Kalvslund 1755 Lauritz Hansen/de
Da ein höchstpreisliches Kammerkollegium vermöge den unter d. 8. hujus an mich erlassenen Schreibens, wegen das nach der verstorbenen Witwe Maren Lauritzens Tochter in Calslund, restanten halber unteren 13. Aug. h. a. verauktionierten halben Festehofes vorkommender Umstände halber eine neue Licitation unter der Condition dass von diesem halben Festehofe künftig und bis zu einer generalen Amts-Setzung an Landgilde überhaupt nur 6 rthl. Courant jährlich zu bezahlen für nötig erachtet, und dann das Endes von mir der 1. des jetzt bevorstehenden Monats Decembris pro termino licitationis anberamet werden, als wolle der herr Amtsverwalter Fuglsang die des falls erforderliche publicanda in forma consueta des erholten völlig verfertigt und selbige mir sodann zu meiner Unterschrift werden lassen.
Hadersleben Amtshaus d. 11. Nov. 1755.
Wenn ihr königl. May. sub dato Christiansburg d. 23. huius, allergnädigst zu Resolution ersucht haben, dass der erledigte Festehof zu Calslund, mit den Gebäuden und Beslag (?) zu dem Lauritz Hansen, unsere Conditioniertermaßen eingetan der Kauf-Schilling in den stipulierten terminen bezahlt, die rückständige Landgilde bis ultimo Dez. a.p. völlig erlassen, solche aber künftig bis zu einer generalen Landmaße, und mussen Amts Setzungs zu sechs rd. courant jährlich bestimmt und für gegenwärtiges Jahr zum ersten mal abgetragen werden sollen, so wolle der hr. Amtsverwalter sich hiernach aller untertänigst richten, mithin die Kaufgeldes als 31 rd. 20 sch. und zwar 10 rd. itzo gleich die übrigen 21 rd. 20 sch. aber ... Johannis 1756 und auf Oster 1757 zunebst den jährlichen 6 rd. sourant Landgilde geldern promte erheben, und sie mittelst Anlegung dieses, gehörig aller untertänigst berechnen, dahin gegen die bis Ausgang a. p. auf den Hof haftende Restanten unter einer von dem p. t. herrn Amtmann attestierten Designation zum Abgang bringen, verbleibende.
Copenhagen den 30. Dez. 1755. / Ahlers
Noter
Haderslev Vesteramtstue, B-023A-159. Copial-Protocoll dem Kammer Rescripten und …, side 100.