Ravning 1878 Rasmus N. Christensen artikel № 8/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen der Witten Ellen Marie Paulsen in Rauning als Verkäuferin einerseits und dem Rasmus Nielsen Christensen von Villebøl als Käufer anderseits nachstehender Kaufkontrakt eingegangen und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es verkaufe und überlässt die vor gedachte Witwe Ellen Marie Paulsen für sich und Erben von dem ihr zufolge Kontrakt vom 11. Dezember 1877 gehörigen in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Hjortvad unter Artikel № 8 eingetragenen Grundbesitz in Rauning von Kartenblatt 2.

    Parzelle № 24. 5 ha. 33 ar 57 qm.
    Von Parzelle № 25. nordostl. Abschnitt 4 ha. 82 ar 05 qm.
    Von Parzelle № 25. nordwestl. Abschnitt 3 ha. 57 ar 80 qm.

Zusammen 13 ha. 73 ar 42 qm.

Mit den darauf stehenden Gebäuden und was darin erd-, wand- und nagelfest ist, und den obengenannte Rasmus Nielsen Christensen dergestalt, das er das Gekaufte, welchen er schon ungetreten hat, in Zukunft besitzen, benutzen und gebrauchen, und für sich und Erben mit allen dazu gehörenden Gerechtigkeiten, aber auch Pflichten und Lasten sich so nützlich und vorteilhaft machen darf, wie er am Besten weiß und kann und zulässig.

§ 2.

Dagegen verpflichtet sich die Käufer Rasmus Nielsen Christensen für sich und Erben:

  1. vom Antritt an alle auf dem hindurch erworbenen Besitz ruhenden Steuern und Abgaben, Leistungen und Prästationen jeder Art zu zahlen, leisten und prästieren.
  2. in akkordierten Kaufsumme 2.250 M., schreibe Zweitausend, Zweihundert und Fünfzig Reichsmark zu bezahlen und dieselbe vom Antritt an bis zum Zahlungstag mit 5 % pro anno verzinsen. Die Kaufsumme soll in 11. Dezember Termin d. J. ausgezahlt werden.
§ 3.

Der Käufer soll berichtigt sein, den zu dem hindurch erworbenen Areal erster D. … Mergel auf dem von der Verkäuferin vorbehaltenen Areal zu nehmen, und zwar südöstlichen Ecke ihres Areals. Er erhält selbst folglich freien Platz zum hinlegen das Mergels und freie Passage nach und von diesen Platz mit dem Mergel.

Die Verkäuferin behält, solange sie im Besitze des Eigentums ist, freie Benutzung des über das hindurch verkaufte Areal führenden Weges nach Rauning.

Endlich soll der Käufer freie Passage für sich und Nachfolger mit dem über dem Besitze der Verkäuferin führenden Wege nach dem Felde des Nicolai Peter Madsen haben.

§ 4.

Die Verkäuferin liefert des Verkaufte frei für die Ansprüche dritter und bei Zahlung der Kaufsumme mit reinem Folio im Schuld und Pfandprotokoll.

§ 5.

Alle mit der Errichtung dieses Kontrakts verbundenen Kosten zahlen die Parteien halbschiedlich.

Dessen zur Unkunde haben die Kontrahenten diesen Kontrakt unter Verzicht auf alle Einreden eigenhändig unterzeichnet.

Unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding, den 6. Juni 1878.

Ellen M. Paulsen Rasmus Nielsen Christensen
Zur Sollemnisation und Beglaubigung der Unterschriften Jürgensen

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Umgeschrieben hinsichtlich des Besitzes im Schuld und Pfandprotokoll der Frøs und Calslund Harden … und eingetragen …

Rødding den 10. Juni 1878. Königliches Amtsgericht (L.S.) Jürgensen