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:Erf. 13. April, expediert 10. Juli 1840. | :Erf. 13. April, expediert 10. Juli 1840. | ||
Zu der halben Festhufe der verstorbenen [[Jens Nissen Schmidt]] in [[Rauning]], dessen Witwe mit 7 unmündigen Kindern in ungeteilten Gütern auf der Hufe sitzt, gehört unter andere Moorgründen eine kleine Moorschifte an der[[ Meilbye]]r Feldscheide von circa 2 Tonnen Qualität, … der Hufe jedoch dem Erdbuch zu folge lediglich die Gerechtigkeit zum Torfgraben zusteht, während der Grund und Boden nach Abgrabung des [[Torf]]s an die Hufe des [[Hans Jepsen]] (jetzt [[Jacob Sørensen Petersen]]) zurückfällt, von der sie einen integrierenden Teil ausmacht. | Zu der halben Festhufe der verstorbenen [[Jens Nissen Schmidt]] in [[Rauning]], dessen Witwe mit 7 unmündigen Kindern in ungeteilten Gütern auf der Hufe sitzt, gehört unter andere Moorgründen eine kleine Moorschifte an der[[ Meilbye]]r Feldscheide von circa 2 Tonnen Qualität, … der Hufe jedoch dem Erdbuch zu folge lediglich die Gerechtigkeit zum Torfgraben zusteht, während der Grund und Boden nach Abgrabung des [[Torf]]s an die Hufe des [[Hans Jepsen]] (jetzt [[Jacob Sørensen Petersen]]) zurückfällt, von der sie einen integrierenden Teil ausmacht. | ||
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Nuværende version fra 13. mar 2015, 19:04
Pflichtmäßigen Bericht und Bedenken der Reitvogts des Calslund Harde betreffend der Approbation des zurückfolgende zwischen den Witwe Anne Jensen in Rauning und dem Axel Petersen in Meilbye unterm 16. März d. J. geschlossenen Kontrakts über den Benutzung eines Stücks Moorlande.
- Erf. 13. April, expediert 10. Juli 1840.
Zu der halben Festhufe der verstorbenen Jens Nissen Schmidt in Rauning, dessen Witwe mit 7 unmündigen Kindern in ungeteilten Gütern auf der Hufe sitzt, gehört unter andere Moorgründen eine kleine Moorschifte an derMeilbyer Feldscheide von circa 2 Tonnen Qualität, … der Hufe jedoch dem Erdbuch zu folge lediglich die Gerechtigkeit zum Torfgraben zusteht, während der Grund und Boden nach Abgrabung des Torfs an die Hufe des Hans Jepsen (jetzt Jacob Sørensen Petersen) zurückfällt, von der sie einen integrierenden Teil ausmacht.
Diese Torfstichsgerechtigkeit ist es, welche jetzt die Witwe des Jens Nissen an den Hufner Axel Petersen in Meilbye für die Summe von 30 rd. cour. nach dem anliegenden Kontrakt abzutreten hat.
Da die Substanz der Hufe, bei welcher sich ohnehin Moorland genug befindet, durch jenen Händel nicht afficiert wird, so finde ich gegen denselben nichts zu erinnern.
Ingemischen mögt dazu die Genehmigung des königlichen Amthause mit Rücksicht darauf, dass sowohl die hufe der Jens Nissen als der Jacob Sørensen Festehufen sind, und hier von der Abtretung einer Servitut die Rede ist, erforderlich, und nach Maßgabe der Kaufsumme auf № 1 der ersten Klasse Stempelpapier zu erteilen sein.
Die Approbation ist unter Vorbehalt der Gerechtsame des … Grundstück auf den an der Antragten (?) vorgeschlagenen Stempellagen zu erteilen. ... A., d. 25. Juli 1840.