Haderslev 1865 grænseregulering/de

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Actum Hadersleben den 20ten April 1865.

In Betreff der Teilung der Objekte jener Kirchspiele, welche durch die neue Grenze getrennt werden, wird folgendes

  1. In dem durch die neue Grenzlinie geteiltem Kirchspiele Kalvslund verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Teile, auf dessen Gebiet dasselbe gelegen ist. Das in Ländereien, Renten, Feste-Abgaben und Kapitalien bestehende Vermögen der Kirche und das Pastorats des Kirchspiels Kalvslund, sowie die vorhandenen Armenhäuser und die dem Armenwesen gehörigen Kapitalien, resp. die durch Taxation zu ermittelnden Werte, werden nach Maßgabe der Kontribution und der zur Ausgleichung zwischen Kontribution und Hartkorn im Kirchspiel angenommenen Norm unter die Kirchspielsteile geteilt. Die im Kirchspiel Kalvslund belegenen Schulgebäude und Schulgrundstücke werden, sofern deren Distrikte durch die neue Grenzlinie geteilt sind, je nachdem die Schule auf dem Königreich Dänemark zugefallenen Teil oder auf dem bei dem Herzogtum Schleswig verbliebenem Teil belegen ist, nach Bestimmung der Stifts-Obrigkeit in Ribe oder das Kirchen Visitatoriums für Torninglehn entweder verkauft oder geschätzt und wird dem von der Schulkommune abgetrennten Teile entweder vom Verkaufswert oder vom Taxationswert der zur Schule gehörigen Grundstücke der nach Maßgabe der Norm für den Beitrag zu den Realschullasten ihnen gebührende Teile ausgezahlt.
  2. In Kirchspiel Hygum verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Teile, auf dessen Gebiete dasselbe belegen ist. Von dem Kirchenvermögen und dem durch Schätzung zu ermitteln dem Wert der Pastorat Ländereien wird dem durch die neue Grenzlinie vom übrigen Kirchspiel abgetrenntem Gebiete der nach Maßgabe der Volkszahl ihm gehörende Teil ausgezahlt. Das Gebäude und die Ländereien der zum Kirchspiel gehörigen Fädsted-Kamtrup-Harrebyer Schule werden je nach Bestimmung des Kirchen Visitatoriums der Propstei Torninglehn entweder verkauft oder geschätzt und wird den durch die neue Grenzlinie vom Schuldistrikt abgetrennten Gebieten von der Verkaufs- oder Schätzungssumme der nach Maßgabe der Kontribution zu den Realschullasten ihnen gebührende Teil ausgezahlt.
  3. Zum Behufe der Auseinandersetzung zwischen den bisher von einem Prediger verwalteten durch die neue Grenzlinie von einander getrennten Pastoraten der Kirchspiele Aller und Taps wird das in Aller belegenden Pastorat-Wohnhaus geschätzt und wird dem Kirchspiel Taps der ihm gehörende Anteil nach der Schatzungssumme ausgezahlt. Das in dem Pastoratgebäude stehende, dem Prediger als zinsfreie Anleihe überlassene, aus einer früheren Vacanzherrührende Kapital im Betrage von 4,203 Mark Courant 12½ S. C., sowie ein bei Andreas Reimers in Hökelbjerg ausstehendes Kapital, von welchem das Pastorat die jährlichen Zinsen mit 5 Reichstaler 70 dänischer R. M. genossen hat, werden zwischen dem Pastorate zu rate zu Aller und Taps nach Maßgabe des Betrages der Prediger zehnten der Kirchspiele geteilt. Von den Pastorat Ländereien verbleiben die innerhalb der Grenzen des Kirchspiels Aller gelegenen, sowie die in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) belegenden mit Holz bestandenen Landstücke Skoveruphave und Knek dem Aller Pastorat, während dem Tapser Pastorat die im Kirchspiel Taps belegenden Prediger Ländereien sowie das in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) belegende Pastoratland Rödemark zufallt. Die Prediger-Festen im Kirchspiel Aller und in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) sowie die von diesen eingekommenen Kapitalien verbleiben dem Aller-Pastorate, während die Prediger-Festen im Kirchspiel Taps, sowie die davon und für die Abtretung von Tapser-Pastoratland an die Chaussee eingekommenen Gelder dem Tapser-Pastorat verbleiben. Die von den Pastorate Aller und Taps zu leistenden Witwen Pensionen sind nach Maßgabe des Prediger Zehnten künftig von den einzelnen Pastoraten zu leisten.
  4. Die vom Kirchspiel Taps ausscheidende Dorfschaft Skoverup erhält nach Maßgabe der Kontribution ihren Anteil an allen, dem Tapser-Pastorate gehörigen Grundstücken, Renten und Kapitalien. Das Kirchengebäude jedoch und der auf das Kirchspiel Taps fallende Anteil an dem Vermögen der gemeinschaftlichen Kirchenkasse, verbleibt dem Territorium auf welchem die Kirche belegen ist, ohne weitere Abrechnung. Von dem durch Taxation zu ermittelndem Werte der zur Tapser Schule gehörigen Grundstücke, erhält die Dorfschaft Skoverup ihren Anteil nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.
  5. Die vom Kirchspiel Frörup ausscheidende Dorfschaft Brænore erhalt ihren Anteil von dem Werte aller dem Pastorate für Frörup und dem Kirchspiel Frörup gehörigen Grundstücke, Renten und Kapitalien nach Abzug der darauf haftenden Schulden, und sind für diese Auseinandersetzung die sämtlichen in Betracht kommenden Grundstücke einer Taxation zu unterlegen. Die Teilung des Wertes der Pastorat Gebäude und der dem Kirchspiel Frörup gehörigen Pastorat Ländereien, Renten und Kapitalien erfolgt nach der für die Beitragspflicht zu den Kosten des Neubaues der Pastorat Gebäude angenommenen Norm, die Teilung des Wertes der Steppinge und Frörup gemeinschaftlichen Armen Arbeitsanstalt nach der für den Neubau dieser Anstalt angenommenen Kontributionsnorm, die Teilung des Wertes des alten Armenhauses nach bonitierten Tonnen, und die Teilung des Wertes der Gebäude und Ländereien der Schule nach Maßgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten. Das Kirchengebäude und der auf das Kirchspiel Frörup fallende Anteil an dem Vermögen der gemeinschaftlichen Kirchenkasse verbleibt dem Gebiete auf welchem die Kirche gelegen ist ohne weitere Abrechnung.
  6. Die Ober-Lerdte Schule nebst dem dazu gehörigen Schullande wird nach Bestimmung des Kirchen Visitatoriums der Propstei Hadersleben entweder geschätzt oder verkauft und wird den in Ödis-Bramdrup belegenden von der Schulkommune durch die neue Grenzlinie abgetrennten Teilen entweder vom Taxationswerte oder vom Verkaufswerte der zur Schule gehörigen Grundstücke und Gebäude der nach Maßgabe ihrer Beiträge ihnen gehörende Teil ausgezahlt. Die im Rückstand gelassenen Beiträge zur Schule sind vorher zu berichtigen.
  7. Die den Kirchspielen Aller, Taps, Vonsild und Hjerndrup gemeinschaftlich gehörende, im Kirchspiel Taps belegende neu erbaute Armen Arbeitsanstalt verbleibt den Kirchspielen Taps und Vonsild und scheiden die Kirchspiele Aller und Hjerndrup von der Gemeinschaft aus. Die Kirchspiele Taps (excl. Skoverup) und Vonsild übernehmen demgemäß auch die sämtlichen auf der Anstalt haftenden Schulden und zahlen an jeden der ausscheidenden Distrikte den nach der bereits von den 4 Kirchspielen festgesetzten Verteilungsnorm ihnen gehörenden Anteil an den, teils in barem Gelde und teils in Natural-Prästationen und Lieferungen geleisteten Einschüssen, welche zum Betrage von 2,000 Rd. dänischer Reichsmünze angenommen werden, nach Abzug von 10 % von Betrage der Einsehmse (?) zurück.
G. F. Schöller von Stedingk von Poppenheim (L.S.)

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Wikisource:Freden i Wien (1864) Haderslev. [1]