Ravning-Bavngård 1879 Søren Andersen-Ellen M. Paulsen/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen dem Witten Ellen Marie Paulsen in Rauning einerseits, und dem Søren Andersen in Baungaard anderseits nachstehender Tauschkontrakt eingegangen und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es überträgt und überlässt die Witten Ellen Marie Paulsen in Rauning für sich und Erben von der zufolge Kontrakts vom 11. Dezember 1877 gehörigen Grundsteuer-Mutterrolle des Gemeindebezirks Hjortwatt unter Artikel № 8 eingetragenen Grundbesitz in Rauning folgende Grundstück.

(Forkortet)
Kartenblatt 1. Parzelle 19 und 21.
Kartenblatt 2. Parzelle 23, 75/25, 26, 27, 28 und 29.

Im ganzen 15,53,47 ha. Reinertrag 34,39 Taler.

Mit den darauf stehenden Gebäuden und was darin erd-, wand-, niet- und nagelfest ist, an den obengedachten Søren Andersen dergestalt, dass er diesen von ihm schon angetretenen Besitz in Zukunft als seine rechtmäßiger und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.

§ 2.

Dagegen überträgt und überlässt der vor gedachte Søren Andersen für sich und Erben den ihm zufolge Kontrakts von 26. November 1878 gehörigen Grundbesitz in Baungaard mit Gebäuden, und was darin erd-, wand-, niet- und nagelfest ist, an die obengedachten Witwe Ellen Marie Paulsen, dergestalt, dass er diesen, von ihr schon angetretenen Besitz in Zukunft als ihr rechtmäßiges und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.

§ 3.

Die resp. Annehmer haben von Antritt an die sämtlichen auf den ihnen hindurch übertragenen Besitzungen ruhenden Steuern, Abgaben und Lasten zu tragen und abzuhalten.

§ 4.

Ellen Marie Paulsen übernimmt als gegen Schulden die auf dem hindurch erworbenen Besitz in Baungaard protokollierten Schulden, zum Betrage von 2.340 M., schreibe drei und zwanzig hundert und vierzig Mark, sowie die darauf ruhenden Abnahmeleistungen.

Ebenfalls übernimmt Søren Andersen von den auf dem Besitze der Ellen Marie Paulsen in Rauning ruhenden protokollierten Schulden die Schuld an die Haderslebener Kreditbank zum Betrage von zu Rest 4.300 M., schreibe drei und vierzig hundert Mark.

§ 5.

Die Überlasser heften für die gewäheliche Errichtung und liefern bis auf die übernommenen Protokollate reines Folium im Schuld und Pfandprotokoll jedoch mit Ausruhen der auf dem Besitze der Ellen Marie Paulsen in Rauning ruhenden Schuld an Jens N. Jensen in Lintrup Norderkrug, wofür den hindurch an Søren Andersen übertragenen Grundbesitz mitverheftet bleibt.

§ 6.

Alle mit der Errichtung dieses Kontrakts verbundenen Kosten zahlen, die Parteien halbschiedlich. Der Wert der größten Besitzung wird auf 5.000 Mark angeschlagen. Diesen Urkunde haben die Kontrahenten diesen Kontrakt, unter Verzicht an falle Einreden, eigenhändig unterzeichnet.

Unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rödding den 3. August 1879.

Ellen Marie Paulsen Søren Andersen

Zur Beglaubigung der Unterschriften.

Jürgensen Aberamtsrichter.

Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes im Schuld und Pfandprotokoll des Frøs und Calslund Harden Band VI, Fol. 292 und 521 und eingetragen in das N. B. Litra X pag. 206.

Rödding, den 12. November 1879. Königliches Amtsgericht. Jürgensen

Noter

X-206.