Forskel mellem versioner af "Kirkeby 1787 Nicolay P. Möller koncession/de"

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'''Königliche allerhöchste''' ''[[Concessio]] ad dies [[vita]]'' für [[Nicolay Petersen Møller]] zu [[Kirkebye]] im [[Kirchspiel Fardrup]], [[Amts Hadersleben]] zur [[Krüger]]ei und [[Höker]]ei daselbst.
  
 
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'''Wir [[Christian VII. (Dänemark und Norwegen)|Christian der siebente]] von Gottes gnaden, [[König]] zu [[Dänemark]], [[Norwegen]]''', der [[Wenden]] und Gothen, [[herzog]] zu [[Schleswig]], [[Holstein]], [[Stormarn]] und der [[Dithmarschen]], wie auch zu [[Oldenburg]] p. p.
  
… kand hiermit das wir unserm untertan [[Nicolay Petersen Möller]] auf aller untertänigstes Ansuchen in königl. gnaden concediret und bewilliget haben, gleich wie denn demselben hier mittelst nochmals concediren und bewilligen, das er seine [[Lebzeit]] über in seinem hause zu [[Kirkebye]] in [[Kirchspiel Fardrup]], [[Amts Hadersleben]], [[Krug]]- und [[Höker]]ei treiben, mit hin [[Bier]] und Brannterwein ausschenken, [[Höker]]waren feil halten, und diese [[Gerechtigkeit]] bester [[Gelegenheit]] nachnutzen möge.
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… kand hiermit das wir unserm untertan [[Nicolay Petersen Möller]] auf aller untertänigstes Ansuchen in königl. gnaden concediret und bewilliget haben, gleich wie denn demselben hier mittelst nochmals concediren und bewilligen, das er seine Lebzeit über in seinem hause zu [[Kirkebye]] in [[Kirchspiel Fardrup]], [[Amts Hadersleben]], [[Krug]]- und [[Höker]]ei treiben, mit hin [[Bier]] und Brannterwein ausschenken, [[Höker]]waren feil halten, und diese [[Gerechtigkeit]] bester [[Gelegenheit]] nachnutzen möge.
  
 
Dahingegen ist er schuldig und gehalten; jederzeit gute [[Ware]]n, Vorräte zu halten, beim atsatz derselben sich richtiger Maße, zu bedienen.
 
Dahingegen ist er schuldig und gehalten; jederzeit gute [[Ware]]n, Vorräte zu halten, beim atsatz derselben sich richtiger Maße, zu bedienen.

Nuværende version fra 27. mar 2013, 16:13

Königliche allerhöchste Concessio ad dies vita für Nicolay Petersen Møller zu Kirkebye im Kirchspiel Fardrup, Amts Hadersleben zur Krügerei und Hökerei daselbst.

Sub dato Kopenhagen den 8. April 1787.

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Wir Christian der siebente von Gottes gnaden, König zu Dänemark, Norwegen, der Wenden und Gothen, herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, wie auch zu Oldenburg p. p.

… kand hiermit das wir unserm untertan Nicolay Petersen Möller auf aller untertänigstes Ansuchen in königl. gnaden concediret und bewilliget haben, gleich wie denn demselben hier mittelst nochmals concediren und bewilligen, das er seine Lebzeit über in seinem hause zu Kirkebye in Kirchspiel Fardrup, Amts Hadersleben, Krug- und Hökerei treiben, mit hin Bier und Brannterwein ausschenken, Hökerwaren feil halten, und diese Gerechtigkeit bester Gelegenheit nachnutzen möge.

Dahingegen ist er schuldig und gehalten; jederzeit gute Waren, Vorräte zu halten, beim atsatz derselben sich richtiger Maße, zu bedienen.

Auch muss er keine Unmäßigkeit und keine Entheiligung der Sonn- und Feiertage bei sich gestatten, sondern sich nachdem, des letzteren wegen ergangenen Verordnungen, und in Ansehung der Hökerwaren nach dem Reglement vom 13. Dez. 1751 zu richten, sowie er auch für diese Gerechtsame eine jährliche Recognition von dreißig (?) Taler grob courant in unser dortiges Amts-Register alljährlich prompte zu entrichten hat.

Auch muss er bei jedem unserer königlichen Erbfolger deren Gelangung zur Souv. Landesregierung er etwa bei diesem betreibe erloben möge, hier über nähere Bestätigung aller schuldigst suchen.

Wonach sich männiglich, aller untertänigste zu rechten, Urkundlich unter unserm vor gedruckten Insiegel gegeben, in unserer königliche Residenzstadt Kopenhagen den 8. Aug. 1787.

Auf erhaltenen speziellen allergnädigsten Befehl.

Ateartts (?) Colbiörnsen
(L.S.) / Johansen

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Produziert mit Zurücklassung einer gehörig fidimierten Kopie, Hadersleben Westernteils Amtstube, den 12. Oktober 1787. Fischer

Noter[redigér]

  • Haderslev Amtsarkiv: Handel og håndværk, 749.