Kalvslund 1808 Niels Sørensen tilsikringsakt/de
Versicherungsakte für Niels Sørensen zu Calslund im Amte Hadersleben, über die Aufhebung der Festequalität seiner Festehufe daselbst.
Wir Christian der Siebente von Gottes Gnaden König zu Dänemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, wie auch zu Oldenburg z. z.
Thun kund hiermit, dass wir auf Ansuche des Hufners Niels Sørensen zu Calslund, Amts Hadersleben, die Festequalität seiner daselbst belegenden Festehufe aufzuheben allergnädigst geruhet haben.
Wir deklarieren demnach hierdurch für uns und unsere Erben in der allerhöchsten Landesregierung, dass die gedachte Hufe des Supplicanten von aller bisherigen Einschränkung im Verkauf und Vererben, frei sein mithin andere Landenländereien gleich geachtet werden soll, wogegen jedoch:
- ein für allemal eine Ablösungssumme von 15 rth. in unser dortiges Amtsregister zu erlegen
- das bei vorfallender Veränderung der Besitzer bisher entrichtete Festegeld zu bezahlen ist
Wonach sich aller untertänigst zu achten. Urkundlich unter unserm vor gedrückten königl. Insiegel. Gegeben in unserer Stadt und Festung Rendsburg dem 12. März 1808.
Auf besondern allerhöchsten Befehl.
Die unterm 2. März 1808 ausgefertigte Versicherungsakte für N. Sørensen zu Calslund wegen Aufhebung der Festequalität seiner Hufe ist nunmehr hierselbst eingelöst werden dem folge Rr. und Amtsverwalter tragen wir daher auf von selbiger vier beglaubigte Abschrift einzugießen, und namentlich von jedem künftigen Besitzer dieser Stelle, das bisherige Festegeld als ein Antrittsgeld zu erheben und dieses Schreiben ihrer diesj. Amtsrechnung anzulegen.
Kgl. Rentekammer, d. 11. April 1818.