Hjortvad 1900 Holden Knudsen/de

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Altenteilkontrakt
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Da mein Vater Paul Knudsen, früher Hufner in Stensbek, Kirchg. Hjortlund, jetzt in Ripen, mir die ihm gehörende Hufenstelle in Hjortwatt als Eigentum überlassen hat, so verpflichtete ich Endes unterschriebener Hufner Holden Knudsen in Hjortwatt mich hiermit, an meinen Vater, den oben genannten Paul Knudsen in Ripen folgendes Altenteil zu entrichten:

Jährlich habe ich zu liefern 400 kg. Roggen, 300 kg. Gerste, 100 kg. Malz, 100 kg. Weizenmehl, 75 kg. Buchweizengrütze, 300 kg. Hafer, 650 kg. Stroh und 260 M. Taschengeld. In dieser Summen ist der event. Sohn für ein Dienstmädchen mit einberechnet. Die eine hälfte dieser Prästation ist fällig am 1. Mai, die andere am 1. November. Wöchentlich habe ich dem Altenteiler 1 kg. Butter zu liefern. Außerdem am jedem 1. November 4 kg. gute Schafwolle und 5 kg. guten Fleisch, jährlich 10 stück Eier nach und nach zu liefern, nach Wunsch des Altenteilers. Während der Schlachtzeit jährlich 1 fettes Jungschwein zu 100 kg. und einen Hammel zu 50 kg. lebend gewicht. Täglich habe ich dem Altenteiler 1½ l. frische Milch zu liefern. Da aber die Milch nicht auf weite Entfernungen von der Hufenstelle geliefert werden könne, so leiste ich ihm so lange, wie er in Ripen wohnt, eine jährliche Vergütung von 81 M., welsche Summe jeden Herbst zu bezahlen ist, und zwar gleichzeitig mit 300 kg. guter Eßkartoffeln, die auch in jeden Herbst zu liefern sind.

Sämtliche Naturalien werden prästiert in guter, gesunder und frischer Waren, sie werden auf der stelle geliefert, welsche der Altenteiler verlangt, doch darf die Entfernung von meiner Hufenstelle in Hjortwatt nicht über 2 Meilen (15 km) betragen, ausgeschlossen die Milch, wie oben angeführt. Endlich habe ich dem Altenteiler ein drittel der geernteten Gartenfrüchte aus dem zu meiner Hufenstelle in Hjortwatt gehörigen Garten zu liefern, namentlich Äpfel, Birnen, Pflaumen und Johannisbeeren.

Außerdem verpflichte ich mich und den möglichen späteren Besitzer meiner Hufenstelle, zu s. Z. den Altenteiler am seinem Stande gemäß, christliches und ehrliches Begräbnis nach Sitte und Brauch hiesiges Gegend zu gewähren, wobei zu bemerken ist, daß der Altenteiler auf dem Kirchhofe bei Kalvslund Kirche an der Seite seiner bereits verstorbenen Ehefrau zu beerdigen ist.

Zur Sicherung der ober festgestellten Leistungen, für deren genaue und prompte Ausführung ich mich und die event. späteren, mitunterzeichneten Besitzer meiner Hufenstelle, bis zum Tode des Altenteilers verpflichte, setze ich Holden Knudsen in Hjortwatt die mir gehörigen Hufenstelle mit Gebäuden, Ernte und Früchten, Beschlag, Ackergerätschaften und Inventar im Pfand mit Priorität nach 24.000 M., sowie mit 1. Priorität in der mir gehörigen an der Königsau belegenden Wiese, welsche nicht mit in Pfand gesetzt ist für die auf der Hufenstelle lassende Schuld.

Rödding d. 7. Juli 1900.

gez. P. Knudsen gez. Holden Knudsen

Daß der Landmann Paul Knudsen in Ripen und dem Hufner Holden Knudsen in Hjortwatt vorstehende Namensunterschriften gefertigt haben, wird hindurch beglaubigt.

Rödding den 7. Juli 1900.

Königliche Amtsgericht.

(L.S.) gez. Petersen

Für diese Abschrift Clausen Gerichtsschreiber


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Kund und zu wissen sei hiermit, das zwischen dem Hufner Paul Knudsen in Ribe in Dänemark als Überlasser und Verkäufer einerseits, und dessen Sohn Landmann Holden Knudsen in Hjortwatt als Käufer und Annehmer anderseits, folgender Überlassungsvertrag errichtet und abgeschlossen ist.

§ 1.

Es verkauft und überlässt der Hufner Paul Knudsen an seinen Sohn Holden Knudsen in Hjortwatt folgendes zu Eigentum:

  1. die ihm gehörige zu Hjortwatt belegene in Grundbuch von Hjortwatt Band I Blatt 27 eingetragene Hufenstelle.
  2. die ihm gehörige zu Lintrup belegene in Grundbuch von Lintrup Band I Blatt 10 eingetragene Wiesenparzelle

in allen ihren Bestandteilen und Zubehörstücken, namentlich mit den auf dem Ländereien befindlichen Gebäuden, samt allem was in und am denselben Erd- Wand- Niet- und Nagelfest ist, ferner mit dem gesamten vorhandenen landwirtschaftlichen Geräte und Vieh und den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Ländereien wie solche in ihren ganzen und Scheiden belegen sind.

Alles mit den damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch den nach dem Antritt fällig werdenden Abgaben, Lasten und Beschwerden und etwaigen auf den gedachten Grundstücken ruhenden nicht eingetragenen Grundgerechtigkeiten.

§ 2.

Die Überlassungssumme ist wie folgt: und die in dem … Vertrage von 7. Juli 1900 nahen bezeichne Abnahme erträgt 24.000 M.

Die Überlassungssumme ist wie folgt zu berichtigen:

Annehmer übernimmt die auf dem Grundstück von Hjortwatt Band I Blatt 27 eingetragene Hypothek für die Sparkasse in Gescher über 24.000 M. und verzinst solche vom Antritt an verschriebener maßen.

Enthält die Überlassungssumme von 24.000 M.

§ 3.

Der jährliche Wert der Abnahme wird auf 400 M. angegeben. Der Überlasser ist 76 Jahr alt.

§ 4.

Der Wert des Grundstück in Hjortwatt wird auf 40.000 M. einschließlich Inventar, und der Wert des Parzelle in Lintrup auf 2.000 M. angegeben. Der Wert für beweglichen Sachen wird auf 15.000 M. angegeben.

§ 5.

Der Antritt ist am 7. Juli 1901 1900 erfolgt.

§ 6.

Die Kosten dieses Vertrages und der Auflassung trägt der Annehmer. Dessen zur Urkunde haben die Kontrahenten diesen Vertrag eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Ribe und Hjortwatt den 16. Juli 1900.

gez. P. Knudsen gez. Holden Knudsen

(L.S.) Für diese Abschrift Clausen Gerichtsschreiber