Hjortvad 1909 Christian Lautrup II-62 og I-12/de
Von mir, den unterzeichneten amtlich bestellten Vertreter des Notars Hermann Christiansen, Gerichtsassessor Heinrich Funk, erschienen heute:
- der Hufner Jes Jessen in Hjortwatt.
- der Rentner Christian Lautrup in Hygum.
Die Erschienenen sind dem Notarvertreter nicht persönlich bekannt, weshalb sie ihm zur Gewissheit von dem ihm persönlich bekannten Bürovorsteher Christesen in Rødding vorgestellte wurden.
Dieselben erklären folgenden Kaufvertrag.
Der Erschienenen zu 1 verkauft das ihm gehörigen zu Hjortwatt beliegenen im Grundbuch von Hjortwatt Band II Blatt 62 und Band I Blatt 12 verzeichnete Grundstücke nebst allem Zubehör an dem Erschienenen zu 2 für dem auf 45.600 Mark verabredeten Kaufpreis.
Der Kaufpreis wird, wie folgt belegt:
- Käufer übernimmt in Anrechnung auf das Kaufgeld die auf dem gekauften Grundstücke in Abteilung III eingetragenen Hypotheken von zusammen 22.000 Mark und deren Zinsen vom 1. Oktober 1909 ab;
- Käufer bezahlt bei der Auflassung an den Verkäufer 15.600 Mark;
- Der Rest des Kaufgeldes von 8.000 Mark wird dem Käufer gepfändet.
Käufer verpflichtet sich, dieses Restkaufgeld dem Verkäufer vom 1. Oktober 1909 ab mit 4½ vom Huwert (?) jährlich in halbjährlichen Teilen zu verzinsen und gegen sechsmonatliche Kündigung zu zahlen.
Alle Zahlungen haben innerhalb des deutschen Kaufs in der Wohnung des Verkäufers zu erfolgen.
Für das Restkaufgeld bestellt Käufer dem Verkäufer Hypothek mit dem erkauften Grundstück und bewilligt und beantragt die Eintragung unmittelbar hinter den vor eingetragenen 22.000 Mark, ermächtigt auch Verkäufer, sich den Hypothekenbrief direkt vor dem Grundbuchamtaushändigen zu lassen und verzichtet auf des Kauf der Zurückweisung der Kündigung für den Fall, dass bei derselben der Hypothekenbrief seitens des Gläubigers nicht vorgelegt werden sollte.
Die Übergabe soll von 1. Oktober 1909 die Auflassung an demselben Tage oder Später stattfinden.
Nutzungen und Lasten gehen vom 1. Oktober 1909 ab auf den Käufer über.
Die Kosten dieses Vertrages, der Auflassung der Hypothekenbestellung, den Wertstempel, sowie die Umsatzsteuer übernimmt der Käufer zur Hälfte und der Verkäufer zur anderen Hälfte.
Der Wert der Immobilien wird auf 30.000 Mark und der Wert des lebenden und toten Inventars auf 15.600 Mark angegeben.
Parteien bevollmächtigen, jeder für sich den Kanzlisten Christesen in Rødding, die Auflassungserklärung vor dem Königlichen Amtsgericht in Rødding abzugeben und entgegenzunehmen.
Das Protokoll ist in Gegenwert des Notarvertreters vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig, wie folgt, unterschrieben.
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Vorstehende in das Register unter Nummer 346 Jahr 1909 eingetragen Verhandlung wird hiermit einmal für den Erschienenen zu zwei ausgefertigt.
Rødding, den 12. August 1909.