich halte diesen Vorschlag wenigstens vor den Harden sehr konfirable und nützlich, und finde auch niemand der mit … sich hierüber beschweret könnte, es sei dann Schoedborg Gemeinde, Basterup Dorf und Oster Linnet Gemeinde, welche ungefähr einen halben Meile weiter …

Ew. Hoch und Wohlgeborenen Exzellenz wollen als die Gnade haben, denen Kirchspielvögten und 2 die Ältesten aus einen jeden Dorfe vor sich zu laden, damit diesen Vorschlag, so allen Untertanen sehr nützlich auf ein oder andere Ortens Werk gerichtet werden möchte, ich darf mich damit nicht rühren, denn ich weiß, ich werde damit nichts ausrichten, wie wohl ich dieses alles zu Ew. Hoch und Wohlgeboren Exzellenze gnädigen ermaßen und höhern Einsicht lediglich anheime (?) Stelle und in tiefschuldigster Submission zeit Lebens befahre.

Ew. Hoch und Wohlgeboren Exzellenz p.p., ganz untertänig gehorsamster Diener

Abitzkier, d. 20. Juni 1753. T. T. Ægidii

[redigér]

Hadersleben, d. 30. Juli 1753.
An den Herre Geheimrat Bernsdorff.

Ew. Exzellenz muss (?) hindurch gehorsamst berichten, dass ich hier im Amte in der Frös und Calslund Harden mit befremdung nachgenommen, dass weil die vorhin gewesenen Ding oder Gerichtshäuser nach gerade eingefallen, anfolge das Ding oder Gericht in der Wester Harde in einem Kruge, und in der andere in einem Bauerhause gehalten werde.

Das diese nicht allein der Ordnung mit welcher das Gericht sein gehegt sein sollte ... sondern auch verhindern (?) andere inkonveniention unterworfen, ist wohl ohne allen Zweifel, und wie daher notwendig damit eine Änderung fordersamst für zunehmen sein:

Ob man wohl diese Harden schuldig auf eigenen Lasten eine jegliche ein Dinghaus aufbauen zu lassen, so doch, da denn Eingesessene nur in schlechtem Stande und zum Teil sehe in königliche Restanden geraten, bin ich darauf bedacht gewesen im mittel ausfündig (?) zu machen, wodurch diese Kosten ihren erleichtert werden mögen.

In solche Absicht habe ich mich erkündiget, ob es nicht tunlich, dass gleich wie die Gerichtsbediente sowohl Hardesvogt als Hardesschreiber in beiden Harden zugleich konstituiert sind also auch ein solcher Ort zu Erbauung des Dinghauses zu wählen sein möge, woselbst das Ding mit gleicher Bequemlichkeit für die eingesessen beider Harden gehalten werden Heute, da denn die Lasten des Baus ihnen nicht so beschwerlich fallen würde, wenn deren so viele dazu konkurriere mussten.

Ein solcher ort ist auch nicht schwer anzutreffen, weil indesten (?) ich eine solche Veränderung für mich nicht für nehmen (?) kann, so habe dieser wegen noch nichts näheres veranstalten wollte bevor ich bei Exzellenz gehorsamst ernommen (?), ob dieselbe auch obiges für gut finden, mithin entweder sogleich die Sache f. r. m. aller... dahin für tragen wollen, dass ich potestieret (?) werde, dem befinden und nach geschehene näheren erforderlichen Untersuchung auf beider Harden Kosten die Erbauung eines Dinghauses, in welchem in künftigen das Gericht für Frös und Calslund Harden gehegt werden sollte, zu veranstalten, oder ob dieselbe befehlen, dass deswegen mit einer an ihre königliche Majestät gerichteten an die königliche deutsche Kanzlei zu adressierenden Vorstellung aller untertänigst einkommen soll.

Ich werde mich danach schuldigster Maasen in verhalten nicht ermangeln, empfehle mich derselbe beharrlichen Gewogenheit bestens, und ich habe die Ehre mit vieler Ehrerbietlichkeit zu sein.

Noter[redigér]

№ 77. Album