Hjortvad 1896 Peter Lauritzen/de

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Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Flensburg.

Der Hufner Peter Lauritzen zu Hjortwatt geb. d. 8.3.1833, wird angeklagt am 4.5.1896 zu … … Schornsteinfegermeister Lamprecht zu Rödding durch die Äußerung 'du bist ein großer Narr' beleidiget zu haben.

Vergehen gegen § 185 ….

Beweismittel sind Schornsteinfegermeister Lamprecht zu Rödding, Dienstknabe Mads Langholz zu Hjortwatt.

Es wird beantragt, die Verhandlung und Entscheidung der Sache auf Grund des § 75 Nr. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes den Königlichen Schöffengerichte zu Rödding zu überweisen.

Flensburg, den 16. Juli 1896. J. A. Keller

Lauritzen ist bestraft am 22.5.91 v. A. G. Rödding wegen … Beleidigung des Lehrers Hostrup mit 6 Tage Haft.

  1. Termin zur Hauptverhandlung am 5. August 1896, nachmittags 2 Uhr
  2. Der Königlichen Amtsanwaltschaft vorzulegen
  3. Zu laden
    1. der Angeklagte
    2. als Zeugen:
      Schornsteinfegermeister Lamprecht … Dienstknecht Langholz von Hjortwatt

Rödding, 21. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. J. V. Kind

Rödding, den 5. August 1896.
Öffentliche Sitzung des Königlichen Schöffengerichts.

Gegenwärtig:

  1. Amtsrichter Kind als Vorsitzender
  2. … Stephansen, hier
  3. Gemeindevorsteher Nehlsen, hier, als Schöffen

Amtsvorsteher Meyer, Schottburg als Beamter der Staatsanwaltschaft.

Sekretair Wegener als Gerichtsschreiber.

In der Strafsache gegen Lauritzen wegen Beleidigung erschienen bei Aufruf der Sache den Angeklagte auf Ladung

als Zeugen:

  1. Schornsteinfegermeister Lamprecht von hier
  2. Dienstknecht Lauritzen von Hjortwatt

Die Zeugen entfernten sich zunächst aus dem Sitzungssaale.

Angeklagter, über dir persönlichen Verhältnisse vernommen, gab an wie bei seiner verantwortlichen Veräußerung vom 13. Juli d. J. …

Der Beschluss vom 17. Juli 1896 über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde verlesen.

Angeklagter, befragt, ob er etwas auf die Anklage erwidern wolle, erklärte:

Ich bestreite, am 4. Mai d. J. zu dem Schornsteinfegermeister Lamprecht gesagt zu haben, 'du bist ein großer Narr'. Ich sagte nur zu ihm, er wäre ein Narr, wenn er das Geld, das ich ihm anholte, nicht müssen. Ich habe ihn 'du' genannt, weil er auch 'du' zu mir sagte. Ich sagte ein Wortwechsel zu ihm, tale dansk, 'sprich dänisch'. Ich folge (?) dänische Gesinnung und bin schon sehr lange in Hjortwatt.

Die Zeugen wurden hierauf - einzeln - vorgerufen und, nachdem sie mit dem Gegenstande der Untersuchung und der Person das Angeklagten bekannt gemacht und vor der Eidesleistung auf die Bedeutung des Eides hingewiesen war – in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen – wie folgt vernommen:

1. Zeuge Lamprecht nach Leistung des Zeugeneides.

Ich heiße Jürgen Friedrich Lamprecht, bin 27 Jahre alt evangelischer Religion, Schornsteinfegermeister in Rödding.

Am 4. Mai d. J. war ich beim Angeklagten und hatte 2 Schornsteine in seinem Hause gefegt. Die Frau desselben zahlte mir hierfür 1 M. Ich … darauf zu ihr, sie schulde mir noch für das letzte Mal 1 M. Sie Zeig zu ihrem sich auf dem Hofe … Name und … ich wie dieser Poste er kann dafür 50 d. bekommen. Ich Zeig zu ihm hinaus und … mir über die Zahlung in … Während desselben … Angeklagter du sollst mit mir sprechen, ich bin … … Ich verbat mir das du, und sagte, wir wären hier deutsche, jenseits der der Grenze … die … Im Anschluss hieran sagte Lauritzen 'du er en stor nar' ('du bist ein großer Narr'). Ich verstehe so viel dänisch, dass ich wusste, was er sagte. Ich habe Lauritzen vorigen Jahre angezeigt, weil sein Schornstein nicht in Ordnung war. Ich hab ihn nicht du genannt.

2. Zeuge Langholz nach Leistung des Zeugeneides.

Ich heiße Mads Jensen Langholz, 18 Jahre alt, ev. Knecht beim Angeklagten.

Ich hörte, wie Lamprecht und der Angeklagten sich auf dem Hofe streiten. Hierbei sagte zu nächst Lamprecht, wir sind hier deutsche und unmittelbar darauf sagte Lauritzen zu ihm, 'du bist ein großer Narr'. Ich habe nicht gehört, das der Angeklagte zu Lamprecht sagte, er solle dänisch sprechen; ebenfalls weiß ich nicht, was … Äußerung

Die Amtsanwaltschaft und sodann der Angeklagte erhielten zu ihren Ausführungen das Wort. Die Amtsanwaltschaft beantragte: 14 Tage Gefängnis

Der Angeklagte beantragte nichts.

Der Angeklagte hatte das letzte Wort.

Es wurde - das Urteil unter mündlicher Mitwirkung der Gründe - dahin verkündet:

Der angeklagte, Hufner Peter Lauritzen geb. am 8. März 1833 zu Hjortwatt, evangelisch, ledig, vorbestraft ist der Beleidigung schuldig und wird daher zu einer Geldstrafe von 150 M. in Worten: Ein hundert und fünfzig Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle tritt, und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Gründe.

Nach dem Eigenbericht der Hauptverhandlung, insbesondere dem Glaubwürdigen, benidigten (?) Aussagen das Zeugen Lamprecht und Langholz, hat der Angeklagte am 4. Mai d. J. zu dem Zeugen Lamprecht, welches auf die Aufforderung des Angeklagten 'dänisch mit ihm zu sprechen, er sei eine Däne' entgegnete, wie wären hier deutsche, jenseits der Grenze wohnten die Dänen, geäußert: 'Du er en stor nar' - 'Du bist ein großer Narr!' Der Angeklagter ist wegen seiner nänischer Gesinnung und wegen seines Hasses gegen alles Deutsche allgemeine bekannt. Es kann somit meinen Zweifel unterliegenden, dass es durch seine erwähnte Äußerung den Zeugen Lamprecht, welcher wegen seines ausgesprechen deutschen Gesinnung bei dem Dänen nicht qohl gelitten ihn, Kränken und Beleidigen …, da die Äußerung nur darauf Bezug haben kann, das Lamprecht sich als dänisches bekannte. Strafantrag ist …tig gestattet.

Es ist dafür tatsächlich haftzustalt, dass der Angeklagte am 4. Mai 1896 zu Hjortwatt dem Schornsteinfegermeister Lamprecht aus Rödding durch die Äußerung 'Du bist ein großer Narr' beleidigt hat. Es war deshalb nach § 185 … G. B. zu bestrafen.

Bei Anmessung der Strafe ist berücksichtigt, das der Angeklagte … Beleidigung bereits … 6 Tage Haft vorbestraft ist, dass er allgemeine in der Gegend als ein Mann bekannt ist, das Alles dänische veractlich zu machen … nur das er aus ein vorliegenden falle lediglich aus Motiven gehandelt hab, welche seines deutschfeindlichen Gesinnung ansprängen. Es erschien destfalls eine erhebliche Strafe angemessen, solche mit Rücksicht auf die sehr …tigen Vermögens Verhältnisse des Angeklagten auf 150 Mk. festgesetzt ist. Die Kosten hat deshalb nach § 497 StPO zu tragen.

Kind Wegener

Rödding, den 22. Aug. 1896.

Anzeige über die Einzahlung einer Geldstrafe. Der Hufner Peter Lauritzen zu Hjortwatt hat in der Strafsache wider ihn zufolge der an ihm erlassenen Zahlungsaufforderung (Geschäftsnummer … / 96) den Betrag vom 193 M. 90 Pf. heute zur Gerichtskasse gezahlt.

Dieser Betrag ist bei derselben unter Nr. 286 des Einnahme-Journals vereinnahmt.

Bei der Einstellung in das Kostenregister Nr. 594 sind verrechnet:

Opfermann Rendant.

Noter

Rødding Amtsret DE002. Strafferetssager D. Forseelser. 1888-1897. 163.