Forskel mellem versioner af "Hjortvad 1894 Anders J. Hansen I-6/de"

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Die zwischen uns bestehende Gütergemeinschaft soll auf alle zurzeit um jeden bei uns besessenen, Vermögenstücken jeder Art ohne [[Ausnahme]] ausgedehnt werden.
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Die zwischen uns bestehende Gütergemeinschaft soll auf alle zur [[Zeit]] um jeden bei uns besessenen Vermögenstücken jeder Art ohne [[Ausnahme]] ausgedehnt werden.
Dies gibt insbesondere auf hinsichtlich der am mir, der Ehefrau erworbenen zu [[Hjortwattfeld]] belegenen im [[Grundbuch]] um [[Hjortwatt]] Band I Blatt 6 eingetragenen Hufenstelle nebst allem beweglichen [[Zubehör]].
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Dies gilt insbesondere auf hinsichtlich der von mir, der Ehefrau erworbenen zu [[Hjortwattfeld]] belegenen im [[Grundbuch]] von [[Hjortwatt]] Band I Blatt 6 eingetragenen Hufenstelle nebst allem beweglichen [[Zubehör]].
  
 
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[[Rödding]], d. 28. Mai 1894. Königliches [[Amtsgericht]].  ''Petersen''
  
[[kategori:Hjortvadvej 23, Hjortvad]]
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[[Kategori:Vertrag/de]]
 
[[Kategori:Vertrag/de]]

Nuværende version fra 16. aug 2016, 02:01

Wir die unterzeichneten Eheleute, ich der Landmann Anders Jensen Hansen und ich Marie Kristine Hansen, geboren Bredstrup zu Hjortwatt errichten folgenden Vertrag.

Die zwischen uns bestehende Gütergemeinschaft soll auf alle zur Zeit um jeden bei uns besessenen Vermögenstücken jeder Art ohne Ausnahme ausgedehnt werden. Dies gilt insbesondere auf hinsichtlich der von mir, der Ehefrau erworbenen zu Hjortwattfeld belegenen im Grundbuch von Hjortwatt Band I Blatt 6 eingetragenen Hufenstelle nebst allem beweglichen Zubehör.

Demgenächst bewillige ich die Ehefrau die Miteintragung meines Ehemannes als Eigentümer.

So geschehen Rödding sonst Hjortwattfeld den 26. Mai 1894.

Marie Kristine Hansen geboren Bredstrup Anders Jensen Hansen

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Das dem Eheleute Anders Jensen Hansen und Marie Kristine Hansen geb. Bredstrup zu Hjortwatt vorstehende Namensunterschriften eigenhändig vor mir gefertigt haben, wird hierdurch beglaubigt.

Rödding, d. 28. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. Petersen