Forskel mellem versioner af "Hjortvad 1880 Peter Hansen/de"
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Dagegen verpflichtet sich der Käufer [[Peter Hansen]] für sich und Erben. | Dagegen verpflichtet sich der Käufer [[Peter Hansen]] für sich und Erben. | ||
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− | <li>vom antritt an die sämtlichen Steuern, Lasten und Abgaben der Parzelle zu tragen und abzuhalten. | + | <li>vom antritt an die sämtlichen [[Steuern]], Lasten und Abgaben der [[Parzelle]] zu tragen und abzuhalten. |
<li>in akkordierten Kaufsummen 157 M. 50 Pf., schreiben Einhundert Sieben und Fünfzig Mark 50 Pf. zu bezahlen und folgendermaßen zu berichtigen. | <li>in akkordierten Kaufsummen 157 M. 50 Pf., schreiben Einhundert Sieben und Fünfzig Mark 50 Pf. zu bezahlen und folgendermaßen zu berichtigen. | ||
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− | <br>soll solange von Seiten des Verkäufers unkündbar stehen bleiben, bis er die Entlassung der Parzelle aus dem Pfandneksus für seine protokollierten Schulden bewiesen kann, und ist von Antritt an mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sollen halbjährlich prenumerando entrichtet werden. Es steht jedoch halbfolglich dem Käufer frei des Geld auszuzahlen, dass er die Entlassung der Parzelle aus dem Pfandnung verlangen kann, solange die z. Zeit auf dem Besitz Verkäufers ruhenden Schulden noch drauf haftet. | + | <br>soll solange von Seiten des Verkäufers unkündbar stehen bleiben, bis er die Entlassung der [[Parzelle]] aus dem Pfandneksus für seine protokollierten Schulden bewiesen kann, und ist von Antritt an mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die [[Zinsen]] sollen halbjährlich prenumerando entrichtet werden. Es steht jedoch halbfolglich dem Käufer frei des Geld auszuzahlen, dass er die Entlassung der [[Parzelle]] aus dem Pfandnung verlangen kann, solange die z. Zeit auf dem Besitz Verkäufers ruhenden Schulden noch drauf haftet. |
− | <br>Zur Sicherheit für die Restkaufsumme verpfandet Käufer die hindurch erworbenen Parzelle und Zubehör mit Bewilligung der Protokollation auf dem beikommenden Folio im [[Schuld und Pfandprotokoll]]. | + | <br>Zur Sicherheit für die Restkaufsumme verpfandet Käufer die hindurch erworbenen [[Parzelle]] und Zubehör mit Bewilligung der Protokollation auf dem beikommenden Folio im [[Schuld und Pfandprotokoll]]. |
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− | Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes und protokolliert zum Restkaufsumme in [[Schuld und Pfandprotokoll]] der [[Frøs und Calslund Harden]] | + | Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes und protokolliert zum Restkaufsumme in [[Schuld und Pfandprotokoll]] der [[Frøs und Calslund Harden]] Bd. IV fol. 240 u. 172 und eingetragen in der N.B. litra Y pag. 373. |
[[Rødding]] der 25. September 1880. Königliches [[Amtsgericht]]. ''Jürgensen'' | [[Rødding]] der 25. September 1880. Königliches [[Amtsgericht]]. ''Jürgensen'' | ||
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[[Kategori:Rødding Amtsret 1880-1881 Y.]] | [[Kategori:Rødding Amtsret 1880-1881 Y.]] | ||
[[Kategori:Kaufkontrakt/de]] | [[Kategori:Kaufkontrakt/de]] |
Nuværende version fra 20. sep 2019, 01:08
Kund und wissen sei hiermit, dass zwischen dem Hufner Andreas Peter Thomsen Kjems zu Gudsnapgaard als Verkäufer einer und dem Parzelisten Peter Hansen auf Hjortvadfeld als Käufer anderseits nachstehender Kaufkontrakt verabredet und geschlossen worden ist.
Es verkauft und überlässt der vor gedachte Andreas Peter Thomsen Kjems für sich und Erben von dem ihm gehörigen in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindegebiets Hjortvad unter Artikel № 4 eingetragenen Grundbesitz Gudsnapgaard, die Parzelle № 42 des Kartenblatt 5 groß 0,53,33 ha. Reinertrag 0,62 Taler an den obengedachten Peter Hansen dergestalt, das er des Gekaufte, welsches er schon angetreten hat in Zukunft als sein rechtmäßiges und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.
Dagegen verpflichtet sich der Käufer Peter Hansen für sich und Erben.
- vom antritt an die sämtlichen Steuern, Lasten und Abgaben der Parzelle zu tragen und abzuhalten.
- in akkordierten Kaufsummen 157 M. 50 Pf., schreiben Einhundert Sieben und Fünfzig Mark 50 Pf. zu bezahlen und folgendermaßen zu berichtigen.
- er har bezahlt 57 M. 50 Pf.
und quittier Verkäufer hierdurch für den Empfang derselben. - der Rest 100 M.
soll solange von Seiten des Verkäufers unkündbar stehen bleiben, bis er die Entlassung der Parzelle aus dem Pfandneksus für seine protokollierten Schulden bewiesen kann, und ist von Antritt an mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sollen halbjährlich prenumerando entrichtet werden. Es steht jedoch halbfolglich dem Käufer frei des Geld auszuzahlen, dass er die Entlassung der Parzelle aus dem Pfandnung verlangen kann, solange die z. Zeit auf dem Besitz Verkäufers ruhenden Schulden noch drauf haftet.
Zur Sicherheit für die Restkaufsumme verpfandet Käufer die hindurch erworbenen Parzelle und Zubehör mit Bewilligung der Protokollation auf dem beikommenden Folio im Schuld und Pfandprotokoll.
- er har bezahlt 57 M. 50 Pf.
Der Verkäufer haftet für die gewöhnliche Eriction und liefert bei Zahlung der Restkaufsumme ein reines Folium im Schuld und Pfandprotokoll.
Alle mit der Errichtung dieses Kontrakts verbundenen Kosten zahlen die Parteien halbschiedlich.
Dessen zur Urkunde haben die Kontrahenten unter Verzicht auf alle Einreden diesen Kontrakt eigenhändig unterzeichnet.
Ausgefertigt und unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding den 25. Juni 1880.
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Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes und protokolliert zum Restkaufsumme in Schuld und Pfandprotokoll der Frøs und Calslund Harden Bd. IV fol. 240 u. 172 und eingetragen in der N.B. litra Y pag. 373.
Rødding der 25. September 1880. Königliches Amtsgericht. Jürgensen