Ravning 1903 Diedrich Dohrmann/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass … heutigen Tage zwischen der Witwe Karen Müller in Rauning, Gemeinde Hjortwatt als Verkäuferin einerseits und dem Landmann Diedrich Heinrich Chr. Dohrmann aus Reese bei Stolzenau in Han. als Käufer anderseits folgende Kaufvertrag errichtet und abgeschlossen worden ist.

§ 1.

Es verkauft nämlich die Witwe Karen Müller in Rauning an Diedrich Heinrich Chr. Dohrmann aus Reese Kreis Stolzenau in Han. der ihr gehörige, zu Rauning belegende, im Grundbuch von Hjortwatt Band II Blatt 51 eingetragene Hufenstelle, sowie ein …stelle Gemeinde Meilby Band I Blatt 16, ohne Beschlag und … der Verabredung gemäß zum Eigentum, die Ländereien, wie solche in ihren Grenzen und Scheiden belegen sind, die Gebäude mit Allen, was in und an denselben erd- wand- niet- und nagelfest ist. Alles mit den damit verbundenen Rechten und Gerichtlichkeiten, aber auch Abgaben und Lasten und Beschwerden für die Zeit vom Antritt an.

§ 2.

Der Kaufpreis beträgt M. 10.100 (Zehntausend und ein hundert Mark) und die im § 3 erwähnte Abgabe:

Der Kaufpreis wird wie folgt berichtigt:

  1. Die Käufer übernimmt die auf dem Grundstück eingetragene Hypothek an die Kirche zu Hygum mit M. 1.440.
  2. Die Verkäufer erhält eine zwerte (?) Hypothek in der Höhe von M. 3.660 ankundbar in zwei Jahre sodann zahlbar nach 6 Monates …digung, dieses Kapital soll mit 4 % von Tage des Antritts verzinst werden.
  3. Der Rest des Kaufpreises mit M. 5.000 zahlt dem Käufer bei der Auflassung am 1. April die Verkäuferin aus.

Erhält die Kaufsumme M. 10.100.

§ 3.

Der Käufer verpflichtet sich ferner der Anne Kjestine Andreasen die im Kauf und Abnahmevertrag von 19. März 1887 festsetzte und einprotokollierte Abnahme zu liefern.

§ 4.

Die Verkäuferin behält sich die drei östlichen Fächer von Wohnhaus auf Lebenszeit als Wohnung vor, jedoch verpflichtet sie sich, dieselbe unenthaltlich zu verlassen, wenn die im § 3 genannte Abnahme frau diese Wohnung beziehen will. Gleichfalls behält sich die Verkäuferin den Rest von einen 30 □ Meter großen Küchengarten östlich von dem vorhandenen Hausgarten anzulegen und benutzen. Ferner hat der Besitzer des Hofes der Verkäuferin wöchentlich 2 Liter Vollmilch zu liefern.

§ 5.

Die Verkäuferin übergibt dem Käufer bei der Auflassung 2 Tische, 1 Bank und 1 Dezimalwaage der Verabredung gemäß. Nach dem Tode der Verkäuferin sind sämtliche Mobilien und Hausgeräte der Verkäuferin Eigentum des Besitzers des Grundstückes; jedoch unter dem Vorbehalt, dass der ruschallene (?) Sohn der Verkäuferin nicht innerhalb 25 Jahre vom Tage des Antritts angerechnet, sich als Erbe meldet, dann sollten diese Sachen ihm übergeben werden.

§ 6.

Die Verkäuferin verspricht dem Käufer bei der Auflassung ein reines Blatt im Grundbuch Abtl. II und III bis auf die in Abtl. II eingetragene Abnahme an Anne Kjestine Andreasen und die im § 2 genannten 1.440 M.

§ 7.

Der Antritt die Überlassung und Auflassung erfolgt am 1. April 1903.

§ 8.

Behufs Berechnung des Stempels bezw. der Gerichtskosten wird der Wert für das bewegliche Habe auf 500 M. angegeben, so dass 9.600 M. für die Immobilien verbleiben. Das Wert des Abnahme an die Verkäuferin beträgt 50 M. jährlich. Das Alter der Abnahmefrau Anne Kjestine Andreasen ist 70 Jahre das der Verkäuferin 76 Jahre.

§ 9.

Hiernach bewilligt und beantragt der Annehmer Diedrich Heinrich Chr. Dohrmann die Eintragung der im § 4 festgesetzten Abnahme wie die im § 2 aufgeführten 3.660 M. (dreitausend sechshundert und sechzig Mark).

§ 10.

Die Kosten dieses Vertrages, der Stempelung und Auflassung und der Eintragung tragen die Kontrahenten halbschiedlich.

Rødding, am 28. Februar 1903.

Karen Müller Diedrich Dohrmann

Die vorstehende … dem unterzeichnete Amtsrichter gefertigten Unterschriften Gerichtsschreibung.

  1. des Ww. Karen Müller in Rauning
  2. des Landmanns Diedrich Dohrmann, Reese in Han.

heute hierdurch beglaubigt.

Rødding, den 28. Februar 1903. Amtsgericht. Levinsen