Hjortvad 1904 Holden Knudsen/de

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Kaufvertrag
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Kund und zu wissen sei hiermit, daß zwischen dem Hufner Christian Lund in Hjortwatt als Verkäufer einerseits und dem Hufner Holden Knudsen in Hjortwatt als Käufer anderseits folgender Kaufvertrag errichtet und abgeschlossen worden ist.

§ 1.

Es verkauft nämlich der Hufner Christian Lund in Hjortwatt an den Hufner Holden Knudsen daselbst die ihm gehörigen Parzellen "Wiese an der Hjortwatterau", № 5, 6 und 34, sowie die Parzellen "Kjalingwang", "Rödwang" und "Sönderhede" bis in osten an die Grenze des Grundstücks (?) des Niels Petersen, belegen in der Gemeinde Hjortwatt, Grundbuch von Hjortwatt Band I Blatt 10 zum Eigentum mit den damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch Abgaben und Lasten und Beschwerden für die Zeit vom Antritt an.

§ 2.

Der Kaufpreis beträgt M. 10.000, zehntausend Mark, derselbe wird wie folgt berichtigt:

  1. Am Tage des Antritts zahlt der Käufer dem Verkäufer M. 2.500.
  2. Am Tage der Auflassung der Rest M. 7.500.
Es füllt die Kaufsumme mit M. 10.000.
§ 3.

Der Antritt soll am 1. Mai 1904, der Auflassung am 1. November 1904 erfolgen. Vom Tage der Antritt wird der Restkaufgeld um 4% p. a. verzinst.

§ 4.

Verkäufer verspricht dem Käufer bei der Auflassung ein reines Blatt im Grundbuch.

§ 5.

Die Vermessungskosten, die der Ausfertigung mit Auszügen und Handzeichnungen, seitens des Katasteramts trägt der Verkäufer. Die Kosten dieses Vertrages, der Auflassung und Eintragen tragen die Parteien halbschiedlich.

§ 6.

Der Käufer hat dem Besitzer der Stammparzelle das Recht Mergel zu graben und zwar daselbst wo die jetzigen Mergelgruben sich in der Parzelle "Rödwang" befinden sowie auch freie Überwegung nach der Mergelgrube längs der überlichen Grenze zu gewächsen (?)

Rödding 5. April 1904.

Christian Lund Holden Knudsen