Hjortvad 1802 sandemand Søren Madsen/de
Sein Hoch- und Wohlgebohrnen dem Herrn Kammerherrn und Amtmann v. Møsting zu Hadersleben.
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Der Sandmann Mads Sørensen in Hiortwad, des Kirchspiels Calslund, ist längst mit Tode abgegangen. Dessen Sohn, der Kirchenjurat Søren Madsen daselbst wünscht an seine Stelle zu kommen. Dieser ist ein Wohlhaben der und rechtschaffner Landmann, der überhaupt alle erforderlichen Qualitäten eines Sandmanns hat. Ich nehme mir daher die Ehre ihn in solche Hinsicht zu empfehlen, und erbitte mir unterthänigst von Hr. Hoch- und Wohlgeborner die gnädigste Approbation dieses Vorschlags zur Ernennung des Søren Madsen in Hiortwad zum Sandmann.
Rødding den 28. Juni 1802. N. L. Bertelsen