Forskel mellem versioner af "Hjortvad 1903 Jes Jessen I-12/de"

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Ich verpflichte mich hindurch, dasselbe gemäß der [[Satzung]] zu tilgen beziehentlich zurückzuhalten und nach dem …werte von 1. Juli 1903 ab mit 4<small><sup>6</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert und fürs Jahr einschließlich <small><sup>1</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert Verzinsungskosten und ½ von hundert Tilgungsbeitrag zu verzinsen und diese [[Zinsen]] halbjährlich und zwar dergestalt zu bezahlen, dass die [[Zinsen]] für das Halbjahr von 1. Januar bis 30. Juni einschließlich bis zum ersten Juni und die [[Zinsen]] für des Halbjahr von 1. Juli bis 31. Dezember einschließlich bis zum ersten Dezember bei der [[Kasse]] des [[Verband]]es eingezahlt sein müssen auch für den Fall die Einklagung von Hauptschuld der [[Zinsen]] alle und jede dem [[Verband]]e durch den [[Prozess]] entstehenden Kosten einschließlich der [[Verwaltungskosten]] zu tragen.
 
Ich verpflichte mich hindurch, dasselbe gemäß der [[Satzung]] zu tilgen beziehentlich zurückzuhalten und nach dem …werte von 1. Juli 1903 ab mit 4<small><sup>6</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert und fürs Jahr einschließlich <small><sup>1</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert Verzinsungskosten und ½ von hundert Tilgungsbeitrag zu verzinsen und diese [[Zinsen]] halbjährlich und zwar dergestalt zu bezahlen, dass die [[Zinsen]] für das Halbjahr von 1. Januar bis 30. Juni einschließlich bis zum ersten Juni und die [[Zinsen]] für des Halbjahr von 1. Juli bis 31. Dezember einschließlich bis zum ersten Dezember bei der [[Kasse]] des [[Verband]]es eingezahlt sein müssen auch für den Fall die Einklagung von Hauptschuld der [[Zinsen]] alle und jede dem [[Verband]]e durch den [[Prozess]] entstehenden Kosten einschließlich der [[Verwaltungskosten]] zu tragen.
Indem ich obenerwähnt [[Grundschuld]] von 1.300 M. einen [[Hypothek]] für die gleich hohe [[Darlehen]]sforderung des genannten [[Verband]]es … trete ich dieselbe nebst den [[Zinsen]] sowie den [[Tilgung]]s und [[Verwaltungskosten]]-beiträgen seit dem 1. Juli 1903 unter Ermäßigung des [[Verwaltungskosten]]-[[Beitrag]]es von ¼ auf <small><sup>1</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert an den [[Landschaftlicher Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein|landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein]] hiermit ab.
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Indem ich obenerwähnt [[Grundschuld]] von 1.300 M. einen [[Hypothek]] für die gleich hohe [[Darlehn]]sforderung des genannten [[Verband]]es … trete ich dieselbe nebst den [[Zinsen]] sowie den [[Tilgung]]s und [[Verwaltungskosten]]-beiträgen seit dem 1. Juli 1903 unter Ermäßigung des [[Verwaltungskosten]]-[[Beitrag]]es von ¼ auf <small><sup>1</sup>/<sub>10</sub></small> von hundert an den [[Landschaftlicher Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein|landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein]] hiermit ab.
  
 
Zugleich wird noch der [[Beitrag]] zu den [[Verwaltungskosten]] bezüglich des Restes der [[Hypothek]] von nunmehr 2.700 M. auf ¼ von hundert jährlich auf Grund der obengenannten neuen [[Satzung]] ermäßigt.
 
Zugleich wird noch der [[Beitrag]] zu den [[Verwaltungskosten]] bezüglich des Restes der [[Hypothek]] von nunmehr 2.700 M. auf ¼ von hundert jährlich auf Grund der obengenannten neuen [[Satzung]] ermäßigt.

Versionen fra 3. jul 2013, 13:58

Auf dem mir dem Hufner Jes Jessen in Hjortwatt gehörigen in der Gemeinde Hjortwatt belegenen im Grundbuch der Gemeinde Hjortwatt Kreis Hadersleben Band I Blatt 12 eingetragene Grundbesitz steht in abt. III № 4 für den landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein eine Darlehnshypothek von 4.000 M. zu 4¾ von hundert Zinsen einschließlich ½ von hundert Tilgungsbeitrag und ¼ von hundert Beitrag zu den Verwaltungskosten aus der Schuldverschreibung von 14. Juli 1891 seit den 8. August 1891 eingetragen.

Als persönlicher Schuldner des genannten Verbandes habe ich den letzteren bezüglich eines Teilbetrages von 1.300 M. durch Tilgungsbeitrage befriedigt und von demselben über diesem Beitrag öffentlich beglaubigte Quittung erhalten. Dieser Beitrag steht somit jetzt als Grundschuld zu meiner Verfügung.

Der genante landschaftliche Kreditverband hat mir nunmehr ein weiteres Pfandbriefdarlehn in Höhe des getilgten Beitrages gewährt.

Ich bekomme somit demselben aus einem mir in Pfandbriefen des Verbandes gewährten Darlehn die Summe von 1.300 schuldig geworden sein. Dieses Darlehn ist mir von dem landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein als Mitglied dieses Verbandes auf Grund seiner mir bekannten durch allerhöchsten Erlass von 6. Dezember 1899 genehmigten im Amtsblatt der königliche Regierung zu Schleswig Stück 58 von 1899 Seite 833 veröffentlichte Satzung, der ich mich unterwerfe, gewährt.

Ich verpflichte mich hindurch, dasselbe gemäß der Satzung zu tilgen beziehentlich zurückzuhalten und nach dem …werte von 1. Juli 1903 ab mit 46/10 von hundert und fürs Jahr einschließlich 1/10 von hundert Verzinsungskosten und ½ von hundert Tilgungsbeitrag zu verzinsen und diese Zinsen halbjährlich und zwar dergestalt zu bezahlen, dass die Zinsen für das Halbjahr von 1. Januar bis 30. Juni einschließlich bis zum ersten Juni und die Zinsen für des Halbjahr von 1. Juli bis 31. Dezember einschließlich bis zum ersten Dezember bei der Kasse des Verbandes eingezahlt sein müssen auch für den Fall die Einklagung von Hauptschuld der Zinsen alle und jede dem Verbande durch den Prozess entstehenden Kosten einschließlich der Verwaltungskosten zu tragen. Indem ich obenerwähnt Grundschuld von 1.300 M. einen Hypothek für die gleich hohe Darlehnsforderung des genannten Verbandes … trete ich dieselbe nebst den Zinsen sowie den Tilgungs und Verwaltungskosten-beiträgen seit dem 1. Juli 1903 unter Ermäßigung des Verwaltungskosten-Beitrages von ¼ auf 1/10 von hundert an den landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein hiermit ab.

Zugleich wird noch der Beitrag zu den Verwaltungskosten bezüglich des Restes der Hypothek von nunmehr 2.700 M. auf ¼ von hundert jährlich auf Grund der obengenannten neuen Satzung ermäßigt.

Der mit unterzeichnete Gläubiger stimmt der Anwandlund der Grundschuld in eine Darlehnshypothek gleichwie der Reduktion des Beitrages zu den Verwaltungskosten von … auf hundert hiermit zu.

Schließlich wird bewilligt und beantragt das die Anwandlund und Abtretung dieser Teilpost nebst Herabsetzung des Beitrages zu den Verwaltungskosten in das Grundbuch eingetragen und die Änderung des Rechts auf dem Hypothekenbrief und dem zu bildeten Teilhypothekenbrief vermerkt werde auf die Urkunde dem Gläubiger aufgehandelt werden.

Geschehen Kiel, den 18. Juni 1903 und geschehen … Direktion des landschaftlichen Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein.

gez. E. Hölk gez. E. Valt

Die vorstehenden Namensunterschriften

  1. des Herre Land…rath Rentner Gottfried Emil Hölk, und
  2. des Herre Rentners Eduard Valt daselbst

und zwar ad 1 als ersten und ad 2 als zweiten Direktionsmitgliedes des Landschaftlicher Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein, beglaubige ich hiermit.

Kiel, den 18. Juni 1903.

Der Syndikus (L.S.) gez. Lange

Ferner Rödding, den 27. Juni 1903.

gez. Jes Jessen

Die vorstehende Namensunterschrift des Hufners Jes Jessen aus Hjortwatt wird hindurch beglaubigt. Rödding, den 27. Juni 1903. Königliche Amtsgericht.

(L.S.) gez. Stahl

Für die richtige Abschrift. Storch