Forskel mellem versioner af "Ravning 1877 Ellen Marie Paulsen/de"

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Versionen fra 16. mar 2013, 20:39

Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Hufner Søren Christian Andersen in Ravning als Verkäufer einerseits und Johannes Paulsens Witwe, Ellen Marie Paulsen als Käuferin anderseits nachstehender Kaufkontrakt eingegangen und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es verkaufe und überlässt der vorgedachte Søren Christian Andersen für sich und Erben den ihm zufolge Kontrakte resp. vom 13. Febr. 1876 und 8 April gleiche Jahre gehörigen früher im besitze des Johannes Paulsen gewesen Grundbesitz in Rauning mit Gebäuden und was in demselben erde-, wand-, niet- und nagelfest ist, und die obengenannte Witwe Ellen Marie Paulsen dergehallt (?), das sie diesen Besitz, welchen sie schon ungetreten hat, in Zukunft besitzen, benutzen und gebrauchen, und für sich und Erben mit allen dazu gehörenden Gerechtigkeiten, aber auch Pflichten und Lasten sich so nützlich und vorteilhaft machen darf, wie sie am Besten weiß und kann und zulässig ist.

§ 2.

Dagegen verpflichtet sich die Käuferin Ellen Marie Paulsen für sich und Erben:

  1. vom Antritt an alle auf den hindurch erworbenen Besitz ruhenden Steuern und Abgaben, Leistungen und Prästationen jeder Art zu zahlen, leisten und prästieren.
  2. In amortisierter (?) Kaufsumme 11.250 M., schreibe Elftausend Zweihundert und Fünfzig Reichsmark zu zahlen und durch Übernahme der auf dem Besitz ruhenden Protokollate zu diesem Betrage zu berichtigen, und wird namentlich hierbei bemerkt, das das erste Protokollat von 4.500 M. in die Haderslebener Creditbank am 3. Februar 1878 zur Auszahlung häftlich ist und ds die Käuferin rückhäftlich dieses Protokollats dem Verkäufer in jeder Richtung schadlos hält.
§ 3.

Der vorhandenen Futter und Dinger folgt mit, dagegen behält sich der Verkäufer die vorhandenen Öfen, sowie eine auf den Ländereien schon angefangene Mergelgrube, jetzt 121 □ m. und endlich Benutzung des östlichen Zimmer in 1. Juli von Dato vor.

§ 4.

Der Verkäufer liefert den besitz frei für die Ansprüche dritter und bis auf die übernehmenden protokallate mit reinem Folio im Schuld und Pfandprotokoll.

§ 5.

Alle mit der Einrichtung dieses Kontrakts verbundenen Kosten zahlen die Parteien halbseitig.

Dessen zur Unkunde haben die Kontrahenten dieses Kontrakts unter Verzicht auf alle Einreden diesen Kontrakt eigenhändig unterzeichnet.

Unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding, den 11. Dezember 1877.

Søren Chr. Andersen
Ellen Marie Paulsen mit gehaltener Feder von Wind
Zur Sollemnisation und zugleich zur Beglaubigung der Unterschriften Jürgensen