Bavngård 1879 Mads F. Borring artikel № 8/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, dass zwischen des Witten Ellen Marie Paulsen in Rauning als Verkäufer einer, und dem Mads Frederik Borring als Käufer anderseits nachstehender Kaufkontrakt verabredet und geschlossen worden ist.

§ 1.

Es verkauft und überlässt die gedachte Ellen Marie Paulsen in Rauning für sich und Erben den ihr zufolge Kontrakts vom 3. August 1879 gehörigen Grundbesitz in Baungaard mit den darauf stehenden Gebäuden, und was darin erd-, wand-, niet- und nagelfest ist, den dazu gehörigen Ländereien mit Ausnahme des … Rauning Wiese, sowie der Benutzungsrecht an der Hälfte der ihrer Hufe in Rauning gehörigen Moorparzelle, alles an den obengedachten Mads Frederik Borring dergestalt, dass er dasselbe, welsches er angetreten hat, in Zukunft als sein rechtmäßiges und wohl erworbenes Eigentum behalten, besitzen und gebrauchen darf.

§ 2.

Dagegen verpflichtet sich der Käufer, Mads Frederik Borring, für sich und Erben:

§ 3.

(udeladt her)

§ 4.

Unterschrieben in dem Königlichen Amtsgericht in Rødding den 21. November 1879.

Ellen Marie Paulsen Mads Fred. Borring