Kalvslund 1763 Niels Pedersens barn Nis/de

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Á Monsieur Monsieur de Klingenberg, Chambellan et Bailiff de Roy á Hadersleben.


Hochwohlgeborener Herr Kammerherr, Hochgebietender Herr Amtmann!

Auf Ew. Hochwohlgeboh. den 22. passati bei mir eingekommenen Befehle habe des auf dem Calslunder Kirchspiel von Seiten den Riepener vorgenommenen actus jurisdictionis, Nachricht eingezogen und von den aus Hiortwad zu mich berustenen hinsigen Untertanen Mads Sørensen und Anders Nielsen vernommen dass gewiss an dem sei, wie des zu Hiortwad wohnende Riepischen Untertanen Niels Petersens Kind, so mann anfangs Decembris letzt abgeweichenen Jahres auf erwähnten Kirchhof begraben, am Diensttage vor dem Weinachtsfeste wieder heraus gegraben, nach eröffneten Sarge, von dem Chirurgis Wentzel und dem vormaligen Stadtvogts aus Riepen, zur Stelle besichtigt und, wie man nichts Bedenkliches dabei befunden, gleich wieder ins Gras versenket auch dieses mit Erde zu geworften worden.

Sowie dieser Actus einem jeden im Kirchspiel wissend sei, so hätte man auch davon gesprochen als ob derselbe auf einen Bericht des Hr. Pastoris Thun zu Hjortlund an d. H. Bischof zu Riepen, erfolget wäre. Mit die Riepener Obrigkeit über ihre hinzige Eingesessen plenum jurisdictionem habe, so hätte sich niemand hierum bekümmert.

Welches hiermit untertänig berichten sollen, des ich mit schuldigen Respekt verfahre.

Ew. Hochwohlgebr.

Hygum, den 1. März 1763 untertäniger Diener H. H. Daue

D. 15. Mai 1763.
Hochbebohrner Herr Graf, Hochgeehrter Herr Kammerherr und Stiftsamtmann, Ritter!.

Es ist mir vor Kurzen die Nachricht geworden, dass der vormalige Stadtvogt Steensen und der Chirurg Wentzel aus Riepen sich gegen des Ende des vorigen Jahres auf dem Calslunder Kirchhofe eingefunden, ein neulich zur Erde bestätigtes Kind aufgegraben, solches nach eröffneten Sarge besichtiget und hiernächst wiederum eingesteckt haben sollen.

Die dasige Kirche sowohl als der Kirchhof sind alleinig unter dieses Amts Hadersleben Jurisdiktion gehörig, es ist daher sothaner (?) actus jurisdictionis ein … … … in dieselbe und ich suche mich unumgänglich gemäßiget (?), die Erlangung mir …mäßigen … und de Vorbeugung solcher Handlungen auf künftige Zeiten zu suchen.

Weil ich aber vorgängig unterrichtet sein muss, ob Anfangs gedachte beide Personen aus eigner oder anderer Veranlassung dazu bevogen worden sind.

So ersuche Ew. Hochgeb. ir subrictium uiris und Offerung eines diskretigen reciproquen Rechts-Wissfarigkeit für meine Person gehorsamst, selbige darüber zu ver.. und nur davon eine … Nachricht …sonst werden zu lassen.

Ew. ich mit vorzüglichster Hochachtung be… Ew. Hochbebohren

d. 24. Aug. 1763.
Au Roi

Es sind in denem abgeruhenen Zeiten von dem Amts und dem unter Beamten zu Riepen nicht selten Versuche gemacht, sichert der diesem Haderslebschen Amts alleine com petirenden Jurisdiktion in dem sogenannten die Stadt Riepen angrenzenden Törninger Lehn zu befasten und es ist von ersterem besonders getrachtet worden, welsche über die deslige Geistliche Kirche auszuüben, es hat daher Distrikts die geneuste Aufwortsamkeit angewandt werden müssen, der gleichen Gesetz… attestata abzuwenden, nur als Amts Hoheit ungeträmlt zu erhatten und es ist welches so glücklich gewesen, mit ihren allerhöchste Arts anzubringen gemächtigten Beschwerden allergnädigst erfürt und mit denen deren Abstel- und Vorbaugung anordnenden allerhöchsten Verfügungen erstehen zu werden.

Meines allerniedersten Arts muss ich mir eine ähnliche zusorge angelegen dazu lassen, Eid und … verbinden mich dazu und ich kann daher einen actum jurisdictionis … nicht mit gekostenem Muste übersehen, welchen d. Hr. Kammerherr und Stiftsamtmann in Riepen, Hr. Graf von Schack, auf dem Kirchenhofe zu Calslund, der mit der Kirche auf distictigem privatiren … belegen und alleinig unter diese Amts und gerne der Calslund Harde Gerichtszwang sortiert, exerciren lassen.

Ich erhielte erst spät in diesen Jahre eine Nachricht, dass in der Weinachtswoche a. pr. der vormalige Stadtvogt Steensen und ein Chirurg aus Riepen sich auf genannten Kirchhofe eingefunden, ein daselbst beerdigtes Kind, des Untertan Niels Petersen aus den Dorfe Hiortwad, wieder aufgegraben, den Sarg öffnen, des corpus besichtigen und sie nächst wiederum … lassen, tun von der Umständen dieses so bedenklichen Vorgangs eine hinlängliche Information zu erlangen, erbiss ich dies angebogene und mit lit. A bemerkte requisitioris Schreiben an vorgenannten Herr Graf, da ich deine aus der Autors lit. B nicht allein die Warheit des facti, sondern auch zugleich ersehen muste, dass sowohl durch das denen oben gedachten beiden … erteilte commissorium eine ordentliche Besichtigung angeordnet als auch durch die Mitladung des ciculpati und mir Partei Zeugen vollständig gemacht worden … und deraus die Befugnis dazu hergeleitet werden wolle, weil der Vater des Kindes ein Riepischer Untertan sei.

Aus diesem … Geständnis erfellet, dass solches eine gerichtliche Handlung gewesen sei, es ist obenden ausgemachten …, dass alle Untersuch. Und Besichtigungen actes jurisdictionis sind und es ist ein unwiedersprechlicher Satz, dass welche nicht in einem territorio ohne von des Amts Obrigkeit vorgenommen werden mögen. Es sind in welchen denen fremden Gerichten vorkommenden Vorfällen die requisitiones der von ersteren zu untersuchenden und besteren mediarte protocollo zu … Unstände heilsamlich (?) vorgeschreiben und allen in einen fremden territorio selbst vor… nach actus unerlaubt, verboten und die gemögligtste Folge derselben, dass dem Beleidigten reverrales und die … der künftigen Unterlassung erteilt werde.

Nach dem angezeigten und selbst eingegandenen Verhältnisse des Calslunder Kirchhofe muss die beschriebene Handlung bei der genächsten Prüfung unter solche zuletzt gedachte wieder… actus klassifiziert und mit der … satisfaction expiret werden und es aknn die zur EntschuldigungQualität des Vaters zum Kind quaest nicht die geringste Ablehnungbewürden nach die Einpfarrung dem mindesten … zu der … auf der bisher gehörenden … zu … …, sondern zu der durch zu erlassnden requuisitoriales von diesen Amte zu verlangende Volbringung des actus … Anleitung geben müssen.

Ich faste mittelst die ganze Sache zwischen beiden Ämtern zu haben, ich erinnerte d. Hr. Grafen die jetzige deducta mittelst Schreiben vom 17. passato lit. C und erbast (?) mir … Reverrales. Da aber welches durch die Antwort lit. D. verweigert, auf ein vermeintlich befugtes Verfahren irristeret (?) und die Meinung beibehalten wird, dass dadurch kein Eingriff in diese Amts Jurisdiktion verübt sei.

So bin ich in die Notwendigkeit geletzt worden, Hr. Königliche Majestät den ganzen Vorgang beimittelst alleruntertänigst vorzutragen und aber es excellentis das Gegenteil … Meinung und die vidtatiotionis … hinläng- und klärlich ist …getan worden, lebe ich der zuversichtlichen Vertrauen, dass Allerhöchst dieselbe d. Hr. Kammerherr und Stiftsamtmann, d. Hr. Grafen von Schack die Ausstellung der verlangten … reverralium sind a. aufzugeben, der gleichen actus pro futuro ge… zu untersagen und dadurch die heilige Amts Hoheit unerketzt zu erhalten aller …nicht geruhen werden, als warum ich zugleich allergehorsamst ersuche.

Das ich in allertiefster Devotion lebenslang befahre Hr. Königliche Majestät.


An der Herr Kammerherre und Amtmann von Klingenberg, Hadersleben.


Hochwohlgeborener, hochgeehrter Herr Kammerherr und Amtmann!

Die von eine hochwohlgeborener über den Abseiten des Amts Ripen in die Haderslebener Amts-Jurisdiktion geschehenen Eingriff, geführte Beschwerden sind der Königliche Dänischen Kanzlei sogleich zugestellt worden, mit dem Ersuchen, sowohl in Ansehung dieses Vorganges, als zur Vorbeugung ähnlicher Fälle, das Nötige abzugeben.

Wann nun dieselbe unsere gemeldet hat, wie dem Herr Stifts-Amtmann, Grafen von Schack, unterm 20. Okt. wäre bekannt gemacht worden, dass er fürs künftige, wenn ähnliche fälle vorkämen, bevor er einen Actum in der Hadersleber Jurisdiktion vornähme, davon bei dem p. t. Amtmann Anzige zu tun hätte, so habe nicht unterlassen sollen, denen selben solches anzuzeigen und befahre übrigens mit besondere Konfideration.

Herr Hochwohlgeb.

Copenhagen den 8. Dezember 1764 … J. H. E. Bernsdorff

Noter

Kirkesag № 82. Album

Kalvslund Kirke 1763 Niels Pedersens barn Nis